Mit 40 Millionen Euro will der deutsche Staat in diesem Jahr die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern subventionieren – vorausgesetzt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt ein detailliertes Gesamtkonzept für die Förderung vor. Der Bundestag stimmte im November einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu. Nun melden sich die Zeitschriftenverleger zu Wort. Auch sie möchten bei der Verteilung der staatlichen Mittel berücksichtigt werden. „Es wäre hochdramatisch, wenn auf diesem Feld die Presse geteilt wäre“, zitiert der Onlinebranchendienst „Meedia“ den Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer.
Hintergrund des ursprünglichen Beschlusses waren rückläufige Auflagenzahlen und gestiegene Kosten bei der Zustellung, u.a. durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für Zeitungszusteller. Bei den Zeitschriften ist die Situation ein wenig anders, da sie meist von der Post ausgetragen werden, und nicht durch eigene Zusteller. Doch auch bei der Post gab es in letzter Zeit Preiserhöhungen. Laut Meedia gab es vor der Entscheidung im Bundestag Gespräche zwischen Ministerien und Zeitschriftenverlegern. Fragen nach dem aktuellen Stand des Gesamtkonzepts und nach dem Inhalt der Gespräche habe das Bundesarbeitsministerium allerdings unbeantwortet gelassen.
Union und SPD hatten 2018 die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Allerdings war damals angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Dieser Plan ist nach Angaben von „ndr.de“ jedoch an rechtlichen Überlegungen gescheitert. Anschließend wurde das Subventionsmodell entwickelt.