Schalldämpfer für den Muezzin

In Deutschland gibt es mehr als fünf Millionen Muslime. Wie viele es genau sind, weiß niemand. Die Schätzungen schwanken, was unter anderem damit zu tun hat, dass manche Erhebung nur Gläubige berücksichtigt, die sich aktiv zum Islam bekennen, während die offizielle Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge richtigerweise alle umfasst, die aus dem islamischen Kulturkreis stammen, weil es für die vielfältigen Problemstellungen rund um das Zusammenleben keine Rolle spielt, ob sich ein muslimisch geprägter Befragter für religiös hält oder nicht.

Da deutschstämmige Konvertiten nicht mitgezählt werden und keine neueren Zahlen als die des Jahres 2016 vorliegen, kann man wohl davon ausgehen, dass inzwischen annähernd sechs Millionen Menschen in Deutschland dem muslimischen Kulturkreis zuzurechnen sind. Einer Studie des US-Forschungsinstituts Pew Research Center zufolge könnte ihr Anteil in Deutschland bis 2050 auf ein Fünftel der Gesamtbevölkerung ansteigen; es gäbe dann rund dreimal so viele Muslime wie heute.

Bilden türkischstämmige Personen derzeit noch knapp die Hälfte dieser Gruppe, so sinkt ihr Anteil durch die Zuwanderung kontinuierlich. Kein Wunder, dass Recep Tayyip Erdoğan, der religiöse Führer der Türken, der sich so gerne mit weltmännischem Auftreten und schicken Anzügen als Staatsmann tarnt, nervös wird. Dies auch, weil die deutsche Politik seinem verlängerten Arm Ditib mittlerweile skeptischer gegenübersteht als noch vor Jahren.

Erdogan formuliert die Bürgerpflichten

Der mächtige islamische Dachverband soll die Massen organisieren und hier lebende Türkischstämmige beständig an ihre Bürgerpflichten erinnern. Sie bestehen darin, dem Islam zur Macht zu verhelfen und durch fleißiges Kinderkriegen dafür Sorge zu tragen, dass schon die schieren Zahlen irgendwann jede weltliche Gegenwehr sinnlos erscheinen lassen.

Auf dem Weg dorthin hat Erdoğans Ditib nun eine böse Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagte der türkischen Religionsgemeinde vergangene Woche, in Oer-Erkenschwick per Lautsprecher zum Freitagsgebet aufzurufen. Damit kippte es die seit 2013 existierende Genehmigung der Stadt, die sich einer vom Gericht angeregten gütlichen Einigung zuvor ebenso verweigert hatte wie die Islamgemeinde.

Zwar hatte Letztere den Lautsprecher-Ruf ihres Muezzins nach der eingereichten Klage im Sommer 2015 gestoppt, doch war sie zu keiner Zeit bereit, sich konstruktiv mit ihren Kritikern auseinanderzusetzen. Ein syrischer Anwohner christlichen Glaubens sei gar massiv bedroht worden und habe die Absicht einer Klage daher aufgegeben. Nicht so das nun obsiegende Ehepaar, das insbesondere vorgebracht hatte, dass es ihm hauptsächlich um den Inhalt des Rufes gehe, der „Allah über unseren Gott der Christen stellt”.

Zu diesem Aspekt äußerten sich die Richter allerdings nicht, sondern begründeten ihre Entscheidung mit der unverfänglichen Rüge, es hätte einer Befragung der Nachbarschaft bedurft, um sicherzustellen, dass sich durch das Megaphon des Muezzins niemand gestört fühle.

Der Muezzin kündet vom Alleinvertretungsanspruch

Ein Erfolg ist das Verbot des Lautsprecher-Gebetsrufs daher nur vordergründig, entpuppt sich seine Begründung doch eher als halbherzige Absage an einen aufdringlichen Islam, der weitaus mehr will, als seine Gläubigen nur zum Gebet zu rufen. Unverhohlen verkündet der Ruf des Muezzins nämlich den Alleinvertretungsanspruch des Islams zulasten anderer Religionen. Darauf hatten die Kläger zu Recht verwiesen, und hierzu hätte man sich eine deutliche Stellungnahme gewünscht.

Doch das Gericht beließ es bei dem Hinweis auf die sogenannte negative Religionsfreiheit, dem Verbot, anderen eine Religion oder deren Rituale aufzuzwingen. Dies lässt bei ganz Spitzfindigen auch das christliche Kirchengeläut durchfallen. Es wäre wichtig gewesen, derartigen Vergleichen den Boden zu entziehen, indem man darauf verweist, dass die Kirchenglocken zwar gleichfalls den Gottesdienst ankündigen, der Muezzin-Ruf aber zusätzlich eine ideologische Botschaft enthält, die andere Religionen herabwürdigt.

Stattdessen ließ das Gericht eine Hintertür offen, die es Organisationen wie der Ditib auch künftig ermöglicht, unter dem Deckmantel der Religion politisch zu wirken und Andersgläubige einzuschüchtern. Doch in einem säkularen Staat muss sich kein Bürger aufdringlich zur Schau gestellte politische Gesten und Symbole einer Religion gefallen lassen, die sich zugleich als Staatsform versteht. Dazu gehört nicht nur die in Teilen Europas verbotene Vollverschleierung, sondern eben auch der Ruf des Muezzins. Dies hätten die Richter klarstellen können. Eine vergebene Chance, den politischen Islam in die Schranken zu weisen.

Dieser Beitrag erschien auch auf Ramin Peymanis Seite Liberale Warte.

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Leserpost

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Dirk Jungnickel / 07.02.2018

Mich ärgert mittlerweile immer mehr, wenn vom “politischen Islam” die Rede ist.  Man könnte dies eine Art tautologische Feststellung nennen, weil sie immer wahr ist, jedoch in diesem Fall impliziert, dass es einen unpolitischen Islam gäbe.. DEN GAB ES NIE UND WIRD ES NIE GEBEN. Ob Kirchenglocken einen Gottesdienst ankündigen, die Stunde schlagen lassen oder bei Feuer läuten ist völlig egal. Kirchenglocken geħören wie die Kirche als Gebäude und Institution zu Europa. Ein Vergleich mit dem Muezzinruf entfällt schon deshalb, weil der Islam eben nicht zu Europa gehört. Dass dieser genutzt wird, um Propaganda zu machen, verschärft die Angelegenheit noch. Das Gericht hat sich mit seinem Toleranzgehabe ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und hätte wahrlich die Gelegenheit nutzen können, um Klartext zu reden.

Andreas Rochow / 07.02.2018

Ach, die Gerichte! Due haben sich auch niemals kritisch zu dem Trend zur übernationationalen Gerichtsbarkeit geäußert, die, losgelöst vom Ballast eines Staatsvolks und eines nationalen Parlaments, also gottgleich über ihnen schwebend, Urteile fällen können, die bereits dem phantasierten guten One-World-Gewissen entsprechen. Es ist staatsrechtlich in hohem Maße fragwürdig, wenn die Parlamente, also die Legislative, ihre Entscheidungen verschieben mit der Begründung, man wolle abwarten, was EU-ropa dazu sage. Dass ein solches Verhalten auch dem (nationalen) Richter und der Richterin den Mut auf - sagen wir - Eigenes ausgetrieben hat, ist nicht vorwerfbar, denn Kultursensibilität und Alltoleranz, Fremden- und Feindesliebe sind vom politmedialen Komplex längst zu den höchsten Tugenden des neuen Deutschlands erhoben worden. Innere Sicherheit, Rechstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Demokratie wurden dabei auf die Plätze verwiesen - in der Tat ein eigentlich dramatischer, ein beispielloser Vorgang, der uns als postdemokratischer Universalismus verkauft und vorgeschrieben wird. Natürlich alternativlos. Die Kreuze in Schulen und Gerichtssälen hat es schon erwischt; da werden bald auch die Glocken schweigen müssen. (Im Koalitionsvertrag hat man sich zu dieser Frage nicht festgelegt.)

Rupert Drachtmann / 07.02.2018

Welche akademisch geprägten Diskussionen führen wir hier eigentlich. Es handelt sich um Deutschland, unser Land, das Land der Deutschen. Unsere Kultur und unsere Werte. Wir werden uns doch bitte nicht dafür erklären müssen ob der Ruf des Muezzin gleichzustellen sei mit dem Geläut unserer Glocken. Das Maß unserer Toleranz legen wir selbst fest und lassen uns nicht von Fremden auferlegen. Auch haben sämtliche Vertreter unseres Staates für diese Interessen einzustehen und diese zu verteidigen. Unsere Maßlose Toleranz ist in der Aussenwirkung ein einziges Zeugnis von Schwäche. Herr Bosbach hat Recht wenn er sagt dass wir unser Land aufgeben. Interessant ist nur, dass er diese wahren Worte erst aussprechen durfte nachdem er aus dem offiziellem Politbetrieb ausgeschieden war. Gleiches gilt übrigens für Hr.  Christian Sude (SPD)

Frank Stricker / 07.02.2018

Wieder was gelernt, nach einer “negativen Wohnsitzauflage” in Cottbus, gibt es jetzt eine “negative Religionsfreiheit” in Gelsenkirchen. Was kommt denn noch alles ,  was “negativ” ist ?

beat schaller / 07.02.2018

Danke Herr Peymani für diesen Bericht, der, wie Sie sagen, nur Kopfschütteln hinterlässt. Einmal mehr ein, für unsere Zeit typischer Richterspruch. Es zeugt nun wirklich von Feigheit, wenn ein Gericht nicht mehr willig ist, die Tatsachen zu erkennen und damit den Mut nicht aufbringt, ebendiese Tatsache zu benennen! Es ist eben nicht nur diese Tatsache, dass sich diese “Religion” über alle anderen Religionen stellt. Sie Sie ignoriert auch unsere Gesetze und stellt die Religion darüber. Genau so schafft man Parallelgesellschaften, Zweiklassenrecht das es nach der Verfassung gar nicht gibt. Es ist eine Schande,  und die offenen Grenzen oder das Netzwerkdurchsuchungsgesetz usw.  lassen grüssen.  Wie lange kann das noch gut gehen und wo leben wir eigentlich? b.schaller

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