Polizei und Staatsanwaltschaft gingen kürzlich gegen zwei Einwohner Hamburgs vor, die die grausigen Details des Doppelmordes am Jungfernstieg dokumentiert hatten (Achgut berichtete). In dem Fall gibt es nun eine weitere bizarre Wendung. Wie die Welt berichtet, wurden Teile einer Anfrage zweier AfD-Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft an den Hamburger Senat geschwärzt. In den betroffenen Abschnitten ging es u.a. um die Frage, ob der mutmaßliche Täter dem Kind bei der Bluttat tatsächlich den Kopf abgetrennt habe.
Die Bürgerschaftskanzlei begründet ihr Vorgehen mit den Persönlichkeitsrechten der Opfer. Tatsächlich sind solche Schwärzungen jedoch sehr ungewöhnlich. In der Regel hält die Bürgerschaftskanzlei Rücksprache mit den jeweiligen Abgeordneten und bittet ggf. um Änderungen. Außerdem wurden bisher in der Regel Fragen zugelassen, die sich auf Details beziehen, die in der Öffentlichkeit bereits bekannt sind.
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