Achgut.com / 18.05.2017 / 12:04 / 12 / Seite ausdrucken

Mit gutem Gewissen gegen die Meinungsfreiheit?

Was sagt das Grundgesetz über Bundestagsabgeordnete? „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Achse-des-Guten-Herausgeber Henryk M. Broder appelliert in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ihre Zustimmung zu versagen. Würde das Gesetz beschlossen, sind soziale Netzwerke bei drohender Millionenstrafe gehalten, als rechtswidrig angezeigte Inhalte umgehend zu löschen, ohne dass ein Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden kann. „Können Sie mit gutem Gewissen einem Gesetz zustimmen, das ausweislich des Gesetzestextes auch nicht strafbare Inhalte zu löschen zwingt? Kann dies mit Art. 5 GG in Einklang stehen?“, fragt Broder in seinem Schreiben. Auf die Reaktionen sind wir gespannt. Hier der Brief an die Abgeordneten im Wortlaut:

Sie werden am Freitag, 19.05.2017, im Bundestag in 1. Lesung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz behandeln, das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßen ist.

Die Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache. Sie sollten bekämpft werden, wenn sie bestehende straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzen. Niemand muss sich beleidigen lassen, keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben. Aber: dies lässt sich alles ohne die drastischen Eingriffe in Freiheitsrechte bewerkstelligen, die der Gesetzentwurf des Justizministers vorsieht. Dessen Gesetz nach Meinung vieler hochrangiger Juristen im Übrigen verfassungswidrig ist und die Art. 3, 5 und 12 GG verletzt.

Bereits nach jetzt geltendem Recht haftet jedes soziale Netzwerk zivil- und strafrechtlich, wenn es rechtswidrige oder strafbare Inhalte nach Kenntnis nicht entfernt.

Statt mit einem verfassungswidrigen Gesetz die Gewaltenteilung zu verletzen und die Rechtsdurchsetzung an ungeschulte Zeitarbeitskräfte von Facebook et al auszulagern, sollte die Justiz für diese Aufgabe hinreichend ausgestattet werden. Dorthin gehört diese für eine freiheitliche Gesellschaft grundlegende Klärung, was rechtmäßig ist und was nicht.

Können Sie mit gutem Gewissen einem Gesetz zustimmen, das ausweislich des Gesetzestextes auch nicht strafbare Inhalte zu löschen zwingt? Kann dies mit Art. 5 GG in Einklang stehen?

Warum enthält das Gesetz keine Regelung, die Nutzern das Vorgehen gegen Löschungen und Sperrungen ermöglicht, wenn diese zu Unrecht erfolgt sind?

Ich bitte Sie, sich nachstehenden Gegenentwurf zum NetzDG für ein Gesetz zur Gewährleistung freier Rede und Einhaltung straf- und zivilrechtlicher Vorschriften in den sozialen Netzwerken (Meinungsfreiheitsgesetz – MfG) des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel anzusehen und sich zu überlegen, ob ein solcher Entwurf dem Anliegen, Auswüchse im Netz zu bekämpfen und gleichzeitig die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte der Bürger zu wahren, nicht weit besser gerecht würde.

Gerne höre ich hierzu von Ihnen

Ihr

Henryk M. Broder
Herausgeber http://www.achgut.com

Weitere Informationen: http://www.achgut.com/artikel/das_meinungsfreiheitsgesetz_ein_gegenentwurf_zu_heiko_maas


Angefügt ist der oben erwähnte Gesetzentwurf:


§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für soziale Netzwerke. Dies sind Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht im Inland Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

§ 2 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

Anbieter sozialer Netzwerke haben für Zustellungen in Deutschland in ihrem Impressum einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen.

§ 3 Haftung für rechtswidrige Inhalte Dritter

Anbieter sozialer Netzwerke haften auch für von Dritten eingestellte rechtswidrige Inhalte, wenn sie diese nach Kenntnis nicht unverzüglich entfernen.

§ 4 Haftung für Löschungen und Sperrungen

(1) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Inhalte Dritter entfernen, deren Veröffentlichung nicht gegen deutsches Recht verstößt.
(2) Anbieter sozialer Netzwerke können auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie Profile Dritter löschen oder befristet sperren, soweit der betroffene Dritte deutsches Recht nicht verletzt hat.
(3) Die Vorschriften der Abs. 1 und 2 gelten dann nicht, wenn der betroffene Dritte die AGB (Gemeinschaftsregeln) des sozialen Netzwerks verletzt hat und die AGB ihrerseits rechtmäßig sind. Dies gilt dann nicht, wenn das soziale Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung hat.

§ 5 Bagatellklausel

Die Ansprüche aus § 3 MfG können nur dann geltend gemacht werden, wenn die rechtswidrigen Inhalte geeignet sind, die Interessen des Betroffenen spürbar zu beeinträchtigen.

§ 6 Gerichtsstand

Für Klagen aufgrund dieses Gesetzes ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
(2) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben. Alle etwa aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Entscheidungen sind gegenstandslos.

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Leserpost

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Klaus Klinner / 19.05.2017

Nun ja, ich habe meinem Wahlkreisabgeordneten, Herrn Hirte von der CDU, vor einigen Tagen eine inhaltlich ähnliche Anfrage gesendet. Bezeichnend finde ich, dass das Schreiben seinem Büro nicht einmal einer Eingangsbestätigung wert war.

Georg Dobler / 19.05.2017

Natürlich verabschieden die dieses Gesetz. Es geht darum im kommendem Bundes-Wahlkampf die unbeliebten Meinungen aus dem Netz zu verbannen. Ist die Wahl dann geschafft kann man ja in Ruhe abwarten was das BVerfassungunsgericht dazu sagt. Hauptsache man hat dann mit Hilfe der Sender, die jährlich 8 Milliarden vom Stimmvolk bekommen, vier weitere Jahre gewonnen.

C. J. Schwede / 19.05.2017

Lieber Herr Broder, ich habe nur meine Bundestagsabgeordneten angeschrieben, aber das nächste Mal werde ich Ihrem Beispiel folgen und das Schreiben breit gefächerter verteilen.

Reiner Hoefer / 19.05.2017

Ich danke Herrn Broder und ich danke Herrn Steinhöfel. Widerstand ist die einzig ehrenwerte Lebensweise, auch wenn unsere Chancen gering sind. Das ganze System, von den Abgeordneten bis zum Verfassungsgericht , ist personell homogen besetzt. Der Weg in die Entmündigung der Bürger wird konsequent weiter beschritten werden. Schließlich ich auch das “Projekt Europa” ein Instrument zur Entmündigung.

Karl Mallinger / 18.05.2017

Im Jahre 1964, vor 53 Jahren also, startete an der University of California in Berkley das “Free Speech Movement”. Ich denke, im Deutschland des Jahres 2017 wird es Zeit, dass es so ein “Free Speech Movement” auch bei uns gibt.

Leo Hohensee / 18.05.2017

Sehr geehrter Herr Broder, es kann einen schon die Zuversicht verlassen und das Vertrauen in unsere „Volksvertreter“.  (Indem ich dieses Wort gebrauche, laufe ich schon Gefahr, „einsortiert“ zu werden – egal – unsere Abgeordneten sind genau das : die Vertreter des Volkes) Sie sind dabei einen neuen Stasi-Staat zu schaffen, und das ganz unverhüllt. Das ehemalige informative Stasi-Mitglied (I.M Viktoria), Anetta Kahane,  wurde von Regierungsseite über die / mit der Amadeo-Antonio-Stiftung mit der vertrauensvollen Aufgabe versehen, den „Markt“ zu beobachten und gegen Verdächtige vorzugehen, finanzielle Ausstattung inklusive. Damit wurde wahrscheinlich schon gegen das Grundgesetz verstoßen. Und ein ganzer Bundestag verhindert es nicht. Und die Meinungsbildner (Medien aller Art) erschaffen / benützen permanent Vokabeln - z.B. “Hass und rechtsextrem” für KRITIK oder ähnliches - die dem unkritischen Bürger vorgaukeln, da passt jemand auf die Einhaltung unserer Grundrechte auf. Ne, Herr Broder, ich glaube an diesen Staat nicht mehr. Sehr fragwürdig werden sie (unsere Staatsverantwortlichen) nur noch eine und noch eine Aufsichtsbehörde schaffen, um ihren Unwillen zu verbergen, einen eigenen Standpunkt einzunehmen. Da wird keine Umkehr kommen. Beste Grüße L.H.

Arne Busch / 18.05.2017

Mit Ideolgen eine Diskussion auf Basis von Fakten führen zu wollen ist ungefähr genau so sinnvoll wie mit einer Hauskatze oder mit der GEZ. Die Antworten,  sofern überhaupt welche kommen, werden daher (analog zu den GEZ Briefen) nur aus einem sinnentleerten Sammelsurium vorgefertigter Textbausteine bestehen.  Da gehe ich jede Wette ein.

Wilfried Paffendorf / 18.05.2017

Ich wage eine Prognose. Das Gesetz wird den Bundestag passieren. Die Abgeordneten haben sch längst als reine Abnicker disqualifiziert. Nach Inkrafttreten wird es vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Das BVerG wird das Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar erklären. Das war es dann mit den Resten der Meinungsfreiheit. Um eine Implementierung dieses Gesetzes zu verhindern, bedarf es einer breiten Widerstandsbewegung aus der Gesellschaft heraus. Die sehe ich nicht, und sie wird auch nicht kommen. Trotzdem - der Kampf für die Bewahrung unserer Freiheiten muss weitergehen, auch wenn wir nur eine Minderheit sind. Von den Medien erwarte ich da eben so wenig Unterstützung. wie vom BVerG.

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