@ Dr. Thusnelda Rottenburg Sie schreiben: “Naturschutz sieht keinesfalls jeden menschlichen Eingriff in die Natur als gefährlich“ an, im Gegenteil…” Die Wirklichkeit sieht aber so aus, dass sich grüne Aktivisten, die sich auf den Naturschutz, ein immerhin menschengemachtes, kein “Naturgesetz”(!) berufen, fortschrittsfeindlich zeigen und unterstützt von Vereinen und oft anonymen Lobbygruppen, Bahnhofs-, Brücken- und Autobahnvorhaben zu verhindern versuchen. Annähernd vergleichbare Initiativen blieben aber beim massenhaften On- und Off-Shore-Windkraftausbau nicht zu beobachten gewesen. Unabhängig von dem grundsätzlichen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Windkraft-Programms ist deutlich geworden, dass Naturschutzaktivisten ganz offenbar mit zweierlei Maß messen und die Natur beliebig ins Spiel bringen. So ist bspw. nach der Tötung der Dithmarschener Seeadlerfamilien kein Baustopp erklagt worden.
Das Zeitalter des anthropozentrischen Weltbildes geht zu Ende. Ob man Artenvielfalt und ursprüngliche Natur überhaupt irgendwie erhalten kann? Beim Klima sagt man ja heute, man könne nicht viel tun. Als unbeirrbar Wissenschaftsgläubiger denke ich das natürlich nicht. Es haben sich ja auch in der Erdgeschichte eine ganze Menge Arten gegenseitig aufgefressen und ausgerottet. Wunderschöne Landschaften, die nie jemand gesehen noch fotografiert hat, wurden verbrannt und unter Lava begraben, von Eis in die Tiefe gedrückt oder zu Sand zerwaschen und ertränkt. Mitsamt allem, was darauf lebte. Ist der Mensch schon ein Gott, wenn er nun nach 500 Millionen Jahren herkommt und behauptet, es dürfe nun keine Art mehr aussterben? Schon gar nicht wegen unserem Egoismus. Hat es überhaupt etwas mit dem Aussterben zu tun, wenn Vögel an Windgerät zerschellen? Wahrscheinlich werden die Vögel es lernen, diese Orte zu meiden. Es geht nicht darum, dass man mit ähnlichen Argumenten alles mögliche verbieten könnte, ICE und Autofahren etwa. Bald wird es auch individuelles Fluggerät für jedermanns privaten Egoismus geben. Da bekäme das Thema automatisch eine viel politischere Dimension. Das Aussterben ist eine andere Angelegenheit. Eine Art stirbt aus, wenn sie sich nicht verändern und anpassen kann, wenn sie bedrängt wird. Auf die Bedrohung in ihrer Lebensumwelt hat sie seit Jahrmillionen nur sehr wenig Einfluss. Schon deshalb, weil die Bedrohung fast immer auch ein Element der Entfaltung anderer Arten ist, auf die man dieselben universell gedachten Rechte anwenden müsste. Und weil das auch den Menschen selber treffen kann, individuell als auch gesellschaftlich, fällt mir da immer dieser alte Westernheldenschmalz ein: “Manchmal muss ein Mann tun, was ein Mann tun muss!”
Vögel, die durch Windkraftanlagen sterben, sind selbst für ihr Schicksal verantwortlich? Ein Schwarzstorch kann keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Das kann nur der Mensch, und der sollte das auch. Es ist ein sehr enges Menschenbild, wenn man seine Interessen nur auf den wirtschaftlichen Vorteil reduziert. Erhaltung von Denkmälern, Traditionspflege, Kunst, Kultur, Musik… gehören auch zu seinen Anliegen, und ebenso die Erhaltung der Artenvielfalt, der Naturschutz also, um den es hier geht (nicht um Tierschutz, das ist etwas anderes).
Au weia, Peter Heller hat wohl mit Biologie nicht viel am Hut. Es geht nicht um “Ratten, Mücken oder Pesterreger”, es geht noch noch nicht einmal um “Tierschutz”, den er anführt. Der Konflikt heißt Windkraft vs.Artenschutz und die Zerstörungen von Lebensräumen von z.T. ohnehin hochradig gefährdeten Tierarten. “Den Vögeln und Fledermäusen verbleibt die Chance, sich an die Windenergie anzupassen”, schreibt Herr Heller in seiner profunden Unkenntnis der Lage. Schon mal was von Darwin gehört? So schnell wie die WEA aus dem Boden sprießen und ganze Landstriche heimsuchen, “arbeitet” die Evolution der Anpassung nicht. Hier geht es auch nicht um “Ökologismus” (was ist dass denn für ein tumber Kampfbegriff?), hier geht es häufig um die Missachtung artenschutzrechlicher Belange bei der Genehmigung der WEA für die unglaublich aggressive Lobby. Das “signifikant erhöhte Tötungsrisiko” für bestimmte Arten ist das K.O.-Kriterium für WEA, wenn man das Bundesnaturschutzgesetz (§44) zugrunde legt, das aber von den bezahlten Gutachtern nicht selten weggegutachtet wird und dann mühsam gerichtlich überprüft werden muss., Schuster bleib bei Deinen Leisten! Selbstdarsteller Kieling ist übrigens nur auf den fahrenden WEA-Widerstandszug aufgesprungen, die naturschutzfachlichen Argumente (Herrn Heller offensichtlich unbekannt) gegen die Ausweisung an sensiblen Standorten sind viel älter und beschäftigen seit Jahren mehrere Gerichte im Lande..
Ein richtiger Einwand und eine noch problematischere Argumentation Ich stimme mit vielen Einwänden des Autors hinsichtlich Windkraft, Energiewende und Kontext menschliche Eingriffe und Bedürfnisse versus Natur- und Umweltschutz weitgehend überein. Als Architekt ist mir die Problematik aus meiner täglichen Praxis, mit Grünordnungsplänen, Flächenbilanzierungen und Baumschutzsatzungen, wohlbekannt. Gegen die grundsätzliche Fragestellung nach Nutzen und Abwägung von Eingriffen in die Natur ist nichts einzuwenden. Auch die Einschätzung von Prioritäten dabei sollte ideologiefrei und nüchtern möglich sein. Jedoch greift die ausschließlich menschbezogene Nützlichkeitsanalyse dabei aus meiner Sicht zu kurz. Bei dieser Betrachtungsweise fänden sich kaum Argumente für einen schonenden, erhaltenden Umgang mit unserem natürlichen Erbe. Gleichzeitig entledigt man sich mit Verweis auf die Evolution mit ihrer (abgeforderten) Anpassung von Tieren und Pflanzen dabei jeglicher Verantwortung. Zweifellos hätte das Fehlen von Schwarzstörchen und Fledermäusen für den durchschnittlichen Mitteleuropäer keinerlei Konsequenzen, er würde es vermutlich nicht einmal bemerken. Aber im Gegensatz zur Ameise, die aus ihrem Naturell heraus sich ausschließlich ihrem Staat verpflichtet fühlt, hätte ich als Mensch durchaus ein Problem mit der Verarmung meiner natürlichen Umwelt. Wenn man die besondere Stellung der Gattung Mensch, die nicht nur nützlichkeitsbezogene Menschlichkeit, nicht negieren will muss man eben auch zu einer besonderen Verantwortlichkeit des menschlichen Handelns stehen. Aus dieser Sicht verbietet sich meines Erachtens der (Verhaltens-) Vergleich mit beliebigen Mikroben oder Wirbeltieren. Abschließend, um es deutlicher zu machen, noch ein Blick über den Tellerrand der westlichen Welt hinaus. Mit der Logik des Autors können wir alle (als Menschheit) auch gleich jegliche Bemühungen um Naturschutz in anderen Teilen der Welt einstellen. Das Nashorn kann gegen den seine Familie ernährenden Wilderer wenig Argumente für seine Existenz ins Feld führen, der Regenwald wird verlieren gegen Holzindustrie und Landwirtschaft, niemand benötigt Wale in den Weltmeeren. Wir können auf all dies unschwer verzichten, es bleibt nur die Frage ob wir das wirklich wollen ?
Danke für diese Gedanken. Ich hatte den Kieling-Film nur als weiteren Beitrag gegen den Energie-Wende-Wahnsinn gesehen. Einige Menschen sind halt leichter zu überzeugen, wenn man sie emotional tangiert. Ein Missverständnis von Peter Heller möchte ich jedoch klären: Kieling sagte, dass der Bussard beim Fliegen nach unten zur potentiellen Beute schaut und deshalb die Windflügel nicht sieht.
Sehr geehrter Herr Dr. Heller! Naturschutz, hier insbesondere Artenschutz, ist keine scientia amabils einiger Naturromantiker. Der Naturschutz ist vielmehr „als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen“ (vgl. §1 BnatSchG) ein durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesenes gleichrangig neben anderen öffentlichen Interessen stehendes öffentliches Interesse. Aufgrund dieser Gleichrangigkeit haben die Behörden bei widerstreitenden Interessen abzuwägen, welchem Interesse der Vorrang im konkreten Fall einzuräumen ist (vgl. z.B. §§ 2 (3) und15 (5)). Die „von Windkraftgegnern vorgebrachten Argumente des Tier(arten!)schutzes“ dürfen bzw. müssen daher sehr wohl zählen! Die Windkraftanlagen scheinen mir dabei sogar ein geradezu klassischer Fall für das Geltendmachen des Vorranges des Naturschutzes zu sein, da sie zwar für freilebende Tierarten eine Gefährdung darstellen und auch das Landschaftsbild und damit die Menschen beeinträchtigen, laut Ihren Ausführungen aber nicht zu einer sicheren Stromversorgung beitragen, weshalb ihnen eigentlich der Status einer den Naturschutz überwiegenden Anforderung der Allgemeinheit nicht zukommen dürfte. So gesehen ist die “Argumentation von Tier(arten!)schützern“ tatsächlich auf jeden menschlichen Eingriff in die Umwelt anzuwenden, soferne dieser vom Naturschutzgesetz erfasst wird. Dieser Eingriff ist sodann der behördlichen Abwägung gegen die Naturschutzinteressen zu unterwerfen, gegebenenfalls sind Ausgleichsmaßnahmen für die Natur vorzusehen. Für mich stellt die Interessensabwägung einen „vernünftigen rechtlichen Rahmen“ dar. Naturschutz sieht keinesfalls „jeden menschlichen Eingriff in die Natur als gefährlich“ an, im Gegenteil werden z.B. in Europa im Dienste des Tier- und Pflanzenartenschutzes und damit meist verbunden auch im Interesse eines ansprechenden Landschaftsbildes für die Menschen nicht unerhebliche finanzielle Mittel für Eingriffe im Sinne der Landschaftspflege und – gestaltung aufgewendet.
Ich bin immer wieder begeistert, zu den unterschiedlichsten Themen differenzierte und fundierte Meinungen und Denkanstöße hier auf der Achse zu lesen. Wohltuend anders als in den pc-konformen MainstreamMedien. Danke
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