Die 43-jährige Nadine D. wurde am Freitagnachmittag vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) wegen Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) in vier Fällen sowie Werbens für die Organisation in vier weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die 2007 zum Islam konvertierte Deutsche musste sich seit 28. Mai wegen des Betriebs der Internet-Seite „Free our Sisters“ vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten.
Auf der inzwischen abgeschalteten Seite wurde zwischen Dezember 2019 und August 2024 immer wieder zur Unterstützung inhaftierter IS-Terroristen in Form von Spenden oder aufmunternder Briefe aufgerufen. Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft für die 43-Jährige gefordert. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, ersatzweise auf eine bewährungsfähige Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen die seit September 2025 in Untersuchungshaft sitzende vierfache Mutter bleibt jedoch aufgrund von Fluchtgefahr bestehen.
Nadine D. hatte während des Prozesses eingeräumt, „Free our Sisters“ gegründet und betrieben zu haben. Der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten wertete das in seiner Urteilsbegründung als „Elemente eines Geständnisses“, die aber seiner Meinung nach erst „unter massivem Beweisdruck“ zustande gekommen sind. Die mehrfach von Nadine D. vorgetragene Darstellung, sie habe mit der Internet-Seite „nur Frauen und Kindern inhaftierter Muslime“ helfen wollen, wies er jedoch als „durch die Ergebnisse der Beweisaufnahme widerlegt“ zurück.
„Auf die Unterstützung des IS ausgerichtet“
Das machte van der Grinten insbesondere „an der Liste der Zielpersonen fest", die von „Free our Sisters" entsprechend unterstützt wurden. Dazu gehörten neben den vom OLG Düsseldorf wegen IS-Unterstützung verurteilten Sabri ben A., Mirza Tamoor B. und Siham O. auch der vom OLG Celle verurteilte deutsche IS-Statthalter Abu Walaa sowie ein Ehepaar, das 2020 verurteilt wurde, weil es in Deutschland einen Anschlag mit einer Rizin-Bombe begehen wollte. Aber auch prominente europäische Terroristen wie der als „Ebu Tejma" bekannte und wegen Unterstützung sowie Rekrutierung für den IS zu zwanzig Jahren Haft verurteilte Österreicher Mirsad O. sowie Salah Abdeslam, einer der Haupttäter der Terror-Anschläge am 13. November 2015 in Paris, bei denen insgesamt 130 Menschen ermordet wurden, wurden von „Free our Sisters“ unterstützt.
„Das ist ein unglaublicher Streifzug von terroristischen Straftaten in Deutschland und Europa. Es ist kaum vorstellbar, dass eine normale, nicht-jihadistische Gefangenenhilfe mit solchen Massenmördern in Kontakt tritt“, stellte van der Grinten fest und erinnerte daran, dass „Free our Sisters“ auch die „Befreiung“ von Salah Abdeslam „durch eine Großarmee“ gefordert hatte. „Es liegt fern, dass eine nicht dem IS nahestehende Plattform die Befreiung eines solchen Gefangenen anstrebt. Und damit haben wir keinen Zweifel daran, dass die Plattform auf die Unterstützung des IS ausgerichtet war.“ An dieser Stelle wies der Senatsvorsitzende die von den Verteidigern Nelli Kopev und Serkan Alkan mehrfach vorgetragene Argumentation, ihre Mandantin habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden und nicht gewusst, dass ihr Handeln strafbar sei, erneut zurück: „Dadurch wurde Abdeslam motiviert, seinen mörderischen Weg weiterzugehen. Dass das verboten ist, Menschen für eine weitere Tätigkeit beim IS zu motivieren, sollte jedem normal denkenden Menschen klar sein.“ Und damit habe Nadine D. „den IS als Ganzes unterstützt“.
„Um die Taten richtig einordnen zu können, ist auch ihre religiöse Einstellung wichtig“, hatte van der Grinten kurz zuvor ausgeführt. So könne Nadine D. zwar in ihrem sozialen Umfeld in Düsseldorf „Gespräche führen, ohne dass ihre nachhaltig verfestigte jihadistische Einstellung dabei auffällt. Das ändert aber nichts daran, dass sie das Gericht für Tawaghut hält. Für sie ist nicht das deutsche Rechtssystem einschlägig, sondern die Scharia in der Auslegung des IS“, sagte der Senatsvorsitzende. Der arabische Begriff „Tawaghut“ bezeichnet im Islam alles, was anstelle oder neben Allah angebetet wird. Die jihadistische Gesinnung von Nadine D. machte der Vorsitzende insbesondere an eine Reihe von Aussagen fest, die die 43-Jährige in persönlichen Chats mit den von anderen Oberlandesgerichten verurteilten IS-Frauen Oumaima A. und Jennifer W. getätigt hatte.
„Wir wollen das Kalifat ja irgendwie alle“
So hatte Nadine D. etwa Oumaima A. zu ihrer Heirat mit dem später getöteten deutschen IS-Terroristen Denis Cuspert gratuliert und dabei von ihrer Hoffnung gesprochen, „dass jetzt ein paar kleine Mujahedin nachkommen“. Auch erinnerte van der Grinten daran, dass sich Nadine D. bereits bei ihrer ersten Hausdurchsuchung 2018 als Kalifats-Anhängerin zu erkennen gegeben hatte. „Wir wollen das Kalifat ja irgendwie alle“, habe sie den Polizisten damals gesagt. „Aber nur die Männer reden direkt davon.“ Und zu dieser Gesinnung gehöre auch die Überzeugung, „dass Ungläubige kein Lebensrecht haben“, sagte der Senatsvorsitzende. Dass sich Nadine D. beim Vertrieb von IS-Literatur im Internet einen Namen gegeben habe, der übersetzt „Mutter des religiösen Eifers“ bedeute, sehe er vor diesem Hintergrund auch nicht als Zufall an.
Zum Ende seiner Ausführungen richtete van der Grinten sein Wort direkt an Nadine D.: „Sie haben sich hier in keinster Weise von ihrer radikalen Einstellung distanziert. Stattdessen haben Sie sich IS-konform verhalten. Damit können Sie weiter auf die Unterstützung Ihrer Peer-Group zählen.“ Damit dürfte gemeint gewesen sein, dass die gebürtige Düsseldorferin während ihres Prozesses nichts „widerrufen“ hatte und damit nach ihrer Haftentlassung fest darauf vertrauen kann, wieder in der salafistisch-jihadistischen Szene aufgenommen zu werden. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe sehe er von daher skeptisch: „Das ist nur möglich, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt.“ Abschließend empfahl er ihr, an einem Aussteigerprogramm teilzunehmen, da sie nach ihrer Konvertierung „den friedlichen Islam nie kennengelernt habe, nur den radikalen“. Aber nur einem Atemzug später drohte er erneut damit, dass Nadine D. ihre volle Strafe absitzen müsse, „wenn sich bis dahin nichts bewegt hat“.
Damit ließ die mehr als 90-minütige Urteilsbegründung keine Frage unbeantwortet. Außer vielleicht der, warum der Senat beim Strafmaß mit zwei Jahren und neun Monaten deutlich unterhalb der von der Bundesanwaltschaft geforderten drei Jahre und sechs Monate geblieben ist. Dazu sagte der Vorsitzende Richter jedoch nichts. Die Familie von Nadine D., die offenbar bis zuletzt auf deren sofortige Haftentlassung gehofft hatte, verfolgte die Urteilsbegründung schweigend im Zuschauerraum. Auch als Winfried van der Grinten verwundert davon sprach, dass die Familie den Straftaten von Nadine D. „keinen Widerstand“ entgegen gesetzt und deren Mutter dafür sogar ihr Konto zur Verfügung gestellt hatte, war keinerlei Regung zu erkennen. Erst als der Senatsvorsitzende die Aufrechterhaltung des Haftbefehls an Fluchtgefahr festmachte und diese wiederum unter anderem mit Nadine D.s türkischem Ehemann begründete, stand der Mann auf und verließ den Saal höhnisch klatschend. Serkan Alkan kündigte laut einer Düsseldorfer Tageszeitung bereits Revision und Beschwerde gegen die Haftfortdauer an.

Was muss im Kopf eines Richters vorgehen, der eine Frau für ihre friedliche Unterstützung von Djihadisten verurteilt, weil sie, anders als er, den Islam nicht als Friedensreligion begreift? Mit ihrer speziellen toxischen Mischung aus Naivität und Überheblichkeit ist solch irrlichternde Unrechtsjustiz ein Menetekel der Auflösung Deutschlands als freiheitlicher Staat in christlich-abendländischer Tradition. Anders als van der Grinten vom OLG Düsseldorf weiß Nadine D. wenigstens, wofür sie einsteht und eventuell wird der durchislamisierte Nachfolgestaat der siechen Bundesrepublik sie noch einmal für ihren Einsatz ehren.
„türkischem Ehemann begründete, stand der Mann auf und verließ den Saal höhnisch klatschend. …“. Verhöhnung von Gerichten scheint ja im Erdogan-Homeland üblich zu sein. Wieso wurde der Täter – wegen Verächtlichmachung staatlicher Organe, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Störung des Betriebsablaufs und Landfriedensbruchs – nicht umgehend festgenommen und – per Schnellverfahren – seinem Richter zugeführt? Deutschland schafft sich ab! Wir sind hier in MITTEL-EUROPA und weder im Busch noch in den afghanischen Bergen. Und jeder, der hier leben will, hat das zur Kenntnis zu nehmen: vom Klima-Anbeter über den sich in der „dritten zweiten Chance – Bewährung“ befindlichen verhaltensgestörten „jungen Intensiv-Menschen“ bishin zu den Mihigrus! In ordentlichen Staaten hätte man den Randalierer umgehend ruhiggestellt – mit einem einzigen gezielten Schuss! Der Fall wäre erledigt gewesen. Zu Recht!
Das „ Islamproblem“ ist strafrechtlich nicht zu lösen, auch nicht mit einer längeren Freiheitsstrafe. Ob der Vorsitzende Richter das Problem erkennt bzw erkennen will, ist sehr fraglich. Für einen gläubigen Muslim ist nicht das StGB massgeblich, sondern allein die Scharia. Zu dieser zutreffenden Feststellung gelangte sogar das Gericht. Nun gälte es, daraus die richtigen logischen Schlüsse zu ziehen, ein kognitiver Vorgang, mit dem der Michel allgemein massive Probleme hat, wenn ihm das logische Ergebnis emotional oder taktisch nicht „passt“. Der Unterschied liegt nicht in der Radikalität des Glaubens, wie das Gericht meint, sondern darin, wie(weit) dieses Radikalität, eine zwingende Forderung an alle Muslime, konkret physisch ausgeübt wird. Die Überzeugungen unter anderem von der Scharia oder der Bekämpfung der Ungläubigen trennt die gläubigen Muslime nicht im Mindesten voneinander, die taktische Frage, wann wer wie handelt durchaus. Das Bild des Eisbergs trifft. Der politisch/ gesellschaftliche gefährlichere Teil sind die gläubigen Muslime noch ! „ unter Wasser“, welche die naturgemäss kleine „ aktive“ Spitze tragen, strafrechtlich aber natürlich nicht auffallen. Politisch und vor allem ideokulturell in ihren Privilegierungsforderungen aber massiv. Das Problem ist dem Michel genausowenig zu vermitteln wie das mit den anderen ismen oder politisch dem Kartell und seiner Transformation. Er klammert sich an „ seine“ Vorstellungen, vielleicht ahnend, mit welch riesigen Problemen er konfrontiert würde, wenn er sich der Realität stellen würde. Im Falle des Islam genauso wie im Falle des Kartells, konkret der CDU. Stattdessen pflegt er seine Illusionen, die vom harmlosen Islam und die von der konservativen CDU, bis zum üblichen bitteren Ende. Und glaubt, dass es mit einer „ weltlichen “ Strafe des StGB getan wäre und die Sippe dadurch „geläutert“ würde. Der Biedermann ist ein lächerlicher , völlig verpeilter Traumtänzer in seiner ganz eigenen Vorstellungswelt.
#Wir wollen das Kalifat ja irgendwie alle#. Diese Frau ist Medium und Orakel.
Wer das Kalifat will, braucht sich doch nur in ein Flugzeug sitzen und das Ziel Afghanistan ansteuern. Niemand wird in aufhalten. Zumindest jene nicht, die in diesen Land noch alle Tassen im Schrank haben.
Zum Vergleich:
Die mutige Ärztin Dr. Bianca Witzschel, die durch ihr Handeln hunderte Menschen vor Verzweiflung, Arbeitsplatzverlust, Krankheit und mit Sicherheit auch dem Tod bewahrt hat, wurde von dem „ehrenwerten“ Richter Jürgen Scheuring (OLG Dresden) zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.