Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die unter Berufung auf das RKI beschlossene Verkürzung des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für verfassungswidrig erklärt, meldet welt.de. Aus Sicht des Gerichts habe der Genesenenstatus und damit seine Dauer aber eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürger, hieß es. Dass die Dauer durch einen Hinweis auf der Internetseite des RKI auf aktuell 90 Tage beschränkt wurde, verstößt nach Ansicht der Osnabrücker Richter gegen Verfassungsrecht. Es fehle an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren. Bundesgesundheitsminster Karl Lauterbach hatte zur Verantwortlichkeit für die Verkürzung des Genesenenstatus behauptet, er sei nicht informiert gewesen, erst anschließend die Entscheidung als „sinnvoll“ bezeichnet.