News-Redaktion / 29.01.2022 / 11:00 / 0 / Seite ausdrucken

Ausschuss vor Einspruchsflut wegen Bundestagswahl 

Vier Monate sind seit der Bundestagswahl vergangen. Davon, dass in der deutschen Hauptstadt in manchen Wahlbezirken die Ergebnisse eher geschätzt als ausgezählt wurden, dass Wahlberechtigte nicht wählen konnten, weil Wahlzettel fehlten oder die Wahllokale heillos überfüllt waren, ist kaum noch die Rede. Was eigentlich ein Grund wäre, zumindest in Berlin an der Legitimität dieser Wahl zu zweifeln, scheint längst vergessen. Bundestagsbeschlüsse werden nun auch mit den Stimmen von Abgeordneten gefasst, die ihr Mandat einem geschätzten Ergebnis verdanken. Weil das ja wahrscheinlich auf die Mehrheitsverhältnisse keinen Einfluss hat, ist es ja nicht so schlimm, heißt es. Manche fürchten deshalb, solch ein Umgang mit Wahlen und ihren Ergebnissen könnte sich ausbreiten, wenn er niemanden mehr aufregt.

Doch völlig dem Vergessen ist das Berliner Wahlversagen nicht anheimgefallen, wie rbb24.de berichtet. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat demnach mitgeteilt, dass er derzeit 2.106 Einsprüche gegen die Bundestagswahl bearbeiten müsse, so viele wie noch nie. "Bei der letzten Bundestagswahl 2017 hatten wir gerade 275. Das ist schon eine enorme Steigerung", habe die Ausschussvorsitzende Daniela Ludwig (CSU) dem rbb gesagt. Wenig verwunderlich: Fast 90 Prozent der Einsprüche kämen aus Berlin. 

Der vermutlich gewichtigste Einspruch dürfte der des Bundeswahlleiters Georg Thiel sein. „Er hat bei sechs Berliner Wahlkreisen Einspruch eingelegt", sagte Daniela Ludwig laut rbb24.de. Da wäre es darum gegangen, dass die falschen Wahlunterlagen im falschen Wahllokal ausgegeben worden seien, dass bei Öffnung der Wahllokale keine Wahlunterlagen zur Verfügung standen. Zudem hätte er moniert, dass Wahllokale zwischendurch wieder hätten geschlossen werden müssen, weil die Wahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Es hätte falsche Listen gegeben. „Es ist das ganz breite Spektrum, was bei einer Wahl passieren kann, aber nie passieren sollte. Und das ist ehrlicherweise schon besorgniserregend", wird Ludwig weiter zitiert.

Wahlprüfung ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Bundestages, der selbst über die Gültigkeit der Wahlen, in denen gewählt worden ist, zu entscheiden habe. Gegen die Entscheidung des Parlaments könnte dann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

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