Von Marisa Kurz. Man kann es auch übertreiben: Anstatt die biologisch korrekte Vervollständigung geltenden Rechts zur Kenntnis zu nehmen, befürchten Kritiker der Entscheidung eine Ausweitung des Gender-Wahns. Dabei hat das Urteil nichts mit umständlich gegenderter Sprache oder Toilettenplanung zu tun. Sondern damit, dass Menschen, die weder Frau, noch Mann sind, in ihrem Ausweis stehen haben dürfen, was sie sind: intersexuell. Die überzogene Kritik verrät nur den erzkonservativen Spießer./ mehr