Als Begründung für die Durchsuchung wurde angegeben, dass ein Abgeordneter Spenden nicht auf dem richtigen Weg an die Partei weitergeleitet hätte. Der AfD-Landeschef spricht von einer "Schmutzkampagne"
Ermittler haben am Mittwoch die Landesgeschäftsstelle der niedersächsischen AfD sowie Räume eines AfD-Kreisverbands in Hannover durchsucht, meldet u.a. zeit.de. Dies sei im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung geschehen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover sowie die AfD selbst hätten die Durchsuchungen bestätigt.
Wie die Partei weiter mitgeteilt habe, hätten sich die Ermittlungen auf den Vizelandeschef Ansgar Schledde fokussiert. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft habe von Untersuchungen gegen einen Landtagsabgeordneten wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Parteiengesetz gesprochen, ohne einen Namen zu nennen.
Bei den Untersuchungen gehe es um den Verdacht, dass für Parteizwecke gedachte und verwendete Spenden auf einem Privatkonto eingegangen, aber nicht an die Partei weitergegeben worden wären. Es bestünde demnach der Verdacht, dass die Spenden nicht in den obligatorischen Rechenschaftsberichten zur Parteienfinanzierung auftauchen sollten. Solche Berichte müssten aber von allen Parlamentsparteien ausgefüllt werden.
Deshalb könnte sich um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln. Solche Verstöße können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
AfD-Landeschef Frank Rinck habe zeit.de zufolge von einer "Schmutzkampagne" gegen seine Partei gesprochen. Die Vorwürfe gegen seinen Stellvertreter Schledde würden "jeder Grundlage" entbehren und die Hausdurchsuchung wäre "völlig unverhältnismäßig", wird er zitiert. Gleichzeitig habe der Landesvorsitzende "vollste Zusammenarbeit" bei der Aufklärung des Verdachts zugesichert, da dies auch im Interesse der AfD sei.
Die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass vor der Durchsuchung alle erforderlichen Genehmigungen vom niedersächsischen Landtag erteilt worden wären. Bei einer planmäßigen Plenarsitzung hätte der Landtag zuvor die Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben, so die Sprecherin. Es gelte aber die Unschuldsvermutung.