Achgut.tv / 23.06.2022 / 16:05 / Foto: Achgut.com / 47 / Seite ausdrucken

Durchsicht: Leserkommentare vor Gericht

Der in Wuppertal weltberühmte SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh zeigte Achgut-Leser, die seine Auftritte kritisierten, bei der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung an. Ein Fall wurde jüngst vor Gericht verhandelt. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel berichtet.

Seine Mandantin wurde unterstützt von der Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“, die in solchen Fällen Betroffenen hilft, die sich einen langen Streit auf dem Rechtsweg sonst nicht leisten können. Deshalb braucht "Meinungsfreiheit im Netz" Spenden.

Weitere Informationen zu dem konkreten Fall finden Sie hier.

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Michael Hellmann / 23.06.2022

Richter müssen vom Volk gewählt werden. Erst dann können sie auch Urteile “Im Namen des Volkes” fällen.

Marc Jenal / 23.06.2022

Die Beschäftigung mit Lindh ist pure Unterhaltung. Die Kritik gehört an andere Gruppen adressiert, insbesondere an die alteingesessenen Parteien, die reichweitestarken, einflussreichen Medien und wichtige Interessengruppen. Wenn nur diese Gruppen halbwegs normal funktionieren würden, wäre durch gegenseitige Kontrolle/Kritik gewährleistet, dass nicht die dümmsten, naivsten und von Ideologie verblendetsten Politiker an die Spitze gestellt würden/sich dort halten, sondern in der Mehrheit fähige, pragmatische und bodenständige Menschen, welche die tatsächlich dringenden Probleme erkennen und lösungsorientiert anpacken. Figuren/Clowns mit lückenhaften “Fachwissen” und einer extrem fragwürdigen Prioritätensetzung der politischen Arbeit sind ja offensichtlich nicht die Ausnahme im derzeitigen Bundestag, sondern vielmehr die Regel, bei vielen Themen sogar parteiübergreifend. Wenn wir ehrlich sind, muss man mit Kritik also prioritär nicht bei Lindh oder ähnlichen Protagonisten landen. (Dass Kritik/Gegenwehr in ähnlicher Form und dem entsprechenden Zusammenhang natürlich möglich sein muss, insbesondere bei verschiedenen extremen Herabstufungen/Beleidigungen der politischen Gegner durch solche Politiker ist vollkommen klar, sie fordern es ja geradezu heraus, das möchte ich natürlich nicht bestreiten.) Es ist ja auch richtig, dass man sich wehrt! Aber es ist Schattenboxen. Ganz oben in der Verantwortung stünde natürlich der Wähler, der im Durchschnitt maximal geistige Bruder von Lindh. Deshalb braucht es die gegenseitige Kontrolle durch Medien/Parteien/Interessengruppen und die ist leider seit Jahren ausgesetzt. Was ist dort los? Warum? Das wäre die spannende Frage.

Martin Ruehle / 23.06.2022

Gibt es schon eine Beleidigungsklage von Kermit dem Frosch, der sich ab sofort ungestraft mit Helge Lindh “in menschlicher Gestalt” vergleichen lassen muss ?! Wenn der Gerichtsstandort des beleidigten Froschs in der New Yorker “Sesame Street” liegen sollte, könnten die Schmerzensgeld Forderungen leicht die gesamte Wuppertaler SPD Kasse implodieren lassen, die Klagefreude der “menschlichen Gestalt” empfindlich stören und künftige juristische Nachstellungen stark beeinträchtigen. Danke Joachim Steinhöfel !

A. Smentek / 23.06.2022

Herr Lindt scheint nach dem trendigen Motto der Bolschewoken zu leben: austeilen ohne Rücksicht auf Verluste und das Schneeflöckchen herauskehren, wenn jemand zurückkeilt. - Man fragt sich, ob in der SPD die Anzeigeritis um sich greift. Auch Frau Chebli ist ja für ihre Anzeigenfreudigkeit bekannt.

Michael Riepen / 23.06.2022

@Frank Meyer Wer Gehandicapte als Schüler ausgegrenzt, gemobbt oder gar verprügelt hat, gehört definitiv zum Charakterschrott, mein Befremden über Herrn Lindh hin oder her. Ich finde es ist ein Kunststück, bei einer so kritikwürdigen Figur wie Herrn Lindh sich selber derart ins Unrecht zu setzen.

Stefan Hofmeister / 23.06.2022

Die Sache ist eine grandiose humoristische Steilvorlage. Fehlt bloß noch, dass Kermit die Miss Piggy des Bundestages (Ricarda Lang) ehelichen würde.

Wolfgang Richter / 23.06.2022

Wenn Herrn Steinhöfel auffällt, daß die Staatsanwältin die “Akte” gar nicht kannte, dann war er vermutlich noch nicht oft in Strafsachen vor der niedrigsten Instanz, dem Amtsgericht. Dorthin werden meist sog. Sitzungsstaatsanwälte entsandt, die sämtliche an dem Tag vor diesem Richter anstehenden Verfahren vertreten sollen, quasi ein Querschnitt aus dem Strafgesetzbuch von Beleidigung bis Einbruch, wie aber auch einfache Fälle des Raubes etc, alles was mit einer Freiheitsstrafe bis 4 Jahren geahndet werden kann. Und meist hat dieser Sitzungsstaatsanwalt zu jedem zu verhandelnden Fall nur eine Handakte, aber nicht die vollständige Strafakte. Deshalb ist es dort in der Regel für Anwälte ein “Heimspiel”, denn die haben und kennen die Akte ihres Mandaten bis ins Detail, vor allem die Schwach- stellen der Beweisführung. Noch besser läuft es für die dort Angeklagten und ihren Anwalt, wenn die Staatsanwaltschaft nur einen Referendar schickt, der noch nicht mal eigenverantwortlich Anträge stellen darf, dafür bei seinem “Ausbilder” immer erst nachfragen muß. Das ist so eine der Tücken und Lücken des deutschen “Rechtsstaates”. Daß es hier überhaupt zu einer Verurteilung kam, könnte der “privilegierten” Stellung des Anzeigeerstatters geschuldet sein, daß man einfach mit einem Freispruch nicht zu entsprechendem “Hasskommentaren” ermuntern wollte.    

R. Matzen / 23.06.2022

Na ja. Da will ich mal eine Lanze für die Staatsanwältin brechen, die als Sitzungsvertreterin dort aufgetreten ist. Es ist überhaupt nicht zwingend, daß sie die Akte kennen muß; die Akte liegt dem Gericht vor und sie hat allenfalls eine Handakte, in der im wesentlichen nur die Anklageschrift, der Strafbefehl oder das Retend vorhanden sind. Das weiß Herr Steinhövel auch. Die Staatsanwaltschaft behandelt diesen Fall also so, wie sie auch jede andere Beleidigungssache verhandelt hätte. Und das spricht eindeutig für sie. Denn sie hat dem Herrn MdB eben nicht den roten Teppich ausgerollt. Schade, daß sich Herr Steinhövel für solche Polemik nicht zu schade ist.

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