"Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält daran fest, dass die ethnische Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern in Medien die Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf", heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Der DJV habe damit auf den Vorstoß des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Joachim Stamp (FDP) reagiert. Stamp hatte angeregt, die ethnische Herkunft mutmaßlicher Täter in der Berichterstattung immer zu nennen, um so Spekulationen von Internetnutzern in den Kommentarspalten vorzubeugen. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall sehe darin ein Einknicken des Journalismus vor den Verbreitern von Hate Speech und Rassismus in den sozialen Netzwerken. Offenbar kennt Überall keine mündigen Medienkonsumenten, die selbständig Schlussfolgerungen aus Informationen zu ziehen in der Lage sind, sondern in seinem Weltbild entstehen aus Informationen, die auf manche Weltanschauung vielleicht verstörend wirkt, unweigerlich Hass und Hetze.
Es sei darüber hinaus absurd, die ethnische Herkunft von Straftätern in jedem Fall zu nennen, hieß es weiter: „Sollen wir Journalisten künftig berichten, dass eine Bayerin beim Ladendiebstahl erwischt wurde und ein Hesse in angetrunkenem Zustand einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat? Wer will das denn wirklich wissen?“
Witzigerweise ist gerade in den Meldungen, in denen die Benennung der Täterherkunft konsequent vermieden wird, stattdessen gern vom „Dortmunder“, „Essener“ oder „Offenbacher“ die Rede, aber daran hat der DJV-Vorsitzende vermutlich gerade nicht gedacht.
Eigenverantwortlich möchte Überall auch nicht entscheiden, was in welcher Form berichtet wird, wenn es einen Zusammenhang mit dem heiklen Themenfeld der Folgeprobleme überfordernder Migration geben könnte. Deshalb ist ihm und seinem Verband ja auch der Erhalt einer Regel wichtig, die ihn von der eigenen Verantwortung entbindet und das Nicht-Berichten zur Regel erklärt. Der DJV teilte mit, dass er weiterhin hinter der Richtlinie 12.1 des Pressekodex stehe, in der es heißt, die ethnische Herkunft „soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“