Cannabis kann man nicht nur rauchen, sondern auch kochen. Hier ein paar Anregungen.
Das Gesetz zur Legalisierung der Droge Cannabis ist eines der barmherzigsten Gesetze einer unbarmherzigen Regierung. Es gestattet nämlich den Untertanen, zumindest gelegentlich dem von der Ampel verzapften Un- und Irrsinn zu entfliehen – mit Hilfe eines schönen Joints oder eines knusprigen Space-Cakes. Deshalb verwundert es ein wenig, dass die Regierung ihrer neuesten administrativen Schöpfung nicht einen griffigeren Namen gegeben hat: „Gute-Laune-Gesetz“ etwa oder „Breit-macht-Baerbock-erträglicher-Gesetz“. Merke: Auch eine kleine Insolvenz, die keine ist, macht stoned viel mehr Spaß.
Dass das Legalisierungsgesetz selbst in berauschtem Zustand formuliert wurde, ist allerdings ebenso eine Vermutung wie die, dass Karl Lauterbach möglicherweise schon seit Jahren der Droge illegal zugesprochen hat. Wobei man wissen sollte, dass der Konsum von Cannabis in der Regel bereits vorhandene Gefühle und Gemütslagen verstärkt. Vielleicht war Karl wieder mal nicht so gut drauf, als er jüngst nach drei Tagen Frühsommer im April auf Twitter/X erklärte, die Erde werde „ohne Wende“ für unsere Kinder unbewohnbar. Merke: Immer aufpassen, zu welchem Zeitpunkt man sich ’nen Joint reinzieht! Sonst läuft man Gefahr, irgendeinen Unsinn vor sich hin zu plappern.
Mir scheint, dass man den süßlichen Hasch-Geruch auf den Straßen der Großstädte schon jetzt auffallend häufiger wahrnehmen kann. Damit die von der Regierung freigesetzte Seuche nicht überhandnimmt, haben zahlreiche Gastwirte schon angekündigt, sie wollten den Cannabiskonsum bei sich nicht dulden. Eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga-Sprecher zitierte eine Wirtin aus dem Westen Berlins, die sagte: „Nein, das erlaube ich natürlich nicht, ich will doch mein Bier verkaufen.“
Markus Söder, der Spielverderber, lässt jetzt prüfen, ob Volksfeste wie das Oktoberfest, Biergärten, Freisitze von Restaurants und staatliche Parks wie der Englische Garten in München per Gesetz zu Hasch-freien Zonen erklärt werden könnten. Bayern geriert sich wieder einmal als „Ordnungszelle“ Deutschlands. Ob Lauterbach, dessen Ressort federführend bei der Cannabis-Legalisierung war, einen kiffenden Staatskommissar schickt?
Oraler Konsum
Ich selbst habe mir noch nie einen Joint genehmigt. Das liegt aber nicht daran, dass ich Drogenkonsum grundsätzlich ablehne – ich halte mir sogar gerade heute alle Optionen offen, weil man nie weiß, wie weit es diese Regierung noch treibt. Wenn sie mich irgendwann zwingen, ein Elektroauto zu kaufen und das Teil Feuer fängt, lässt sich der kokelnde Haufen Sondermüll benebelt viel besser verkraften. Nein, der Grund liegt einzig und allein darin, dass ich nicht rauche. Einmal boten mir Freunde einen Space-Cake an, einen Schoko-Brownie, der mit Hasch versetzt war. Ich merkte rein gar nichts und ärgerte mich etwas. Vielleicht war die Dosis zu niedrig oder die Jungs hatten die Kekse bei zu hohen Temperaturen gebacken. Dann verflüchtigen sich nämlich die für den erhofften Rausch verantwortlichen Cannabinoide.
Womit wir beim Thema wären: Kochen mit Cannabis. Ja, man kann Cannabis nicht nur rauchen, sondern auch oral konsumieren. Die Wirkung tritt dann langsamer ein, hält aber länger an – bis zu zehn Stunden. Das Problem ist, in welcher Form und welcher Dosierung man das Zeug ins Backwerk bekommt oder welche Speise auch immer. Am besten, man stellt zunächst einen fettbasierten Auszug her. Besonders beliebt ist die grünliche Cannabutter. Da ich sie noch nicht gegessen habe und auch auf keine Zeugen zurückgreifen kann, bleibt nur das Internet. Hier variieren die Geschmacksbeschreibungen zwischen „nussig“, „bitter-pfeffrig“ und „absolut zum Reihern“.
Sie selbst zu kochen, ist kompliziert, vor allem die Temperatursteuerung beim Rösten des Pflanzenmaterials zwecks Umwandlung des Cannabinoids THCA in das psychoaktive THC (was beim Rauchen automatisch geschieht) und dem anschließenden Auskochen in Butter. Auch die jeweilige Hanf-Sorte spielt eine Rolle, wenn es darum geht, wie potent die Wirkung einer bestimmten Menge Cannabutter ist.
Mit Cannabis Gerichte „verfeinern“
Mit dem in Fett extrahierten THC lassen sich dann besagte Plätzchen und Muffins backen oder auch Cannabiseis herstellen. Für „magische Pfannkuchen“ bietet sich eher Cannabis-Öl an, weil es sich besser mit dem flüssigen Teig verbindet. Die deutlich härtere Variante der beliebten Crêpes mit Grand Marnier – High Cuisine gewissermaßen.
Mit Cannabutter oder Cannabisöl lassen sich viele Gerichte „verfeinern“. Nur zu lange und zu hoch sollte man sie, wie gesagt, nicht erhitzen, dann ist die Wirkung futsch. Eine Cannabis-Pizza gibt es aus diesem Grund nicht, wohl aber Cannabis-Spaghetti, Cannabis-Lasagne oder einen frischen Salat mit Cannabisöl sowie diverse asiatische Gerichte. In Thailand werden die getrockneten und gemahlenen Blüten psychotroper Cannabissorten traditionell für die seit Jahrhunderten bekannte Boat-Nudelsuppe verwendet. In Indien würzt man mit dem Cannabisgetränk Bhang frittierte Teigtaschen, die mit Fleisch oder Gemüse gefüllt sind, Kachori genannt.
Anfänger sollten sich zunächst an Space-Cakes oder magischen Pfannkuchen versuchen. Wenn man meint, nach dem Genuss zu wenig zu spüren, sollte man nicht gleich einen ganzen Haufen Plätzchen oder Pfannkuchen futtern, dann droht nämlich eine Überdosierung mit unangenehmen Folgen wie Herzrasen, Übelkeit, Halluzinationen oder Angstzuständen. Am besten, man tastet sich schrittweise heran. Wenn man irgendwann die Ampel, irgendwie, irgendwo, nicht mehr so schlimm findet und Lauterbach, Baerbock, Habeck und den Rest der Muppetshow vielleicht doch für irre Typen, stimmt die Dosis.
Georg Etscheit schreibt auch für www.aufgegessen.info, den von ihm mitgegründeten gastrosophischen Blog für freien Genuss.