“...Es ist leider der Sache des offenen „republikanischen Diskurses“ (Jean-Pierre Chevènement) nicht wirklich dienlich, wenn Kritik am Islam – und sei sie im Einzelfall auch überzogen – bestenfalls als Krankheitsbild („Phobie“) abgetan und schlimmstenfalls als Straftat („Anstiftung zum Rassismus“) sanktioniert wird. Als Geisteskranke und/oder Kriminelle wurden zu Zeiten des Kommunismus sowjetischer Prägung Dissidenten bezeichnet. Dem liberalen europäischen Rechtsstaat steht nicht zu, das Vertreten von Meinungen, und seien sie im Einzelfall auch noch so abwegig, mit ähnlichen Methoden zu verfolgen.”
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