Peter Heller, Gastautor / 05.08.2016 / 06:00 / 9 / Seite ausdrucken

Windkraft-Gegner: Ein richtiges Anliegen und ein problematisches Argument

Vögel würden Windräder mit sich schnell bewegenden Bäumen verwechseln, spekuliert Andreas Kieling in einem vor einigen Wochen auf Facebook veröffentlichten Video. Deswegen flögen sie einfach hinein, ohne die drohende Gefahr zu erkennen. Zum Beleg hält er einige Federvieh-Kadaver in die Kamera, die sein Hund in wenigen Minuten unterhalb einer Anlage entdeckt habe. Deutschlands derzeit erfolgreichstem und bekanntestem Tierfilmer ist anzumerken, wie mühsam er seine Wut zurückhält. Seine dreieinhalbminütige Positionierung gegen die Windenergie verdient mit mehr als 12.000 Teilungen und fast einer Million Aufrufen das Prädikat viral.

Solche Filme vermögen die Stimmung gegenüber einer Säule der Energiewende endgültig zu kippen. Mindestens aber gewinnt eine Strömung zusätzliches Moment, die in den letzten Monaten durch Initiativen wie „Vernunftkraft“, die (von Roland Tichy so genannte) „Öko-Ein-Mann-Armee Enoch zu Guttenberg“ und der „Deutschen Wildtierstiftung“ mit ihrem Vorstand Fritz Vahrenholt bereits erhebliche Aufmerksamkeit erzielte. Ähnlich wie weiland die Anti-Kernkraft-Initiativen könnte diese Bewegung den Ausbau einer Technologie in Deutschland zunächst bremsen, um sie schließlich ganz aus dem Land zu vertreiben.

Das ist keine gute Entwicklung. Denn die von Windkraftgegnern vorgebrachten Argumente des Tierschutzes, die Andreas Kieling zuspitzt und plastisch untermauert, dürfen nicht zählen. Sie sind höchstens geeignet, die Scheinheiligkeit einer Politik zu verdeutlichen, die von „grünen“ Technologien schwafelt, obwohl solche nicht existieren. Aber seine Energieversorgung aus dem Blickwinkel von Tieren zu bewerten, ist auch nicht klug.

Nicht das Tier sondern der Mensch sollte argumentativ im Mittelpunkt stehen

Viele gute Gründe sprechen gegen die Windenergie. Sie bedrängt durch ihre optische Wucht, durch Schattenwurf und nächtliches Lichtspiel die Menschen, die mit ihr leben müssen. Sie kann aufgrund ihrer Volatilität ohne Backup-Kraftwerke prinzipiell nicht zu einer sicheren Stromversorgung beitragen, deswegen ist sie unnötig (die Backups allein würden genügen). Sie bietet nur ein begrenztes Ausbaupotential, da sie auf die knappe Ressource Fläche zurückgreift, und ist daher nicht in der Lage, quantitativ ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Der erforderliche Rohstoffeinsatz ist, man berücksichtige auch den notwendigen Netzausbau, viel höher als bei den meisten anderen Energietechnologien, das treibt die Kosten. Für Puffersysteme (Speicher) gilt ähnliches, aber solche stellen ohnehin keine Lösung dar.

Alle diese Kritikpunkte sind vernünftig. Denn sie zeigen die Perspektive des Menschen auf und nicht die der Vögel. Letzteren sind Landschaftsschutz und Wirtschaftlichkeit völlig gleichgültig. Der Tierschutzgedanke an sich ist ohnehin eine der menschlichen Phantasie entsprungene Idee. Die Natur kennt kein solches Konzept.

Seit das Leben auf der Erde entstand, befindet es sich im Krieg mit sich selbst. Jede Art trachtet danach, andere entweder zu fressen, oder ihnen zumindest die Ressourcen zu nehmen. Die Lebewesen, die die Erde nach Milliarden Jahren der Evolution bevölkern, stellen automatisch die in dieser Hinsicht effektivsten Egoisten, Räuber und Mörder dar. Ob Mikrobe oder Wirbeltier: Es sind schlicht die größten Fieslinge übrig geblieben, da nur diese überleben oder sich weiterentwickeln konnten. Was vielen heute aus häufig eher emotionalen Gründen schützenswert erscheint, ist nur besonders gut an die menschliche Naivität angepasst.

In Wahrheit haben Raub- und Singvögel, Fledermäuse oder Kielings geliebte Schwarzstörche keine höheren Rechte auf Hege und Pflege, als Ratten, Mücken oder Pesterreger. Jedenfalls keine, die nicht aus einer anthropozentrischen Bewertung abgeleitet werden, die Arten nach „Nützlichkeit“, „Schönheit“ oder gar „Niedlichkeit“ einteilt. Eben diese menschliche Egozentrik gestattet es aber auch, Lebensräume nach Belieben zu beschneiden und Tiere durch eine auf den Vorteil des Menschen ausgerichtete Gestaltung der Umwelt zu gefährden.

Wessen Wohlergehen stufen wir höher ein und aus welchen Gründen? Frosch oder Storch?

Es bedeutet ja auch keinen Unterschied. Raum, der von der einen Art freigegeben wird, steht einer anderen zur Verfügung. Manch Kleingetier in dem Wäldchen, in dem Kieling die Schwarzstörche so vermisst, wird sich über deren künftige Abwesenheit eher freuen. Ganz so, wie auch Kielings „kleine Predatoren“, also Marder, Fuchs und Dachs, von der Nähe zu einem Windrad profitieren. Wessen Wohlergehen stufen wir höher ein und aus welchen Gründen? Frosch oder Storch? Fuchs oder Wacholderdrossel? Klug wäre es, Entscheidungen über die Errichtung großtechnischer Anlagen nicht in solchen Diskussionen zu fällen.

Den Vögeln und Fledermäusen verbleibt die Chance, sich an die Windenergie anzupassen. Mit Sicherheit gibt es den einen oder anderen Mäusebussard, der Windräder nicht mit Bäumen verwechselt, sondern eher skeptisch betrachtet. Er wird sich ihnen daher nicht oder nur selten nähern. Damit hat er eine höhere Chance, sich fortzupflanzen und diese Eigenschaft seinen Nachkommen zu vererben, als andere, weniger risikoscheue Artgenossen. Schließlich lernen die Mäusebussarde, mit der Windenergie zu leben. Ganz so, wie sie und viele andere Tierarten gelernt haben, mit anderen menschgemachten Infrastrukturen umzugehen oder gar von diesen zu profitieren. Wer dies nicht schafft, hat es auch nicht verdient, hat sich im ewigen evolutionären Überlebenskampf nicht als ausreichend fies erwiesen. Wer dies nicht schafft, wird schlicht ersetzt durch den größeren Opportunisten.

Die Vögel, die durch Rotoren sterben, sind selbst für ihr Schicksal verantwortlich. Und wenn, wie Kieling vermutet, die Nester von Schwarzstörchen heimlich entfernt werden, um dem Bau einer Windkraftanlage nicht im Wege zu stehen, dann ist dies die Folge einer übertrieben ökologistischen Gesetzgebung. Ein vernünftiger rechtlicher Rahmen hätte das Windrad einfach am beabsichtigten Ort ermöglicht (wenn sonst nichts dagegen spricht) und die Störche gezwungen, sich an ihre neue Umgebung anzupassen oder freiwillig zu verschwinden.

Mit den gleichen Argumenten wie Bahnhofs-, AKW- und Gentechnikgegner

Die Argumentation von Tierschützern wie Andreas Kieling jedoch wäre in letzter Konsequenz auf jeden menschlichen Eingriff in die Umwelt anzuwenden. Es könnte ja auch ein Wasserkraftwerk sein, dem Nistplätze im Wege stehen, ein Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk, es könnte eine Schule sein, ein Kindergarten oder eine Fabrik. So wenig, wie man sich von Käfern den Bau eines Bahnhofes oder von Kröten den einer Straße verbieten lassen darf, so wenig sind die Bedarfe von Schwarzstörchen zu berücksichtigen, wenn es um unsere Energieproduktion geht.

Viele Protagonisten der Anti-Windkraft-Bewegung setzen in Wahrheit nur die ungute Tradition der ökologistischen Ideologie fort, die schon zum Ausstieg aus der Kernenergie, zum Verbot gentechnisch manipulierter Pflanzen und zur Ächtung von Bergbautechnologien wie dem Fracking beigetragen hat. Eine moderne Religion, nach der jeder menschlicher Eingriff in die Natur als gefährlich angesehen wird und daher möglichst zu unterbleiben hat. Man mag eine gewisse Genugtuung empfinden, wenn nun auch die subventionsgierigen, sich als Weltretter aufspielenden Windmüller unter diesem Dogma zu leiden haben. Doch diese hält nur an, bis es erneut eine sinnvolle Innovation trifft.

Der Mensch zerstört die Natur nicht. Wie jede andere Art auch, von den Ameisen bis zu den Elefanten, wandelt er sie um und gestaltet sie neu. Weil es zu seinem Vorteil ist. Wenn es ihm nutzt. Windenergie ist nicht deswegen ein Fehler, weil sie Vögel töten kann. Windenergie ist ein Fehler, weil sie keinen Nutzen hat. Wer aber einen Fehler aus den falschen Gründen korrigiert, bricht am Ende wieder in die verkehrte Richtung auf.

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Andreas Rochow / 06.08.2016

@ Dr. Thusnelda Rottenburg Sie schreiben: “Naturschutz sieht keinesfalls jeden menschlichen Eingriff in die Natur als gefährlich“ an, im Gegenteil…” Die Wirklichkeit sieht aber so aus, dass sich grüne Aktivisten, die sich auf den Naturschutz, ein immerhin menschengemachtes, kein “Naturgesetz”(!) berufen, fortschrittsfeindlich zeigen und unterstützt von Vereinen und oft anonymen Lobbygruppen, Bahnhofs-, Brücken- und Autobahnvorhaben zu verhindern versuchen. Annähernd vergleichbare Initiativen blieben aber beim massenhaften On- und Off-Shore-Windkraftausbau nicht zu beobachten gewesen. Unabhängig von dem grundsätzlichen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Windkraft-Programms ist deutlich geworden, dass Naturschutzaktivisten ganz offenbar mit zweierlei Maß messen und die Natur beliebig ins Spiel bringen. So ist bspw. nach der Tötung der Dithmarschener Seeadlerfamilien kein Baustopp erklagt worden.

Helmut Driesel / 06.08.2016

Das Zeitalter des anthropozentrischen Weltbildes geht zu Ende. Ob man Artenvielfalt und ursprüngliche Natur überhaupt irgendwie erhalten kann? Beim Klima sagt man ja heute, man könne nicht viel tun. Als unbeirrbar Wissenschaftsgläubiger denke ich das natürlich nicht. Es haben sich ja auch in der Erdgeschichte eine ganze Menge Arten gegenseitig aufgefressen und ausgerottet. Wunderschöne Landschaften, die nie jemand gesehen noch fotografiert hat, wurden verbrannt und unter Lava begraben, von Eis in die Tiefe gedrückt oder zu Sand zerwaschen und ertränkt. Mitsamt allem, was darauf lebte. Ist der Mensch schon ein Gott, wenn er nun nach 500 Millionen Jahren herkommt und behauptet, es dürfe nun keine Art mehr aussterben? Schon gar nicht wegen unserem Egoismus. Hat es überhaupt etwas mit dem Aussterben zu tun, wenn Vögel an Windgerät zerschellen? Wahrscheinlich werden die Vögel es lernen, diese Orte zu meiden. Es geht nicht darum, dass man mit ähnlichen Argumenten alles mögliche verbieten könnte, ICE und Autofahren etwa. Bald wird es auch individuelles Fluggerät für jedermanns privaten Egoismus geben. Da bekäme das Thema automatisch eine viel politischere Dimension. Das Aussterben ist eine andere Angelegenheit. Eine Art stirbt aus, wenn sie sich nicht verändern und anpassen kann, wenn sie bedrängt wird. Auf die Bedrohung in ihrer Lebensumwelt hat sie seit Jahrmillionen nur sehr wenig Einfluss. Schon deshalb, weil die Bedrohung fast immer auch ein Element der Entfaltung anderer Arten ist, auf die man dieselben universell gedachten Rechte anwenden müsste. Und weil das auch den Menschen selber treffen kann, individuell als auch gesellschaftlich, fällt mir da immer dieser alte Westernheldenschmalz ein: “Manchmal muss ein Mann tun, was ein Mann tun muss!”

Hartmann Ulrich / 05.08.2016

Vögel, die durch Windkraftanlagen sterben, sind selbst für ihr Schicksal verantwortlich? Ein Schwarzstorch kann keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Das kann nur der Mensch, und der sollte das auch. Es ist ein sehr enges Menschenbild, wenn man seine Interessen nur auf den wirtschaftlichen Vorteil reduziert. Erhaltung von Denkmälern, Traditionspflege, Kunst, Kultur, Musik… gehören auch zu seinen Anliegen, und ebenso die Erhaltung der Artenvielfalt, der Naturschutz also, um den es hier geht (nicht um Tierschutz, das ist etwas anderes).

Manfred Knake, www.wattenrat.de / 05.08.2016

Au weia, Peter Heller hat wohl mit Biologie nicht viel am Hut. Es geht nicht um “Ratten, Mücken oder Pesterreger”, es geht noch noch nicht einmal um “Tierschutz”, den er anführt. Der Konflikt heißt Windkraft vs.Artenschutz und die Zerstörungen von Lebensräumen von z.T. ohnehin hochradig gefährdeten Tierarten. “Den Vögeln und Fledermäusen verbleibt die Chance, sich an die Windenergie anzupassen”, schreibt Herr Heller in seiner profunden Unkenntnis der Lage. Schon mal was von Darwin gehört? So schnell wie die WEA aus dem Boden sprießen und ganze Landstriche heimsuchen, “arbeitet” die Evolution der Anpassung nicht. Hier geht es auch nicht um “Ökologismus” (was ist dass denn für ein tumber Kampfbegriff?), hier geht es häufig um die Missachtung artenschutzrechlicher Belange bei der Genehmigung der WEA für die unglaublich aggressive Lobby. Das “signifikant erhöhte Tötungsrisiko” für bestimmte Arten ist das K.O.-Kriterium für WEA, wenn man das Bundesnaturschutzgesetz (§44) zugrunde legt, das aber von den bezahlten Gutachtern nicht selten weggegutachtet wird und dann mühsam gerichtlich überprüft werden muss., Schuster bleib bei Deinen Leisten! Selbstdarsteller Kieling ist übrigens nur auf den fahrenden WEA-Widerstandszug aufgesprungen, die naturschutzfachlichen Argumente (Herrn Heller offensichtlich unbekannt) gegen die Ausweisung an sensiblen Standorten sind viel älter und beschäftigen seit Jahren mehrere Gerichte im Lande..

Sebastian Pührer / 05.08.2016

Ein richtiger Einwand und eine noch problematischere Argumentation Ich stimme mit vielen Einwänden des Autors hinsichtlich Windkraft, Energiewende und Kontext menschliche Eingriffe und Bedürfnisse versus Natur- und Umweltschutz weitgehend überein. Als Architekt ist mir die Problematik aus meiner täglichen Praxis, mit Grünordnungsplänen, Flächenbilanzierungen und Baumschutzsatzungen, wohlbekannt. Gegen die grundsätzliche Fragestellung nach Nutzen und Abwägung von Eingriffen in die Natur ist nichts einzuwenden. Auch die Einschätzung von Prioritäten dabei sollte ideologiefrei und nüchtern möglich sein. Jedoch greift die ausschließlich menschbezogene Nützlichkeitsanalyse dabei aus meiner Sicht zu kurz. Bei dieser Betrachtungsweise fänden sich kaum Argumente für einen schonenden, erhaltenden Umgang mit unserem natürlichen Erbe. Gleichzeitig entledigt man sich mit Verweis auf die Evolution mit ihrer (abgeforderten) Anpassung von Tieren und Pflanzen dabei jeglicher Verantwortung. Zweifellos hätte das Fehlen von Schwarzstörchen und Fledermäusen für den durchschnittlichen Mitteleuropäer keinerlei Konsequenzen, er würde es vermutlich nicht einmal bemerken. Aber im Gegensatz zur Ameise, die aus ihrem Naturell heraus sich ausschließlich ihrem Staat verpflichtet fühlt, hätte ich als Mensch durchaus ein Problem mit der Verarmung meiner natürlichen Umwelt. Wenn man die besondere Stellung der Gattung Mensch, die nicht nur nützlichkeitsbezogene Menschlichkeit, nicht negieren will muss man eben auch zu einer besonderen Verantwortlichkeit des menschlichen Handelns stehen. Aus dieser Sicht verbietet sich meines Erachtens der (Verhaltens-) Vergleich mit beliebigen Mikroben oder Wirbeltieren. Abschließend, um es deutlicher zu machen, noch ein Blick über den Tellerrand der westlichen Welt hinaus. Mit der Logik des Autors können wir alle (als Menschheit) auch gleich jegliche Bemühungen um Naturschutz in anderen Teilen der Welt einstellen. Das Nashorn kann gegen den seine Familie ernährenden Wilderer wenig Argumente für seine Existenz ins Feld führen, der Regenwald wird verlieren gegen Holzindustrie und Landwirtschaft, niemand benötigt Wale in den Weltmeeren. Wir können auf all dies unschwer verzichten, es bleibt nur die Frage ob wir das wirklich wollen ?

Hein Tiede / 05.08.2016

Danke für diese Gedanken. Ich hatte den Kieling-Film nur als weiteren Beitrag gegen den Energie-Wende-Wahnsinn gesehen. Einige Menschen sind halt leichter zu überzeugen, wenn man sie emotional tangiert. Ein Missverständnis von Peter Heller möchte ich jedoch klären: Kieling sagte, dass der Bussard beim Fliegen nach unten zur potentiellen Beute schaut und deshalb die Windflügel nicht sieht.

Dr. Thusnelda Rottenburg / 05.08.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Heller! Naturschutz, hier insbesondere Artenschutz, ist keine scientia amabils einiger Naturromantiker. Der Naturschutz ist vielmehr „als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen“ (vgl. §1 BnatSchG) ein durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesenes gleichrangig neben anderen öffentlichen Interessen stehendes öffentliches Interesse. Aufgrund dieser Gleichrangigkeit haben die Behörden bei widerstreitenden Interessen abzuwägen, welchem Interesse der Vorrang im konkreten Fall einzuräumen ist (vgl. z.B. §§ 2 (3) und15 (5)). Die „von Windkraftgegnern vorgebrachten Argumente des Tier(arten!)schutzes“ dürfen bzw. müssen daher sehr wohl zählen! Die Windkraftanlagen scheinen mir dabei sogar ein geradezu klassischer Fall für das Geltendmachen des Vorranges des Naturschutzes zu sein, da sie zwar für freilebende Tierarten eine Gefährdung darstellen und auch das Landschaftsbild und damit die Menschen beeinträchtigen, laut Ihren Ausführungen aber nicht zu einer sicheren Stromversorgung beitragen, weshalb ihnen eigentlich der Status einer den Naturschutz überwiegenden Anforderung der Allgemeinheit nicht zukommen dürfte. So gesehen ist die “Argumentation von Tier(arten!)schützern“  tatsächlich auf jeden menschlichen Eingriff in die Umwelt anzuwenden, soferne dieser vom Naturschutzgesetz erfasst wird. Dieser Eingriff ist sodann der behördlichen Abwägung gegen die Naturschutzinteressen zu unterwerfen, gegebenenfalls sind Ausgleichsmaßnahmen für die Natur vorzusehen. Für mich stellt die Interessensabwägung einen „vernünftigen rechtlichen Rahmen“ dar. Naturschutz sieht keinesfalls „jeden menschlichen Eingriff in die Natur als gefährlich“ an, im Gegenteil werden z.B. in Europa im Dienste des Tier- und Pflanzenartenschutzes und damit meist verbunden auch im Interesse eines ansprechenden Landschaftsbildes für die Menschen nicht unerhebliche finanzielle Mittel für Eingriffe im Sinne der Landschaftspflege und – gestaltung aufgewendet.

Ronald Haller / 05.08.2016

Ich bin immer wieder begeistert, zu den unterschiedlichsten Themen differenzierte und fundierte Meinungen und Denkanstöße hier auf der Achse zu lesen. Wohltuend anders als in den pc-konformen MainstreamMedien. Danke

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