Wer sich im Kontakt mit der Berliner Verwaltung diskriminiert fühlt – etwa bei der Beantragung eines Personalausweises oder einer Baugenehmigung – soll sich nach dem Willen des Berliner Senats künftig dagegen wehren können. Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ haben die Mitglieder des Senats kürzlich einen vom Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erarbeiteten Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz unterzeichnet. Nun müsse noch das Abgeordnetenhaus zustimmen.
Nach Angaben des „Tagesspiegels“ wäre es das erste Landesantidiskriminierungsgesetz bundesweit. Geschützt werden sollten unter anderem die Kategorien Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderungen, chronische Erkrankungen und soziale Herkunft. Neben dem Gesetz habe Justizsenator Behrendt auch Schulungen für die Mitarbeiter der Berliner Verwaltung angekündigt. Ziel sei eine „diskriminierungsfreie Verwaltung“.
Laut „Tagesspiegel“ hatten unter anderem die Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) und die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ates dem Justizsenator vorgeworfen, mit seinem Gesetzesentwurf das sogenannte „Neutralitätsgesetz“ umgehen zu wollen, das unter anderem Lehrerinnen an Berliner Schulen das Tragen von Kopftüchern verbietet. Auch die Schulverwaltung habe zunächst Bedenken geäußert. Behrendt habe diese Vorwürfe allerdings dementiert. Es gebe keinen Konflikt zwischen beiden Gesetzen. Außerdem habe man die Änderungswünsche von Scheeres bei der Ausarbeitung berücksichtigt.