Der im Klimaschutzpaket der Bundesregierung vorgesehene Emissionshandel für Brennstoffe stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Laut dem Internetportal „Energate Messenger“ hat das unabhängige Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in einem Kurzgutachten „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angemeldet. Zum einen handele es sich nicht um eine verfassungskonforme nichtsteuerliche Abgabe, da keine Obergrenze für die Emissionszertifikate vorgesehen ist. Zum anderen stelle der Emissionshandel keine Verbrauchersteuer dar, da die Kosten für die Zertifikate zwar auf den Letztverbraucher umgelegt werden, sie dabei jedoch nicht verbraucht werden.
Sollte das Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig und die für Emissionszertifikate geleisteten Zahlungen somit als unzulässig eingestuft werden, kämen auf die Bundesregierung Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe zu. Nach Angaben von „Energate Messenger“ werden in dem Gutachten zudem Zweifel an der klimapolitischen Wirksamkeit des Emissionshandels in den geplanten Sektoren Verkehr und Wärme geäußert. Das IKEM befürchte außerdem eine Preisexplosion bei den Zertifikaten, „auf die sich die Unternehmen nicht vorbereiten können“.
Ähnliche verfassungsrechtliche Bedenken hat am Mittwoch auch Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht geäußert. Laut dem Kurzmeldungsdienst „heute im bundestag“ vertrat Müller in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Ansicht, es handle sich beim BEHG „weder um eine schlichte Verwaltungsgebühr noch um eine zulässige Steuer oder eine zulässige Sonderabgabe“. Am heutigen Freitag wird der Gesetzesentwurf erstmals im Bundestag beraten.