Wer in ein Gasthaus geht – egal ob Restaurant, Café oder Kneipe – muss in vielen Bundesländern für den Fall einer Corona-Infektion seine Kontaktdaten hinterlegen. Natürlich, so glaubt der Gast, nur für das Gesundheitsamt. In Bayern nutzt auch die Polizei diese Listen, obwohl das so nicht in der Verordnung steht, meldet t-online.de. In mindestens zehn Fällen sollen Polizisten im Freistaat bislang solche Daten genutzt haben, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt ergeben hätte.
Rechtlich sei ein solcher Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, habe ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Augsburg klargestellt. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich, hieß es weiter. Die Strafprozessordnung sehe "Ermittlungen jeglicher Art" vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer "Corona-Gästeliste" betreffe.
Ob diese juristische Sicht auch von Datenschützern geteilt wird, ist sicher mehr als fraglich. Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, sehe den Gebrauch jedenfalls kritisch, habe der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. Die Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen besage, dass die Daten nicht an andere Behörden, sondern nur an die zuständigen Gesundheitsämter weitergegeben werden dürften. Die Nutzung für Polizeiermittlungen stehe damit im Widerspruch zum Strafgesetz. Wichtig sei nun eine bundesweite Regelung, "ein Bundesgesetz".
Auch Thomas Geppert, Leiter des Gaststättenverbands Dehoga, habe eine klare Richtlinie für den Gebrauch der Personendaten gefordert, habe der BR berichtet. Die Registrierung beim Restaurantbesuch sei ausschließlich für die Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt im Falle einer Corona-Infektion gedacht. Das habe man den Wirten und die letztlich ihren Gästen versprochen.
Inwieweit diese bayerische Praxis auch in anderen Bundesländern üblich ist, bleibt offen. All jene, die der Meinung sind, dass es die Staatsorgane nichts angehe, wann und wo sie mit wem Essen oder Trinken gehen, dürften sich darin bestätigt sehen, wenn sie nur Phantasienamen in die Gästelisten eintragen.