Die Facebook - Aufregung kann ich nur bedingt nachvollziehen. Wer zwingt denn irgendjemanden dieser Schwatz- und Selbstbeweihräucherungsbude beizutreten ??? Wer diesem Medien - Exhibitionismus frönt, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein.
Gott sei Dank gibt es doch noch Gewaltenteilung. Ich mag mir nicht vorstellen, in die Hände von Maas & Konsorten zu fallen. Ich habe von meinen Eltern erfahren, wie sie ab 1933 so ganz langsam ihrer freien Meinungsäußerung beraubt wurden, wirklich nicht mit einem Schlag, sonst hätte es ja jeder gemerkt, sondern gaaaanz langsam, dann tut’s nicht so weh. In der großen weiten Welt kann Heiko M. ja nicht so viel anrichten, weil die ihn nicht für voll nehmen und Angela M. es schon richten wird.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich bin kein Jurist, aber was mich bei dieser einstweiligen Verfügung irritiert ist die Tatsache das Facebook ein privates Unternehmen. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn es beschließen würde alle Kommentare zu sperren (jetzt mal unabhängig von dem umstrittenen NetzDG in der BRD), die sich z.B. gegen FC Chelsea richten was hätte das dann für einen Anspruch der Gesperrten? Es handelt sich um eine Internet-Platform und keine keine Bürgerinstitution. Die Gemeinschaftstandards die solche Seiten haben-Wo sind die gesetzlich geregelt durch Rechtsgesetzte etc? Besteht nicht eine Gefahr einer Verstaatlichung wenn man anfängt Facebook rechtlich zum Informationsaustausch zu binden? Damit tut man solchen Internetkonzernen Aufgaben zuweisen, die sie überhaupt nicht haben sollten!
Wie kann es sein, daß der Kommentar eines Users auf einer Facebook-Seite einer Schweizer Zeitung vom deutschen NetzDG erfaßt wird?
Dass der ganze antisemitische Dreck bei Facebook durchkommt, hat mich nachhaltig entsetzt. Hat man bei Frau Kahane Personalmangel und einen Teil der “Arbeit” nach Ramallah ausgegliedert?
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Etappensieg. Bitte kämpfen Sie weiter für unsere Rechtsstaatlichkeit und Zivilisationsform!
Soll und darf man erfreut oder glücklich sein über den Beschluss 31 O 21/18 des Landgerichts Berlin? Wenn über Rechts- und Verfassungsbrüche das Glückstrad entscheidet, bleibt das weiterhin Anlass zu Sorge und Widerstand. Der Rechtsanwaltskanzlei, die durch ihr Engagement wesentlichen Anteil an diesem Beschluss hatte, gilt umso mehr der Dank aller Bürger, die sich ihre Meinungsäußerungsfreiheit nicht wegregieren lassen wollen: Wenn das Parlament als Gesetzgeber so eklatant versagt, bleibt nur der teure und umständliche Rechtsweg. Obwohl selbst überzeugter Nicht-Facebooker und Nicht-Twitterer, war mir die Tendenz des “anstößigen” Kommentars von Gabor B. durchaus vertraut. Überall im In- und Ausland, bekommt man solche Dinge zu hören. Das hat mit Hass und Fake News nichts zu tun; das ist das Echo auf ein beispielloses destruktives Regierungshandeln. Wo kämen wir hin, wenn man das nicht mehr kritisieren dürfte?
Jetzt mal abgesehen vom Fakt der einstweiligen Verfügung: Das im Raum stehende inkriminierte Zitat hätte in Kommentarbereichen, die von diesen “linken Systemmedien” und ihren Zensoren in Merkel-Deutschland beherrscht werden - egal ob in internen wie redaktionseigenen Websites oder externen wie Facebook - nicht die Spur einer Chance, die Meinungsschranke passieren zu können, zumindest in keinem einzigen, welche ich kenne. Ich vermute, solche Erfahrungen werden schon viele Menschen gemacht haben. In meinem Falle, der ich mich ja gelegentlich dort herumtreibe, würde sofort - weil gewitzigt durch üble Erfahrungen - die Schere im Kopf aktiv werden, als das es mir in den Sinne kommen würde, so etwas “Herbes” den Meinungspolizisten und -richtern in BRD-Redaktionsstuben anzubieten. Das erinnert mich an DDR-Zeiten unseligen Angedenkens - dieses Orwellsche Doppeldenk. Ich hätte nicht gedacht, mal wieder so etwas erleben zu müssen.
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