Peter Grimm / 13.04.2018 / 17:24 / 0 / Seite ausdrucken

Die Blutrache gehört auch zu Deutschland

Der Fundort des Toten muss schön sein. An einem der „idyllischen Anglerseen beim Donaustädtchen Erbach“, so beschreibt es die Welt, sei seinerzeit die Leiche eines 19-Jährigen aus Albanien gefunden worden.

„Er sei an den See gelockt und dort „mit einer Vielzahl an wuchtig geführten Schlägen, mutmaßlich mit einem Hammer, gegen den Kopf“, getötet worden, sagt die Staatsanwaltschaft. Bei dem Mord habe es sich „um die Fortführung einer Blutrache“ gehandelt. Das hätten Ermittlungen bis nach Südosteuropa ergeben.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Selbstjustiz, die in den Bergen des nördlichen Albanien entstand und vor Deutschlands Grenzen keineswegs haltmacht.“

Der Täter wird als 46-jähriger aus Albanien stammender Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft beschrieben. Jetzt sitzt er in Ulm wegen Mordes vor Gericht.

„Er soll den 19-Jährigen aus niederen Beweggründen erschlagen haben. Das mutmaßliche Motiv wirkt haarsträubend: Der junge Mann musste demnach mit dem Leben für einen Mord bezahlen, den 17 Jahre zuvor ein Onkel von ihm in Albanien verübt haben soll.

„Blut für Blut“ – so sieht es das Gewohnheitsrecht „Kanun“ vor. […] Mit Verbrechen, die anscheinend auf „Kanun“-Vorschriften beruhen, wird auch die deutsche Justiz immer wieder mal konfrontiert.“



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