Peter Grimm / 15.02.2020 / 12:00 / 0 / Seite ausdrucken

Gender-Pflicht vor Gericht?

Noch vor nicht allzu langer Zeit galt das sprachliche Gendern eher als Spielwiese für interessierte Akteurinnen und Akteure. Schrittweise wurden allerdings offizielle Sprachnutzer im öffentlichen Raum mehr und mehr zur Anwendung der sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ genötigt.

In Berlin wurde Ende Januar sogar beantragt, einen Richter für befangen zu erklären, weil er nach gültiger Grammatik in einem Deutsch kommunizierte, das den Prozessparteien zumutete, zwischen grammatikalischem und natürlichem Geschlecht zu unterscheiden, ganz so, wie es hierzulande viele Generationen im Deutsch-Unterricht ihrer Grundschule gelernt hatten. Für die beklagten Bewohnerinnen eines „anarcha-queer-feministischen Hausprojekts“ war das offenbar eine intellektuelle Überforderung, denn sie vermochten nur die maskuline Form zu erkennen. Wer aber nur diese Form verwendet und sich von Gendersternchen fernhält zeigt nach Ansicht des Beklagtinnen-Anwalts eine Voreingenommenheit gegenüber der „Geschlechtergerechtigkeit“, welche ein Kernanliegen seiner Mandantinnen sei. Wenn das keine Befangenheit begründet.



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