Herr Grimm, daran habe ich natürlich nicht gezweifelt, dass sich ein Mitarbeiter der BVG selbstverständlich nicht mit einer fremdenfeindlichen Bemerkung/Beleidigung gegen einen tätlichen Angriff einer Person mit Migrationshintergrund wehren darf, und dass das nur ein Fall für den Staatsschutz sein kann. Zumindest dann , wenn der BVG-Mitarbeiter über keinerlei Migrationshintergrund verfügt. Wo kämen wir da hin, wenn es anders wäre?
Fragt sich nur, welcher Staat hier vor wem geschützt wird. Leider hört man selten, was die eingeleiteten Ermittlungen ergaben und was an dem ursprünglichen Tatvorwurf dran war. Mir kommen solche Stümmelmeldungen vor, als sollten sie einen Kontrapunkt zu den Einzelfällen darstellen, bei denen die Gewalt von feindlichen Fremden ausging. Der Tweet der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch über die neue Kölner Polizeisprache liegt auf vergleichbarer Ebene. Ja, bereits das Fragestellen kann zur Strafanzeige führen, die lustvoll und in aller Breite in den Hauptnachrichten verbreitet wird. Die Kritiker der Unterwerfung sollen sich warm anziehen; die Multikultis machen ernst, solange sie noch etwas zu sagen haben.
Dazu passt eine neue Studie zur Kriminalität bei Flüchtlingen, heute morgen in den Nachrichten rauf und runter erzählt: da man nicht mehr leugnen kann, dass Flüchtlinge erheblich krimineller sind als Deutsche, zieht man jetzt das letzte Argumen aus dem Köcher wohlmeinender Bestmenschen: Deutsche würden 50% weniger angezeigt, wenn sie etwas begangen hätten (wie will man das feststellen?). Ich glaube, dass es eher umgekehrt ist: freundliche Gutmenschen sehen bei Flüchtlingen über nahezu alles hinweg, aber Morde oder Messerstechereien sind nicht mehr unterdrückbar. Nazis hingegen, also alle, die nicht die alten Parteien wählen, werden schon nach einem braunen Pups angezeigt. Das Problem nur: es gibt keine Nazis mehr, auch wenn eine ganze Armee von Superhumanisten hinter ihnen her sind.
Hat sich Merkel bei dem Mohammedaner bereits entschuldigt?
Ist doch klar, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist - als Staat begreift sich die geschäftsführende Kanzlerin samt ihrer Höflinge (staatstreue Medien, Staatsfunk), und diese fühlen sich durch besagten BVG - Mitarbeiter bedroht. Vielleicht handelt es sich ja sogar um einen 50jährigen Nörgler.
Ich möchte noch etwas anfügen, das Foto ist einfach umwerfend.
„Auf dem U-Bahnhof Wittenau soll ein Mitarbeiter der BVG einen Mann fremdenfeindlich beleidigt haben, nachdem dieser auf ihn losgegangen war.“ Wie bitte? „Ein 34-jähriger Mann soll auf den Mitarbeiter zugegangen sein und ihm gegen die Brust gestoßen haben. Daraufhin soll der Angestellte den Mann fremdenfeindlich beleidigt haben.“ „Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an und werden derzeit vom Polizeilichen Staatsschutz beim Landeskriminalamt geführt.“ Jetzt sagen Sie bloß, Sie hätten daran gezweifelt, dass das ein Fall für den Staatsschutz ist? Wow, der Staatsschutz ermittelt. Das ist doch richtig, daß die Polizei !!( der Staatsschutz !! ?) jetzt gegen den Mann ermittelt, der den BVG Mitarbeiter gegen die Brust gestoßen hat, So etwas wird doch lt. Gesetzt als KÖRPERVERLETZUNG definiert. Allerdings dachte ich bisher, da ermittelt die Polizei.
Womöglich hat sich der BVG-Mitarbeiter sogar körperlich gewehrt, als der “Mann” ihn vielleicht mit einem Messer bedroht hat. “Unmögliche Zustände” in Deutschland, Frau KGE übernehmen Sie !
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