So selbstherrlich die Kanzlerin sich über das Recht hinwegsetzte, als sie im September 2015 die Grenzen aufmachte, so selbstherrlich hat sie nun eine Entscheidung gefällt, die es Erdogan erlaubt, einen Prozess anzustrengen, bei dem es auf die strafrechtliche Verfolgung des grundgesetzlich verankerten Rechts auf freie Meinungsäußerung in Deutschland hinauslaufen könnte. Die pure Verhöhnung des Rechtsstaates im persönlichen Interesse einer Bundeskanzlerin, die entweder nicht mehr ganz dicht ist oder schlichtweg skrupellos, wenn es darum geht, die Macht zu behaupten./ mehr