Der Online-Händler Amazon hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert, meldet deutschlandfunk.de.
Die Richter hätten eine Anordnung der EU-Kommission gekippt, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen hätte nachfordern sollen. Zur Begründung habe es geheißen, die Kommission hätte nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft von Amazon zu Unrecht verringert worden sei.
Der Fall gehe auf einen Beschluss der EU-Kommission im Jahr 2017 zurück. Damals sei diese zu der Auffassung gelangt, dass Luxemburg dem Unternehmen von 2006 bis 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt hätte. Amazon soll durch diese Regelung auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben.