News-Redaktion / 07.08.2022 / 14:28 / 0 / Seite ausdrucken

Maskenattest: Freispruch in drei Instanzen

Mögen deutsche Staatsanwaltschaften in vielen Bereichen nachlässig sein, bei der Verfolgung von Menschen, die trotz Maskenpflicht Gesicht zeigen wollten, sind sie vieletrorts engagiert. Gerade dann, wenn Nicht-Maskierte ein Masken-Attest vorwiesen, war das den Behörden oft verdächtig und sie zweifelten die Echtheit der Atteste an. Strafverfahren folgten. In einem Fall war nun die Rechtsanwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann vielleicht beispielhaft erfolgreich, wie sie auf ihrer Seite mitteilt:

"Das Bayerische Oberstes Landesgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der Coronakrise in strafrechtlicher Hinsicht geleistet. Die von Rechtsanwalt Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.

Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten. Dies gilt unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.

Nach den Urteilsgründen kommt es aus Sicht der Angeklagten für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes ausschließlich darauf an, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Dies wurde vorliegend von einem weiteren Arzt attestiert. Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft ist aber ein Attest im Rahmen des § 279 StGB  nicht bereits dann unrichtig, wenn vorher keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat."



Link zum Fundstück

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com