News-Redaktion / 10.06.2021 / 13:00 / Foto: Heinrich-Böll-Stiftung / 0 / Seite ausdrucken

Zwangs-Schweigen im Wahlkampf?

„Gerade wurde mein Youtube-Kanal wieder gesperrt – diesmal für zwei Wochen. Drohung mit der kompletten Kanal-Löschung inklusive. Drei Monate vor der Bundestagswahl können damit meine fast 280.000 Abonnenten nicht mehr meine Berichte aus der Bundespressekonferenz sehen.“ Das berichtet reitschuster.de.

Anlass der Kanal-Sperrung ist ein Video, in dem sich Boris Reitschuster mit dem Fall Corona-Impfung eines neunjährigen Mädchen durch einen Arzt ohne Einwilligung der Eltern. (Zu sehen ist der Beitrag jetzt hier auf Rumble) Die Tatsache als solche sollte eigentlich unstrittig sein, denn über sie hatten alle Medien entsprechend berichtet. Dennoch wurde Reitschuster mit der Begründung gesperrt, er hätte mit „medizinischen Fehlinformationen“ gegen die Covid-19-Regeln von YouTube verstoßen. Reitschuster dazu: „Youtube wirft mir vor, der Beitrag enthalte medizinische Fehlinformationen. Er enthält aber gar keine medizinische Information. Offenbar drückt man bei Google/Youtube durch, dass überhaupt nicht mehr kritisch über Impfungen berichtet werden kann, ohne dass der Berichterstatter Angst vor einer Sperrung […] haben muss.“

Boris Reitschuster hat bereits zwei Verwarnungen erhalten, so dass YouTube ihm jetzt droht: „Wenn du drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen erhältst, wird dein Kanal endgültig von YouTube entfernt.“ Das Risiko des endgültigen Löschens hat man als Kanalbetreiber so ein Vierteljahr lang im Nacken und damit den Zensor im Hinterkopf. Den YouTube-Kanal mit hunderttausenden Abonnenten will niemand abgeschaltet und gelöscht bekommen, zumal dann nicht, wenn er von seiner journalistischen Arbeit lebt. Es gibt eben derzeit keine andere Plattform mit entsprechender Verbreitung, YouTube ist ein Beinahe-Monopolist, weshalb sich dem Zensur-Vorwurf nicht einfach mit dem Hausrecht des Eigentümers begegnen lässt. Zumal sich die dortigen speziellen Covid-19 Regeln so lesen, als wolle man jede kritische Sicht auf die Corona-Politik, die von der regierungsamtlichen Interpretation abweicht, unterbinden können. Auch Achgut.com hatte dies in den letzten Wochen am eigenen YouTube-Kanal erfahren. (Mehr dazu hier)

Die 90-tägige „Bewährungsfrist“, in der Kritik an der Corona-Politik besonders riskant ist, reicht bis fast zur Bundestagswahl. Das ist für einen politischen Journalisten eine Arbeitssituation, die eines demokratischen Gemeinwesens unwürdig ist.

Reitschuster selbst hatte schon bei seinem inkriminierten Beitrag darauf geachtet, möglichst keine YouTube-Regel zu verletzen. Am Schluss seines Beitrags erklärt er den Zensoren extra noch einmal, dass er keine medizinischen Tatsachenbehauptungen enthalte, auch keine zu den Impfungen und Impfstoffen an sich. Auch hier verbieten die YouTube-Regeln kritische Beiträge. Reitschuster appelliert sogar noch eigens an die YouTube-Kontrolleure, die Schere in der Tasche zu lassen. Es hat nichts genutzt. Weitere Informationen finden Sie auf reitschuster.de.

Foto: Heinrich-Böll-Stiftung CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons

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