News-Redaktion / 16.02.2024 / 11:30 / 0 / Seite ausdrucken

Im Januar 26,2 Prozent mehr beantragte Regelinsolvenzen

Seit Juni 2023 gibt es damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024 um 26,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, meldet das Statistische Bundesamt (destatis.de). Im Dezember 2023 hatte sie demnach um 12,3 Prozent gegenüber Dezember 2022 zugenommen. Seit Juni 2023 seien damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten, wobei die Insolvenzzahlen für diesen Zeitraum insgesamt noch leicht unter dem Niveau des Vor-Corona-Zeitraums Juni 2019 bis Januar 2020 lagen. 

Bei den Ergebnissen sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflössen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bilde nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens abliefen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise seien bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei im November 2023 gegenüber November 2022 um 15,3 Prozent gestiegen. Von Januar bis November 2023 sei die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,2 Prozent auf 16 264 Fälle gestiegen. Verglichen mit dem Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 sei die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis November 2023 allerdings um 6,5 Prozent niedriger gewesen. 

Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen hätten die Amtsgerichte auf rund 1,5 Milliarden Euro beziffert. Im November 2022 sollen die Forderungen bei knapp unter 1,5 Milliarden Euro gelegen haben.

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