Gastautor / 28.01.2025 / 06:05 / Foto: Montage achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Zwangsabschaltungen mit dem „Solarspitzen-Gesetz”

Von Frank Bothmann.

Deutschland ist zu einem Musterland der Energieplanwirtschaft geworden, die durch monströse Gesetze und unzählige Verordnungen strikt staatlich geregelt wird. Der vorläufige Höhepunkt ist ein regulatorisches Horrorgebilde namens "Solarspitzen-Gesetz".

Wer das Thema aufmerksam verfolgt, etwa hier oder hier oder auf der Achse, der hat verstanden, dass es in Deutschland mittlerweile ein Überangebot von Solarstrom gibt. Dies erklärt sich hierüber, dass die Einspeisung von Solarstrom gesetzlich bevorzugt ist und unzählige kleinere Anlagen nicht geregelt werden können. Bei sonnigem Wetter und geringem Strombedarf, wie diese nun beispielsweise für ein sonniges Ostern erwartet wird, kann es zu einem netz-gefährdenden Überangebot von Solarstrom kommen. In der Folge müssten regionale Abschaltungen, sogenannte „Brown-outs“, durchgeführt werden.

Dieses Problem wurde durch die Politik und die Regulationsbehörden (Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur) bewusst erzeugt. Mit dem sogenannten „Osterpaket“ im Jahr 2022, als aktionistische Reaktion auf die Sanktionspolitik der EU, was zu einem Importstopp von russischem Gas geführt hat, wurde der Ausbau von PV-Anlagen durch die Änderungen von Grenzwerten und Regelungen nochmal massiv ausgeweitet. Parallel hierzu wurden die Bürger und Stromkonsumenten wegen überhöhter Preise dazu angehalten, auf ihre Häuser  PV-Kleinanlagen zu installieren, die ohne die teuren Batteriespeicher in der Regel Strom direkt in das öffentliche Netz einspeisen.

Zusätzlich zu der Dunkelflaute gibt es nun für die deutsche Energieplanwirtschaft ein weiteres Problem, das ebenfalls mit einem Kunstwort, der „Hellbrise“, umschrieben wird.

Vermeintliche Lösung durch noch mehr Regulation

Die Energieplanwirtschaft in Deutschland reagiert auf dieses, durch eine falsche Anreizpolitik erzeugte Problem, natürlich mit einem weiteren regulatorischen Ansatz. Der hierzu im Bundestag vorgelegte 90-seitige Gesetzesentwurf (Drucksache 20/14235) enthält atemberaubende Regulationsansätze, die ganz offensichtlich längerfristig vorbereitet wurden. In einer unfassbar verwinkelten, technokratischen Spezialistensprache enthält der Gesetzesentwurf jeweils Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Messstellenbetriebsgesetzes, des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, der Erneuerbaren-Energien-Verordnung, des Energiefinanzierungsgesetzes und andere. Den größten Änderungsumfang haben mit zwölf Seiten, die Neuformulierungen des Messstellenbetriebsgesetzes.

Und das ist das Kernanliegen dieses „Solarspitzen-Gesetzes“, noch mehr Regulation durch eine flächendeckende digitale Ausrüstung von Solaranlagen mit steuerbaren sogenannten „Smart-Metern“. Jede PV-Anlage ab einer bestimmten Leistungsstufe soll für die Netzbetreiber digital erkennbar, messbar und regulierbar sein. Letzteres bedeutet im Klartext natürlich eine zwangsweise Abschaltung bei einem Stromüberangebot. Der Regulations-, Berechnungs- und Verwaltungsaufwand wird dadurch erhöht, da nun grundsätzlich nicht mehr auf Stundenbasis die Auslastung abgerechnet wird sondern auf einer Viertelstundenbasis. Das nennt sich in der speziellen Gesetzessprache „die einheitliche Day-Ahead-Marktkoppelung“.

Der (noch) Minister Habeck verkündet in der Öffentlichkeit, das Problem des Stromüberangebotes erkannt zu haben und dass deshalb auch die Vergütung für die PV-Anlagenbetreiber in der Mittagszeit jeweils gekürzt werden wird.

Beim näheren Hinsehen wird der PV-Lobby aber damit im Grundsatz kein Schaden zugefügt. Richtig genial beziehungsweise schlitzohrig soll hierbei der neue § 51 a im Erneuerbaren-Energie-Gesetz „Verlängerung des Vergütungszeitraumes bei negativen Preisen“ wirksam werden. Dieser Paragraf beschreibt, dass die gesetzlich festgeschriebene Solarstromvergütung zu den Spitzenzeiten ausgesetzt wird. Die Zeit der regulatorischen Abschaltung (ermittelt im Viertelstunden-Takt!) wird aber eben einfach an das vorgesehene Ende der Förderung (in der Regel 20 Jahre) dran gehängt. Damit ist geregelt, dass es für den Stromkunden definitiv nicht zu einer Kosteneinsparung an dieser Stelle kommen wird.

Es ist das Smart-Meter-Einführungsgesetz

Der wahre Grund für diese Gesetzesinitiative ist der feuchte Traum der Energieregulierer durch eine vollständige digitale Steuerung der Energiewende zum Sieg zu verhelfen. In der Einleitung heißt es deshalb auch, dass „die temporären Erzeugungsüberschüsse … ein Zeichen mangelnder Flexibilität sowohl des Angebotes als auch der Nachfrage“ sind. Nicht der Flatterstrom ist das Problem, sondern die 8-Stunden-Produktionsschichten in Gewerbe und Industrie oder der Schulalltag von 8 bis 14 Uhr sind die Schuldigen. Dieser Denkansatz ist durch und durch technokratisch und zutiefst menschenfeindlich.

Da die flächendeckende Ersteinführung von Smart-Metern gefloppt ist, wird nun mit diesem Gesetz ein trojanischer Versuch unternommen, „regulatorische Handlungsräume für eine robustere Digitalisierung“ der Energiewende in die Welt zu setzen. Wer daran besonderes Interesse hat sind die Online-Stromverkäufer. In dem Einführungstext wird mehrfach offen angesprochen, dass die Kostenfrage zur Einführung der Smart-Meter weiterhin ungeklärt ist. Zur Verschleierung wird hierzu ausgeführt: „Dem Erfüllungsaufwand für den Smart-Meter-Rollout steht des Weiteren eine deutlich überwiegender volkswirtschaftlicher Nutzen gegenüber...“. Dieser wird aber sehr schwammig in einer Größenordnung zwischen 2 und 11 (!) Milliarden Euro benannt. Wir, die Stromkunden bzw. Steuerzahler, sollen es auf jeden Fall bezahlen.

Durch diese Smart-Meter-Problematik ist der Gesetzesentwurf aber auch in die Öffentlichkeit gelangt, weil das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) davor gewarnt hat, dass durch eine cloudbasierte Steuerung der meisten chinesischen Wechselrichter ein Sabotage-Problem entstehen könnte. Diese Meldung wurde an den folgenden Tagen mehrfach gleichlautend jedoch relativiert.

Habeck: Regulation schafft Marktwirtschaft

Bei der Propagierung dieses Gesetzesentwurfes ist durch den noch amtierenden Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein weiteres Bonmot aus seiner offensichtlich begrenzten fachlichen Perspektive entstanden. Er sagt: "Wir brauchen eine bessere Vermarktungslösung. Wer Strom ständig in ein überlastetes Netz einspeist, erhält dann weniger Geld – das ist Marktwirtschaft". Er schlägt auch vor, dass die Betreiber ihre Solaranlagen mehr nach Osten und nach Westen ausrichten sollen. Also in die Richtung, wo sie weniger Ertrag erzeugen. Auch das ist dann wohl irgendwie Marktwirtschaft – in seinem Sinne.

Die Energieplanwirtschaft in Deutschland erhält mit dem beschriebenen Gesetzesentwurf weiteren Aufwind. Die Organisations- und Kontrolltiefe nimmt ernorm zu. Der Stromkunde wird mit seinem unflexiblen Strombedarf zu einem enormen Risiko. Deshalb muss nun durch das Vorfeld der Planwirtschaftler der Kunde erzogen werden. Diese Rolle übernehmen in anderen Politikfeldern zahlreiche NGO. Beim Strommarkt sind dies nun die Netzbetreiber. Diese sind keine eigenständigen Unternehmen mehr, sondern Erfüllungsgehilfen der staatlichen Planwirtschaft und geben dann solche Umfragen in Auftrag.

Achse-Autorin Cora Stephan hat deshalb recht: Der Querdenker der Zukunft, ist derjenige, der sich dem digitalen und staatlichen Kontrollwahn konsequent entzieht.

 

Frank Bothmann (Jahrgang 1962), Diplom-Geograph, ist als Landschaftsplaner im Ruhrgebiet tätig.

Foto: Montage achgut.com

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Leserpost

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Lutz Herrmann / 28.01.2025

“Allerdings kann auch ein Hacker einen Wechselrichter über die Cloud nur ansprechen, wenn er seine Seriennummer kennt. Die ist eindeutig ...” Au Backe. So stellt sich der Zoni das also vor?!

dr. gerhard giesemann / 28.01.2025

Also Solaranlagen mit Jalousie - Respekt. Öfter mal was Neues.

B.Jacobs / 28.01.2025

Nun, die EU mit ihren unsinnigen Strafverordnungen alla grüne Khmer, europäische Textilindustrie abgeschafft, Rohstoffen fehlen und weil sie gebraucht werden für neue sinnvolle Recycling Unternehmen, lösen sie einen Textilkrieg aus. Natürlich sind die Bürger wütend und werfen alles in die Altkleidersammlung, die dazu dienen sollte Bedürftigen zu helfen. Eines der abgehobenen Gesetze macht es möglich. Als Beispiel Mami völlig vegan, lehnt künstliche Windeln ab, nimmt Stoffwindeln, Müllentsorgung verboten, also bleibt nur Altkleidersammlung oder teure Entsorgung für Geld, was die veaane Mutter nicht hat. Das Prinzip, ist mit dieser Bevormundung mit Altkleidern zu helfen oder sinnvollen Dingen zu zu führen, ist mit dieser Bevormundung ad acta.

A. Ostrovsky / 28.01.2025

@Matthias Böhnki : >>@A.Ostrovsky: Alles klar, konnte ja nicht ahnen, daß Sie nach Süden hin konisch zulaufende Dachflächen haben.<< ## Jetzt kommen Sie wieder mit ungeahnten Details. Bis jetzt war ja die Ausrichtung nach Südost und Südwest ein grundsätzlich Ihnen nicht zumutbares Zugeständnis und ein Leistungsverzicht. Gehen Sie bitte auf mein Argument ein, dass alle vier Panels jeweils knapp 4 Stunden lang bei klarem Himmel die Nennleistung bringen, nur nicht gleichzeitig. Im Gegenteil, wenn sie alle nach Süden ausgerichtet wären, würden sie 1600W abgeben können, aber der Wechselrichter kappt es bei 800W. Alles nach Süden ist Unsinn, ein nicht tolerierbarer Verzicht, aus Besserwisserei. Wenn man andere kritisieren will, muss man es besser können. Nicht wie der Lutz!

A. Ostrovsky / 28.01.2025

@Roland Völlmer : >>@Ostrovsky Bitte einfach googlen. Höchste Spitzenlast BRD. Und die 100 Gigawatt werden öffentlich gefeiert.<< ## So funktioniert das nicht. Sie behaupten etwas und ich soll danach googeln. Übrigens so weit ist es doch gar nicht von Coburg bis zum PSW Goldisthal in Thüringen. Das hat eine Spitzenleistung von 1040MW und kann die Leistung etwa 8 Stunden lang bringen. Bei geringerer Leistung entsprechend länger. Reicht knapp um Thüringen zu bedienen. Leider haben andere Länder nicht rechtzeitig ähnliche Projekte geplant. Jetzt zu behaupten, dass es nicht reicht und doch davon zu profitieren, weil das Netz nun einmal europaweit ist, ist eine schwache Leistung. Ich habe länger in der Nähe des Walchenseekraftwerkes gewohnt. Ich kenne den Walchensee und den Kochelsee und ich weiß, dass dort das Potential für ein leistungsstarkes PSW wäre, wenn man nicht seit Jahrzehnten nichts gemacht hätte und nur das Geerbte nutzt. Das ist zu wenig. Ähnliche Möglichkeiten gibt es an vielen Stellen Deutschlands. Ohne Investition, ohne Plan und vor allem ohne die unsinnige Idee, ein PSW müsste betriebswirtschaftlichen Gewinn abwerfen und dabei noch zwei Mal Netzgebühren zahlen, ist das zum Scheitern verurteilt. Ein Übertragungsnetz kann auch nicht mehr Strom abgeben, als hinein geht. Es ist nicht marktwirtschaftlich, sondern wird über planwirtschaftlich-bürokratische GEBÜHREN finanziert. Deshalb klappt es ja auch nicht mit den Netzen. Überall nur Destruktion, Zersetzung und Borderline-Syndrom.

Martin Bauer / 28.01.2025

“Er schlägt auch vor, dass die Betreiber ihre Solaranlagen mehr nach Osten und nach Westen ausrichten sollen.”. Ich schlage vor, dass man eine aufrollbare schwarze, nein, grüne Folie über seine Solarpanels anbringt. Die wird dann im Wirtschaftsministerium per Fernwartung von einem Team aus grünen Fachleuten und Sonnen-Spezialisten immer dann manuell über den Panels ausgerollt, wenn’s brenzlig wird mit der regionalen Stromeinspeisung. Alternativ kann man auch kleine C4-Ladungen anbringen. Wer hat den einst unterrichtet und in was?

Hans Kloss / 28.01.2025

Das ust zwar eine Kleinigkeit und auch eine Nebensache aber die meisten (99%) Hacking Versuche sind entweder einer privatwirtschaftlichen Natur oder werden durch Geheimdienste des Westens ausgeführt (davon gibt es unzählige Beispiele angefangen wohl mit Angriffen auf die sowjetische Gasinfrastruktur in 1982 - Unternehmen Cyclone). Deshalb würde ich eher unsere “Freunde” vermuten, wenn es staatliche Akteure sein sollten.

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