Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Karl-Heinz Vonderstein / 08.01.2020

Der Tenor in den deutschen Medien und den sozialen Netzwerken war, die Affen mussten sterben, weil man in Deutschland unbedacht und unvorsichtig Silvester feiert.

Christian Saxinger / 08.01.2020

@Acryl und dieser messerscharfen Ermittlung der Brandursache: Nach dem Einsturz der Eislaufhalle in Reichenhall wundert mich in Deutschland gar nichts mehr. Die Ursache war in knappen kommunalen Finanzen zu suchen. Damals starben übrigens keine Tiere, sondern 15 Menschen, die meisten davon Kinder. @Mitarbeiter: Ich war in meiner Heimatstadt ebenda auch Grundwehrdienst Gebirgsjäger bei den Mulitreibern. Wir hätten die Tiere niemals alleine gelassen. Es gab immer eine Stallwache mit 3 Soldaten 24/7, rund um die Uhr, auch Weihnachten und Silvester. Und nix schlafen im Heu, sondern nur schuften, auch nachts. Natürlich nur Wehrpflichtige, Berufssoldaten waren da keine zu sehen. Wenn der Staat und die Kommunen dem Volk zur Belustigung schon so teuere Tierschauen bieten will, dann muss er verdammt noch mal auch das Personal und Geld dafür bereitstellen.

Anders Dairie / 08.01.2020

Im Plodoyer von Herrn DELLWO fehlt das Wort “Brandschutzbeauftragter”.  Diese Fachperson hätte vom Direktor, Herrn Dreßen, schriftlich eingesetzt werden sollen, mit dem Schwerpunkt bautechnischer Brandschutz, vorbeugend.  Diese Fachperson bedarf einer einschlägigen Brandschutzausbildung mit Abschluss. Ist ein solcher Mann/Frau eingespart worden?  Die meisten Feuerversicherungen bestehen auf das Vorhandensein der Fachperson. Sie muss ein vorhandenes Schutzkonzept, zu dem auch Brandwarn und -meldeanlagen gehören sowie Löschanlagen aktualisieren und auf Funktionieren prüfen.  Bis hin zur Prüfung des Pulverlöschers, wandhängend.  Es dürfte so gewesen sein, dass der normale Zoo-Angestellte keine Ahnung hatte vom eingesetzten Acrylglas, es kommt häufig vor,  dass Bauelemente außer Sicht- und Reichweise fürderhin unbeachtet bleiben.  Welcher Architekt hat die Platten geplant?  Oder welcher Betrieb hat die Platten vor Jahren verlegt ?  Daraus lässt sich im Rahmen eines Beweisverfahrens ein Verschulden feststellen.  Die Betrachtungen Dellwos reichen an ein Gut- achten noch längst nicht heran !  Die Brandlast aus einem Teelicht reicht mit unter 50 Watt niemals aus, um die Platten entflammen zu lassen. Aus einer unrich- tigen “Gebäudezuordnung” entsteht noch lange keine Brandruine.

Hans Hüpfer / 08.01.2020

So weit mir bekannt ist, werden für die Himmelslaterne nicht Teelichter, sondern Stücken aus Kohlenanzünder eingesetzt. Letztere erzeugen kurzeitig (einige Minuten) Temperaturen von über 1000°C.  Nur mit Teelichtern würden die Laternen wahrscheinlich nicht fliegen. Es wird einfach nicht genug warme Luft produziert. Welcher Brennstoff verwendet wurde, läßt sich sicher noch jetzt klären. Ein Kohlenanzünder kann selbstverständlich ein Akrylglas entzünden, auch Reifen, wie schon mehrfach “vorgeführt”. Nasses Laub würde eine Teelicht löschen aber einen einen Kohlenanzünder nicht.     Sollte wirklich ein weißer Kohlenanzünder oder etwas Ähnliches Verwendung finden, ist ein Dachbrand möglich.     Typisch und traurig sind die Vertuschungsversuche der zuständigen Behörden. Leider ist das in Deutschland kein Eizellfall. Die öffentlichen Medien beteiligen sich größtenteils an diesem Verfahren. Ich denke nur an die Toten und Schäden beim Hochwasser 2002 und 2013 an der Elbe. Auch damals wurde in den maßgeblichen Behörden und Politiker keiner zur Verantwortung gezogen.     Inzwischen haben wir wieder die Sirenen, von denen man sich jeden Mittwochs 15.00 Uhr überzeugen kann. Nach der Wende wurden alle beseitig, um sie dann einige Jahre später wieder, für viel Geld, neu zu errichten.

J. Schad / 08.01.2020

Sie haben recht, Herr Dellwo! Dass ein kleines Licht solch einen Schaden verursacht, gibt es nicht im Bereich der naturwissenschaftlichen Geschehnisse. Sowas gibt es nur im Bereich der Politik. Hier kann es durchaus vorkommen, dass ein kleines Licht (z.B. eine unbedeutende, inhaltlich konturlose FDJ-Propaganda-Funktionärin) eine ordentlich funktionierende, mächtige Wirtschaftsnation mit gutem Sozialsystem niederbrennen lässt. (Schande über die vielen, sich aktiv beteiligenden Brandbeschleuniger dabei!)

Holger Sulz / 08.01.2020

Die drei Damen tun mir leid, man wird sich an ihnen schadlos halten wollen, ich gehe nämlich davon aus, daß sie ohne MiHiGru sind- ganz schlecht in Zeiten, in denen politischerseits verordnete, buntistisch-sozialistische Rechtsprechung eigentlich nur noch die autochthone “Köterrasse” abstraft, oder haben Sie je von Razzien der Steuerfahndung in den Bazarstraßen Neuköllns gehört? Als in der Sache nicht ganz Unbeleckter gebe ich Ihnen völlig recht- da wird geschoben. Und keinesfalls ist ein Beweis erbracht, Teelichte hinterlassen nämlich ein Aluminiumgefäß, das bei ordinären Wohnungsbränden regelhaft als Corpus delicti gefunden wird. Aber in Zeiten von Gender, Dekonstruktivismus und allgemeiner Denkverblödung ist plausibel, daß man über Flammpunkte und energetische Betrachtungen nicht mehr Bescheid weiß, genausowenig behördlicherseits über bauphysikalische Kenntnisse verfügt, wie der BER ein ums andere Jahr beweist. Und daß an Silvester mittlerweile gezielt Raketen auf Gebäude und Menschen geschossen werden, dürfte sogar dem ZDF-Zooschauer geläufig sein. Übrigens entfacht so ein buntes Bengalenfeuerchen in der Raketenspitze wegen des Magnesiumanteils Temperaturen von 2000°, wie leidgeprüfte Autobesitzer in Berlin und den anderen roten Slums wissen. Wie dem auch sei- wir sollten dieses Geschehen in Krefeld als weiteres Zeichen des unaufhaltsamen Niedergangs auffassen.   

Gereon Stupp / 08.01.2020

Würden für zoologische Gärten die Bauvorschriften angewandt, wie Sie fordern, müßten die meisten wohl schließen. Das mag der eine wünschen, der andere nicht. Den Tieren jedenfalls würde es nicht helfen. Daß man diese über die Silvesternacht ganz in Ruhe läßt, halte ich für richtig. Bei den Haustieren soll man sich auch möglichst unauffällig verhalten. Je mehr wir uns ihnen zuwenden, desto bedrohlicher empfinden sie die Situation. Blitz und Donner können sich Tiere auch nicht erklären und verkrümeln sich irgendwo in ein Eckchen bis es vorbei ist. Daß ein Teelicht ein Gebäude entzünden kann, finde ich bemerkenswert. Da muß wohl das (gewachste? bemalte?) Papier der Laterne mithelfen. Allerdings glaube ich nicht, daß es einen Schadenersatzprozeß geben wird. Wer hätte ein Interesse daran? Die drei Damen vom Grill haben eine unerlaubte Handlung begangen, das geben sie zu. Daraus wären sie im Prinzip schadenersatzpflichtig (823 BGB, sog. deliktische Haftung). Nur muß dazu der Beweis erbracht werden, daß ihre unerlaubte Handlung den Schaden eben auch verursacht hat, und nicht theoretisch haben könnte, wenn uns sonst gerade nichts besseres einfällt. Das nimmt ihnen doch jeder RA auseinander. Also, Klappe zu, Affe(n) tot, neues Thema. Rest in peace poor fellows.

S.Niemeyer / 08.01.2020

Danke, Herr Dellwo, für die Aufklärung über Zusammenhänge und offene Fragen!

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