Der EU-Ministerrat hat heute die neue europäische Urheberrechtsrichtlinie bestätigt und damit den letzten gesetzgeberischen Akt formal vollzogen. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten lediglich Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Finnland und Schweden. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Für eine Sperrminorität reichte dies nicht aus.
Deutschland gab zur Begründung seiner „Ja“-Stimme eine lange Protokollerklärung ab. Darin begrüßt die Bundesregierung die „dringend nötigen Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen Rechtsrahmens“. Sie bedauert jedoch zugleich, dass es nicht gelungen sei, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, „das in der Breite alle Seiten überzeugt“. Insbesondere die in Artikel 17 der Richtlinie vorgesehene Pflicht, auf Dauer ein „stay down“ geschützter Inhalte zu gewährleisten, stoße mit Blick auf voraussichtlich dabei auch zur Anwendung kommende algorithmenbasierte Lösungen („Upload-Filter“) in der deutschen Öffentlichkeit auf „ernsthafte Bedenken“ und „breite Kritik“. Die Bundesregierung verspricht daher in ihrer Erklärung, die Richtlinie so auszulegen, dass Artikel 17 nur für „marktmächtige“ Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht jedoch für Diskussionsforen oder Nischenangebote. Ziel müsse es sein, „das Instrument Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen“.
In der Copyright-Novelle enthalten ist auch das neue EU-weite Leistungsschutzrecht. Die heute verabschiedete Endfassung stellt klar, dass sich dieses nicht auf Hyperlinks beziehen soll. Auch „einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Auszüge“ aus einem Presseartikel dürfen frei genutzt werden.