Am 13. Juli wird vor dem Duisburger Amtsgericht ein Prozess fortgesetzt, der vor über einem Jahr vertagt werden musste, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft es versäumt hatte, Beweismittel vorzulegen. Die Verhandlung ist öffentlich, allerdings hat das Gericht die Höchstzahl an Zuschauern auf 12 festgelegt. Diese müssen auch einen "Mund-Nasen-Schutz tragen, der Mund und Nase bedeckt", wobei "der oberhalb der Nase befindliche Gesichtsteil, insbesondere die Augen, nicht bedeckt sein" dürfen. Justiz in Zeiten der Corona-Pandemie./ mehr