Redaktion / 17.08.2023 / 16:00 / Foto: Marelise Wood / 10 / Seite ausdrucken

Wie können sich impfgeschädigte Soldaten wehren?

Viele Soldaten sind aufgrund der Bundeswehr-Impfpflicht schwer geschädigt worden. Als Zeugen könnten sie sich vor Gericht dagegen wehren. Achgut.com veröffentlicht den Appell eines hochrangigen Soldaten. 

Redaktionelle Vorbemerkung: Im Mai 2023 berichtete Achgut.com, was einem hochrangigen Bundeswehr-Soldaten in Sachen Corona-Impfzwang widerfuhr. Nun wendet er sich mit einem Schreiben an geschädigte Soldaten. Seiner Idee nach soll über die Good Governance Gewerkschaft (GGG) des ehemaligen FDP- und nun parteilosen Politikers Marcel Luthe eine Klage gegen die Bundeswehr-Impfärzte eingereicht werden.

Das Ganze fußt auf dem Gedanken, dass die Duldungspflicht für Soldaten die ärztliche Aufklärungspflicht nicht außer Kraft setzt. Diese Aufklärung habe wiederum – seinen eigenen Erfahrungen in der Bundeswehr zufolge – nicht im erforderlichen Sinne stattgefunden. In dieser mutmaßlichen Illegalität sieht er einen Hebel, auf die Aufhebung der Duldungspflicht insgesamt hinzuwirken.

Wichtig: Bei der Klage der GGG würden die von Nebenwirkungen betroffenen Soldaten nur als Zeugen, nicht selbst als Kläger auftreten. Er argumentiert: Wenn die militärische Führung es nicht schafft, die gesundheitsgefährdende Problematik zum öffentlichen Thema zu machen, gelingt es vielleicht den geschädigten Soldaten. In seinen Worten: „Wenn persönliche Verantwortung eingefordert wird, wenn man sich nicht mehr auf blinde Gefolgschaft berufen kann, dann führt das vielleicht zum Umdenken der Ausführenden.“ 

Der Soldat möchte aus familiären Gründen anonym bleiben. Wir halten seinen Appell für einen interessanten Beitrag zur Corona-Aufarbeitung.  

Ist es Zeit für eine Gegenoffensive von unten? 

Die Impfung gegen Covid-19 ist für Soldaten immer noch Pflicht. Im Klartext, die Bundeswehr verabreicht jungen Menschen, die durch Covid-19 kaum einer Gefahr ausgesetzt sind, einen Impfstoff, der nachweislich nicht gegen Ansteckung und Weitergabe schützt. Mit der Begründung des Kohortenschutzes. Sie nimmt dabei die schweren Impfschäden inklusive der möglichen Todesfolge in Kauf.

Einsatzvorbereitende Impfungen gehören in der Bundeswehr zum Alltag. Mit Einführung der Covid-Impfung wurde diese schnell auch in der Bundeswehr verfügbar, und die Mehrzahl der Soldaten sind der Aufforderung gefolgt. Nicht aus dumpfem Nichtwissen, sondern im Vertrauen auf Vorgesetzte und Ärzte. Es war halt eine weitere Schutzmaßnahme in der langen Reihe der Routineimpfungen.

Mit Einführung der Covid-19-Impfung stellte sich heraus, dass diese Einstellung zu einer unreflektierten Annahme dieser doch neuen Behandlung führte und die Soldaten freudig zu den Impfterminen strömten. Die Frage, die sich mir stellte, war immer: Wo waren die Vorgesetzten, die sich im Rahmen ihrer Führsorgepflicht vor die Soldaten stellten, die Ärzte, die sich diese Behandlungsmethode genauer anschauten und bewerteten? 

Ich habe die Bundeswehr in meinen fast 40 Jahren im Dienst als eine Organisation kennengelernt, in der mit der Verantwortung für Leib und Leben der Soldaten sensibel umgegangen wurde. Die Bundeswehr ist und war nie ein „Verein“, in dem dumpf Befehle befolgt wurden. Das hatte man mir beigebracht und das war auch im Prinzip der Inneren Führung, auf das wir mit Recht stolz waren, verinnerlicht.

So hatte ich mich schriftlich an meinen Kommandeur gewandt, insbesondere als in der Dienststelle gegen die paar Ungeimpften noch Stimmung gemacht und der Druck durch 2G-/3G-Regeln erhöht wurde. Ungeimpfte mussten sich jeden Tag öffentlich testen, man wollte nicht mit Ungeimpften in einem Auto fahren, Veranstaltungen waren nur noch unter 2G zulässig. Meine Bitte, die Impfung kritisch zu betrachten, die offene Werbung dafür einzustellen und die Impfentscheidung nicht durch zusätzlichen Druck zu beeinflussen, wurde ignoriert. Es wurde sogar zu meinem Nachteil ausgelegt.

Impfung für Einsatzfähigkeit kontraproduktiv

Hätten es die Vorgesetzten und Ärzte wissen können, dass die Impfung gerade bei jungen Soldaten nicht das verlautete positive Risikoprofil hat? Vor Aufnahme in das Basisimpfschema war zumindest bekannt, dass bei Erkrankungen und schweren Verläufen der Median bei 84 Jahren lag, nicht unbedingt die Klientel der Soldaten. Es war ebenfalls bekannt, dass sich die Hersteller von jeglicher Haftung hatten freistellen lassen. Zumindest das hätte zu denken geben müssen. Bei Munition, Waffen und Gerät hätte sich keiner auf einen solchen Handel eingelassen. Genau diese Informationen standen ja auch mir zu Verfügung

Die Duldungspflicht wurde trotzdem eingeführt und die wenigen noch nicht geimpften Soldaten unter Androhung von disziplinaren Maßnahmen – bis hin zur Vernichtung der Existenz – in die Impfung gezwungen. Bis dahin war bereits bekannt, dass es schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod geben konnte. Die Reaktionen der Vorgesetzten und Ärzte auf Bedenken folgten immer dem gleichen Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Nachdem die Einrichtungsbezogene Impfpflicht eingestellt wurde, hatte ich vermutet, dass dieses auch bald für die Soldaten gelten würde. Als das nicht erfolgte, habe ich mich mit dieser Bitte an die höchste militärische Führung gewandt. Leider auch hier ohne Erfolg. Leider sah man sich immer noch nicht in der Lage, sich für die Herausnahme der Impfung aus der Duldungspflicht einzusetzen, obwohl die Gefahren durch die Impfung auf der Hand liegen und der Nutzen, wenn überhaupt, minimal ist.

Intern eine Änderung herbeizuführen, scheint aussichtslos, obwohl immer mehr Stimmen laut werden, die genau diese Frage stellen. Warum sind Soldaten die einzige Berufsgruppe, die diesen Eingriff noch über sich ergehen lassen muss? In der Neuen Zeitung für Wehrrecht wird in einem Fachartikel angeregt, die Verpflichtung zu hinterfragen. [Achgut berichtete] Die Impfung ist, was die Einsatzfähigkeit der Truppe angeht, sogar kontraproduktiv.

Des Weiteren wurde in einem Fachartikel von Achgut-Autor Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien aufgeführt, dass einer Aufklärung nach Paragraph 630 BGB eine besondere Bedeutung zukommt und bei Unterlassung eine mögliche Haftung des verabreichenden Arztes im Raum steht. Die Duldungspflicht für Soldaten setzt die Aufklärungspflicht nicht außer Kraft.

Arzt habe nur auf Befehl gehandelt… 

Und hier sehe ich eine Möglichkeit, um auf die Außerkraftsetzung der Duldungspflicht hinzuwirken. Eine umfassende Aufklärung über die Impfung hat in meinem Fall und bei den Soldaten, die ich befragen konnte, nicht stattgefunden. Der Aufklärungsbogen spricht sogar explizit von einem zugelassenen Impfstoff, hier wurde also die Unwahrheit gesagt [der Impfstoff war nur bedingt zugelassen, Anm. d. Red.]. Die Anamnese beschränkte sich auf eine Selbstauskunft, in meinem Fall wurde der Wunsch nach einer Voruntersuchung aktiv durch Vorgesetzte und Ärzte hintertrieben. In einem Arztgespräch auf die unterlassene Aufklärung angesprochen, wurde geäußert, dass man nur auf Befehl gehandelt habe, eine Klage gegen Ärzte unredlich wäre und man bei umfassender Aufklärung ja die Quoten nicht geschafft hätte.

Warum also nicht in die Offensive gehen und Klage gegen die behandelnden Ärzte wegen Körperverletzung erheben? Inwieweit die anordnenden Vorgesetzten hier einzubeziehen sind, wäre zu klären. Aus meiner Sicht des juristischen Laien waren sie zumindest diejenigen, die die informierte Zustimmung, die den Soldaten nach Paragraph 17 Soldatengesetzt bei der Duldungspflicht ja nicht zusteht, übernommen haben. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre, die Diskussion in den parlamentarischen Raum zu bringen und die Problematik den Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen. 

Wenn es die militärische Führung nicht schafft, dann vielleicht die geschädigten Soldaten. Wenn persönliche Verantwortung eingefordert wird, wenn man sich nicht mehr auf blinde Gefolgschaft berufen kann, dann führt das vielleicht zum Umdenken der Ausführenden. 

Die Corona-Impfung hat schwere Impfschäden verursacht und hat den Zweck des Kohorten-Schutzes verfehlt. Die Pandemie ist offiziell beendet, Corona-Infektionen verlaufen überwiegend harmlos. Mit der Fortführung und der Verweigerung der Neubewertung werden die Soldaten einer unnötigen Gefahr für ihre Gesundheit, im äußersten Fall für ihr Leben, ausgesetzt. 

 

Redaktionelle Nachbemerkung:

Die von Marcel Luthe gegründete Good Governance Gewerkschaft (GGG) beschäftigt sich u.a. mit den Folgen der Corona-Politik. Bei der angestrebten Klage würde die Kommunikation zwischen GGG und Soldaten vertraulich behandelt. Wer sich zu einer Zeugenaussage vor Gericht bereit erklärt, dem rät der Autor, sich an info@gg-Gewerkschaft.de zu wenden und in diesem Zuge seine persönlichen Umstände mitzuteilen. Der Soldat hat dieses Vorgehen mit dem GGG-Vorsitzenden, Marcel Luthe, abgesprochen.

Foto: Marelise Wood dvidshub via Wikimedia Commons

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Leserpost

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W. Renner / 17.08.2023

Mit dem Gewehr das um die Ecke schiesst?

Peter Groepper / 17.08.2023

Es ist und bleibt weltweit eines der ganz großen Menschheitsverbrechen.

R. Bunkus / 17.08.2023

Man habe nur auf Befehl gehandelt. Wenn ich das höre, stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Das hatten wir vor ein paar Jahrzehnten schon mal. Aber nun gilt seit 1949, 1990 respektive, das Grundgesetz. Kein Befehl setzt die Grundrechte außer Kraft, zumal im Inland und Friedensfall. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Jeder.

Hans-Peter Dollhopf / 17.08.2023

Von Gebauer wurde auch erläutert, dass sich Zeitfenster für juristische Maßnahmen schließen. Wer Recht will, muss es JETZT einfordern.

Michael Müller / 17.08.2023

Zunächst einmal sei dem Soldaten für sein Handeln Hochachtung ausgedrückt. Die Geschichte mit “nur auf Befehl gehandelt” kennt man ja schon von früher: ein Evergreen. Zu wünschen sei, dass sich viele Soldaten finden, die zu einer Zeugenaussage vor Gericht bereit sind. Und dann: volles Programm gegen alle Schuldigen.

Wilfried Cremer / 17.08.2023

hi, mal was Allgemeines: Die Lust, den Willen, oder besser: das ästhetische Empfinden, der Bevölkerung zu brechen (mit der Spritze), um den Regenbogen aufzuziehen, ist am größten, wo man straigte Widerspenstigkeit vermutet, nämlich in der Truppe.

Franz Klar / 17.08.2023

Good Governance Gewerkschaft (GGG) = 3G ? Ist das Satire ? Als W15er hatten wir das G3 . Die Treffgenauigkeit w a r Satire ...

Wolfgang Richter / 17.08.2023

Die Sache mit der “Ärztlichen Pflicht zur Aufklärung” ist doch keine neue Idee, wurde leider auch einfach nicht verstanden. Gilt im übrigen auch für normale “modRNA-Impflinge”. So hatte Herr Prof Hockertz schon relativ früh die aufzuklärenden Fragen als kleinen Katalog an einen “impfwilligen” Arzt formuliert, für einen “befreundeten von der Impfpflicht bedrohten Soldaten”. Als die politisch - gesellschaftliche Idee der “Allgemeinen Impfpflicht” aufkam, hatte ich mir diesen Katalog schon mal für mich formuliert.  Entsprechend hätte mich kein Medicus damit behandelt, als letztes die Vorlage der zu unterzeichnenden Erklärung des Arztes, daß er im Falle der ausgeschlossenen Nebenwirkungen dieser “sicheren Spritze” für gesundheitliche Schäden voll umfänglich haftet.

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