Nachdem das Grundgesetz auf Muttis Schlachtplatte zu liegen kam, bleibt nur noch das Vertrauen auf die „Fauna-Flora-Habitatrichtlinie“ der EU. Dieser verdankt unter anderem der Juchtenkäfer sein Fortleben, schützt es doch „Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. Ladenbesitzer, Friseure, Kneipiers, Künstler, Musiker, Schauspieler, Massagesalons, Bordelle, Selbstständige und Freiberufler stehen somit unter dem prioritären Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtline./ mehr