... sind bei deutschen Behörden eingegangen.
Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind bundesweit mindestens 1200 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden gestellt worden, melden verschiedene Medien unter Berufung auf das Ergebnis einer Abfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) in allen 16 Bundesländern. Genau 1219 Anträge seien demnach bislang eingegangen. Die meisten von ihnen wären noch in Bearbeitung. Ansprüche auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergäben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden sei demnach "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Mehrere Pressesprecher hätten gegenüber der NOZ darauf hingewiesen, dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei.
Das Bundesgesundheitsministerium habe sich auf NOZ-Nachfrage nicht zur Zahl der Anträge äußern wollen. Quellen: n-tv.de und welt.de