Ansgar Neuhof / 27.11.2023 / 06:15 / Foto: Imago / 89 / Seite ausdrucken

Wann hebt das Bundesverfassungs-Gericht seine Impfpflicht-Entscheidung auf? 

Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Impfplicht für rechtmäßig. Jetzt ist diesem Urteil durch die neuesten Einlassungen der Europäischen Arzneimittelbehörde die Grundlage entzogen. Die Impfpflicht war demnach nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Die Fehlentscheidung darf daher keinen Bestand haben.

Am 27.04.2022 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Impflicht bei Covid-19 verfassungsgemäß sei, und wies gegen die Impfpflicht gerichtete Verfassungsbeschwerden zurück (siehe hier). Das Infektionsschutzgesetz verpflichtete damals die Beschäftigten des Gesundheitswesens und der Pflege, eine Covid-19-Impfung nachzuweisen, anderenfalls ein Tätigkeitsverbot angeordnet war. Für viele Betroffene bedeutete dies: sich beugen (mit möglichen Impffolgen) oder Arbeitsplatzverlust. 

Tragender Grund der Entscheidung war folgender: Der Gesetzgeber habe den legitimen Zweck verfolgt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Die Impfstoffe seien zu diesem Zweck geeignet und die Impfpflicht erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Denn – so das Verfassungsgericht unter Berufung auf regierungseigene Behörden (RKI, PEI, Ständige Impfkommission) und einige Fachgesellschaften – die Impfstoffe würden nicht nur die geimpfte Person schützen, sondern gleichzeitig auch das Übertragungsrisiko vermindern und Drittschutz vermitteln. 

Jetzt zeigt sich, was viele Kritiker schon (siehe zum Beispiel hier) immer gesagt haben: Die Entscheidung ist falsch. Aber – und das ist neu – sie ist nicht einfach nur falsch. Sie ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht von Parlament und Behörden auf diese Rolle hat schieben lassen und weil dem Gericht ein Versäumnis von historisch einmaliger Tragweite unterlaufen ist. 

Amtlich bestätigt: Impfstoffe nicht zugelassen für den behaupteten Zweck Übertragungsschutz 

Denn nun ist – soweit ersichtlich – erstmals amtlich ausdrücklich und öffentlich bestätigt worden: Die sogenannten Impfstoffe sind nie für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen worden. 

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA teilte mit Schreiben vom 18.10.2023 an Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit, daß „COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen.“ Und weiter heißt es: „Die Bewertungsberichte der EMA über die Zulassung der Impfstoffe weisen auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hin.“ Für weitergehende Informationen zu diesem Schreiben sei auf diesen Achgut-Artikel von Jesko Matthes verwiesen. 

Diese Klarstellung hat Folgen für die Impfpflichtentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Denn damit steht fest: Die Impfpflicht war nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen. 

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts fällt in sich zusammen 

Natürlich ist es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfüllt, für den es nicht zugelassen ist. Die Rechtsordnung untersagt es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit fällt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen. 

Was wusste das Bundesverfassungsgericht? Es hat fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht wusste, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Mehr als ein Dutzend Mal erwähnt das Gericht den Umstand der Impfstoffzulassungen. Aber nicht ein einziges Mal thematisiert es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten. Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen „was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?“ hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert. 

Das Gericht hat nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis. 

Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, hat – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Keine? Doch eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.

Diesen Hinweis wischt das Gericht jedoch mit der Bemerkung beiseite, dass andere Sachverständige übereinstimmend von einer Impfstoffwirksamkeit ausgegangen seien und insbesondere auch die regierungseigenen Institute (RKI und PEI) den besonderen Nutzen der Auffrischimpfung zur Reduzierung des Transmissionsrisikos hervorgehoben hätten. Auch hier wieder: Es hat das Gericht nicht interessiert, ob die Stoffe für diesen Zweck überhaupt zugelassen sind. 

Bundesverfassungsgericht muss Impfpflicht-Entscheidung aufheben

Man sollte meinen, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringt. Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.

Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung also als Russisch Roulette. Man fragt sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden. 

Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselbigen und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen kann, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen kann, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier,Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.

Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten: „Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“ Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts hat nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es ist überfällig, neues Vertrauen aufzubauen. 

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

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Leserpost

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W. Renner / 28.11.2023

Was kennzeichnet eine wirksame Impfung? Dass der, die, das Geimpfte Antikörper gegen das Virus entwickelt, dieses sich in seinem nicht vermehren kann, er dadurch nicht erkranken und damit andere auch nicht anstecken kann! Was kennzeichnet die so genannte COVID Impfung? Nichts von allem. Was kennzeichnet diesbezüglich das Bundesverfassungsgericht? Dass es in schlechter Verfassung ist?

Theo Ludewig / 27.11.2023

Es sei absurd und bösartig, zu behaupten, daß es eine Impfpflicht geben könne, erklärte mal der sächsische Ministerpräsident. - Gemeint waren damals wohl die “Verschwörungstheoretiker”. Angeblich vorhandener Fremdschutz, nicht aber Eigenschutz, schuf erst den argumentativen Hebel zur Erpressung des Bürgers, sich “impfen” zu lassen. Damit im Zusammenhang wurde von der Staatspropaganda immer wieder angeführt, man müsse doch diejenigen “schützen”, die sich nicht selbst “impfen” lassen könnten. Damit war dem Argument entgegengetreten, wer glaube, sich vor “Corona” schützen zu müssen, könne sich ja schließlich selbst “impfen” lassen. - Die Fremdschutz-Lüge war auf ihre Weise schon gut durchdacht. Im Zusammenhang mit “Corona” wurde aber noch mehr gelogen, z.B. bei der Intensivbetten-Lüge. Das Regime wird leider wieder übergriffig auf den Bürger werden, vgl. den WHO-Pandemie-Vertrag. ModRNA ist halt gut skalierbar und billig herzustellen, man wird wieder mit dem Zeug um die Ecke kommen. Gain-of-function-Auftragsforschung gab es auch nicht nur in Wuhan. Auch in dem korrupten osteuropäischen Loch mußten im Februar 2022 eine ganze Reihe transatlantisch “ferngesteuerter” biologischer Labors eilig geschlossen werden, die sich mit menschlichen Krankheitserregern beschäftigten.

Thorsten Beyer / 27.11.2023

Es wird schwer bis garnicht möglich sein, das Vertrauen in diesen Staat wieder aufzubauen. Das 3.Reich konnte sich auch nicht von innen heraus von der Bürde der herrschenden braun-sozialistischen Ideologie befreien - es bedurfte vielmehr der totalen Zerstörung und Eroberung, um die wahnsinnigen Deutschen von dem Nazi-Trip abzubringen. Ähnlich heute, wo das Land sich auch nicht aus eigener Kraft von der rotgrün-sozialistischen Sekten-Ideologie befreien kann. Die eigentliche Frage ist: wer wird uns heute befreien und über die Verbrecher richten, die unser Land heute in den Abgrund führen? Oder muss man der rotgrünen Sekte auch erst erlauben alles in Grund und Boden zu rammen? Die machen das sicher gerne, wie sie ja immer wieder betont haben..

F. Michal / 27.11.2023

An die Berliner Staatsanwaltschaft jetz seid hr am Zuge, verhaftet Spahn und Lauterbach, wegen Nötigung und Falschaussage, zeigt dass es noch eine Rechtsstaat gibt, oder legt euen Job nieder. Die Aufarbeitung kommt beeilt Euch bevor es zu spät ist.

Hans Kloss / 27.11.2023

Man kann träumen. Fakt aber ist, dass die Richter wussten, was sie taten. Deshalb glaube ich nicht an schnelle Änderung der Situation. Es muss schon die Regierungswechsel stattfinden und nicht eine die Ampelisten mit einer großen Koalition ersetzt. Da müssen einige Akteure in den Knast - das alles war mit Vorsatz und die Leute wurden beschädigt, manche starben. Das kann kein Richter einfach so ändern, wenn er bei dieser politischen Mafia in Berlin und in der Justiz nicht an Trümmern seines Lebens stehen will.

Heinrich Moser / 27.11.2023

Auch in der DDR mussten die Gerichte nach der Regierungspfeife tanzen. Dieser Gerichtshof ist auch in EU-Entscheidungen immer auf Regierungslinie gewesen.

S. E. L. Mueffler / 27.11.2023

Diese Urteil, so skandalös falsch es ist, so erwartbar war es. Es bezeichnet m. E. einen Abschluß in der Entwicklung dieses Gerichtshofes und der zunehmend zweifelhaften Entscheidungen. Die Besetzung der Senate war schon immer ein Spielfeld der polit. Parteien. Das fiel solange nicht sonderlich störend auf, weil man sich bisher eher im Bereich der Verantwortungsethik bewegte. Der Marsch gewisser linker Gruppierungen durch die Institutionen ist geschafft, die höchsten Ämter erreicht. Die Parteizugehörigkeiten sind dabei mittlerweile reine Handelsmarken. Die rote Gesinnung ist dieselbe. Mit der linken Gesinnung ist auch die Gesinnungsethik eingezogen. Und so sind auch die Urteile. Es ist - wie in einigen anderen Bereichen unseres Staatswesens - hohe Zeit, sich über die Besetzungspraxis und -statuten dieser Institution ernsthafte Gedanken zu machen. Mir schwebt eine Besetzung mit altgedienten Richtern a. D. und emeritierten Juraprofessoren vor, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nachgewiesen haben; Klagen, die per Los einem Senat zugewiesen werden, der ebenfalls für den einzelnen Fall ausgelost wird, Beratungen nur öffentlich, ... Transparenz ... nur dem Bürger und dem Schutze seiner Rechte vor den Übergriffen des Staates verpflichtet.

Jean Vernier / 27.11.2023

Was tun ? Das Urteil des 1. (!, ...) Senats wird nicht “bewegt” werden. Möglichkeit: bundesweit die Instanzenbesetzungen personell “ausloten”, wo erfolgversprechend in verschiedenen Rechtsgebieten Verfahren bis zur Verfassungsbeschwerde bzw. Vorlage beim 2. Senat des BVerfG anhängig werden lassen. Denn sie machen weiter mit der Entmachtung des Staates Deutschland durch Übertragung von Hoheitsrechten an Organisationen nichtstaatlicher oder anscheinsstaatlicher Identität, Entmachtung und Entrechtung der Wähler und der Bevölkerung als Souverän einer Demokratie, der Transformation, Dekonstruktion und Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Deutschland des GG.  In Zerstörung seit der Wiedervereinigung?

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