Peter Grimm / 23.08.2017 / 10:23 / 13 / Seite ausdrucken

Geschlechtergerecht im Burkini

Rechtspopulisten muss man bekämpfen, wo immer sie auftauchen! Wer diesem Satz nicht zustimmt, ist selber rechts! Diese simple Weltsicht hat sich weit verbreitet und führt bei Amtsträgerinnen und Amtsträgern vielerlei Geschlechts zu manch skurrilen Handlungen. Etwa wenn die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Rostock gegen ein Wahlplakat der AfD zu Felde zieht.

Man sieht auf dem Plakat zwei junge Frauen im Bikini von hinten, die in Richtung Meer schlendern, versehen mit dem Spruch: „Burkas? Wir steh’n auf Bikinis.“ Das Plakat hängt bundesweit, doch in Rostock hat die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Brigitte Thielk, den Kampf für ein Verbot aufgenommen. „Sexistisch und fremdenfeindlich“ sei es, erklärte sie.

Hätte sexistisch als Vorwurf nicht gereicht? Auch Bundesjustizminister Heiko Maas zog doch unlängst gegen sexistische Werbung zu Felde. Allerdings kann man dem AfD-Plakat nun gerade nicht vorwerfen, die Frauen auf der Abbildung als verfügbare Sexobjekte darzustellen, sie also mit dem Foto herabzuwürdigen. Insofern reicht der Sexismus-Vorwurf nicht so ganz, um hier etwas gegen die AfD zu erreichen. Aber Frau Thielk weiß, welche Register sie ziehen muss:

„Dieses Plakat ist nicht nur sexistisch, sondern zeugt auch von erheblicher Respektlosigkeit gegenüber der muslimischen Kultur“, lässt sich Thielk von der Schweriner Volkszeitung zitieren. Das Plakat widerspreche dem Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Menschenrechten, Artikel 1 des Grundgesetzes, zu dem auch das Recht auf Religionsfreiheit gehöre.

Islamische Kleidungsvorschriften in der Gleichstellungswelt

Es verstößt also gegen die Religionsfreiheit, wenn man deutlich äußert, sich freiheitsbeschränkenden religiösen Regeln des Islam nicht unterwerfen zu wollen? Eine interessante Ansicht einer Gleichstellungsbeauftragten. Erklärt sie dies auch, wenn es um den sozialen Druck geht, der viele muslimische Frauen nötigt, das Kopftuch zu tragen oder – wenn überhaupt – nur im Burkini schwimmen zu gehen?

Solche Fragen beschweren Frau Thielk sicher nicht. Sie hat erst einmal damit zu tun, jemanden zu finden, der das Plakat verbieten kann. Sie wandte sich an Mecklenburgs Wahlleiterin Doris Petersen-Goes mit der Forderung, das Plakat entfernen zu lassen.

Petersen-Goes erklärte sich aber für nicht zuständig und verwies auf das Bundeswahlgesetz. Das erklärt in Paragraf 15, dass nur die Gemeinde Wahlwerbung versagen kann, „wenn der Inhalt der Plakate gegen Strafgesetze verstößt oder verfassungsfeindliche Äußerungen, Abbildungen oder Symbole enthält".

Dies nachzuweisen dürfte schwierig werden. Die Gleichstellungsbeauftragte hätte sich da schon etwas mehr Obrigkeitsstaat gewünscht: „Die Antwort der Landeswahlleiterin befriedigt uns nicht“, sagt Thielk der SVZ, ebensowenig die des Rostocker Stadtamtes, dem zufolge eine Norm „hinsichtlich der Prüfung und Wertung der Inhalte von Wahlplakaten“ im Bundeswahlgesetz nicht zu finden und keine mögliche Straftat zu erkennen sei.

Doch Brigitte Thielk gibt nicht auf und versucht nun mit Hilfe des Landesfrauenrats etwas beim Bundeswahlleiter zu erreichen. Die Herablassung gegenüber dem Burkini soll es nicht mehr lange geben. Burkini-Werbung hingegen wäre nicht sexistisch. Wie gut sich doch islamische Kleidungsvorschriften in die Gleichstellungswelt integrieren.

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Leserpost

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Wolfgang Schmid / 23.08.2017

Wie kommt die Thielk eigentlich darauf, dass “gegen Burkini” fremdenfeindlich ist? Reduziert sie etwa “Fremde” sexistisch auf weibliche Badekleidung?

Winfried Sautter / 23.08.2017

Ich finde die Wahlplakate von Herr Lindner beanstandenswert: Sie sind nicht barrierefrei wegen der kleinen Schrift, und sie sind nicht in Einfacher Sprache gehalten. Und Frau Merkels Slogan “Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben” erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, wenn nicht Schlimmeres. SPD und Grüne haben keine Aufreger, Parolen ohne geistigen Nährwert eben.

Peter Zinga / 23.08.2017

Ist Deutschen noch zu helfen?

Frank Stricker / 23.08.2017

Die seltsame Frau Thielk macht hier einen Denkfehler nach dem anderen. Zunächst, die Aussage der AFD-Bikini-Protagonistinnen ” Wir stehen auf Bikinis statt auf Burkas”, bedeutet ja kein Verbot der Burka, sondern nur eine Affinität zum Bikini. Das wäre in etwa so, als wenn ich sagen würde, ich fahre lieber Porsche Boxster als Fiat Panda. Das bedeutet ja noch lange nicht, dass ich für ein Verbot des Fiat Pandas bin, sondern nur eine Präferierung meinerseits bezüglich eines KFZ"S . Und im übrigen finde ich es seltsam, dass Frau Thielk diesbezüglich auch noch beim “Landesfrauenrat” um Unterstützung bittet. Gibt es eigentlich einen “Landesmännerrat” ? Als Mann fühl ich mich sowas von diskriminiert , selbst wenn ich weder Bikini noch Burka trage :)

Michael Vent / 23.08.2017

Ähnlich wie beim Auszählen von Wahlstimmen solche für die AfD seltsamerweise mal ganz gerne verloren gehen, werden zumindest in meiner Gegend (PLZ 4) auch regelmäßig Plakate der AfD von Straßenlaternen etc. entfernt oder geknickt, zerstört usw. Vielleicht droht den Bikini-Plakaten ein ähnliches Schicksal, leider! Durch Leute, die lieber Burkas, Burkini usw. sehen oder selbst tragen wollen?

B.Klingemann / 23.08.2017

Warum so viel Lärm um eine Vorliebe: Vanilleeis? Wir steh’n auf Erdbeereis! - Frauen? Wir steh’n auf Männer! - Koran? Wir steh’n auf Bibel!

Gabriele Schulze / 23.08.2017

Leider ist das, was ich zu dem Aktionismus dieser Dame (und ähnlich Gesonnener) denke, nicht druckreif, daher frage ich einfach nur nach der Anzahl der Tassen in ihrem cupboard. Der Begriff “Scham” muß dringend wieder aktiviert werden!

Emmanuel Precht / 23.08.2017

Hartnäckig sind diese verbunteten Umstellunsbeauftagten der “großen Umvolkung” ja. Wohlan…

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