Wolfgang Meins / 23.07.2020 / 06:04 / Foto: Holger Uwe Schmitt / 48 / Seite ausdrucken

Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter 

Der mit Abstand wichtigste Zeuge des Generalbundesanwalts (GBA) in der Hanau-Sache kann eigentlich nur der Vater des Attentäters, Hans-Gerd R., sein. Schließlich lebte er mit seinem Sohn – seitdem der 2018 seine Arbeit in München verloren hatte – bis zur Tat am 19. Februar 2020 unter einem Dach und hatte ja wahrscheinlich auch in den Jahren zuvor Kontakt zu ihm. Als die Polizei wenige Stunden nach der Tat das Reihenhaus in Hanau stürmte, hatte der Attentäter Tobias R. sich bekanntlich bereits selbst gerichtet und zuvor seine Mutter erschossen.

Hans-Gerd R. wurde dann zwar in Handschellen abgeführt, aber GBA Peter Frank erklärte bereits am 21.2., dass der Vater nicht als Verdächtiger, sondern als Zeuge geführt werde. Drei Tage später berichteten mehrere Medien unter Berufung auf Informationen der Bild, dass Hans-Gerd R. sich mittlerweile in der Vitos-Psychiatrischen Klinik in Gießen befinde. Da es aber keine Kenntnisse über eine (vorbestehende) schwere psychische Erkrankung gibt, wurde gemutmaßt, dass der Psychiatrie-Aufenthalt mit der psychischen Belastung durch die Tat seines Sohnes zusammenhänge – im Sinne eines „schweren Schocks“. 

Ein bemerkenswerter Auftritt

Seitdem hat man vom Vater nichts mehr gehört, von zwei Ausnahmen abgesehen. Anfang April wurden zwei seiner Autos, eines davon nicht angemeldet, des Nachts vor dem Haus abgefackelt, was aber für die Medien kein Anlass war, die aktuelle Situation des Vaters auch nur mit einer Zeile zu würdigen. Dann fand er noch Erwähnung bei einem gleichermaßen bemerkenswerten wie überregional wenig bis gar nicht beachteten Auftritt des Bundesanwalts Peter Beck, 100 Tage nach dem Attentat von Hanau, vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtags. Beck äußerte sich dort zum Stand der Ermittlungen. 

Demnach lägen keine Hinweise auf Mittäter, Helfer oder Mitwisser vor. Er bestätigte, dass der Vater lediglich Zeuge sei. An ihm seien seinerzeit keine Schmauchspuren festgestellt worden. Auch für seine Mitwirkung bei den „Pamphleten“ gebe es keine Indizien. Über den gegenwärtigen Aufenthalt des Vaters machte Beck keine Angaben. Es ist also offen, ob der Vater weiterhin Psychiatriepatient ist, sich an einem anderen sicheren Ort befindet oder mittlerweile gar in sein Haus zurückgekehrt ist, das unweit eines der beiden Hanauer Tatorte gelegen ist. 

Gibt es einen Deal?

Letzteres dürfte eher unwahrscheinlich sein, denn davon hätten doch wohl die Medien berichtet. Und ist es angesichts der monströsen Tat mit zahlreichen Toten und Verletzten überhaupt denkbar, dass der Vater einfach in sein Haus zurückkehrt und dann in dem doch recht überschaubaren Hanau immer mal wieder auf Opfer und Angehörige trifft – mit allen Risiken, die damit verknüpft sein könnten? Vielleicht gab es aber auch einen Deal mit dem GBA: Der Vater erhält eine neue Identität und äußert sich im Gegenzug öffentlich nicht zu dem, was war. Warum aber könnte der GBA ein Interesse an einem solchen Deal haben? Weil es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, dass die Aussagen von Hans-Gerd R. dem GBA weiterhelfen. Denn sie dürften nicht nur nicht zum vorgefassten Täterbild der Bundesanwaltschaft passen, sondern dem sogar diametral entgegenstehen – aber der Reihe nach. 

Ist die Motivation des Täters nun geklärt oder nicht?

Wie die FAZ in ihrem Regionalteil über den Auftritt des Bundesanwalts im Landtag berichtete, habe sich laut Beck an der bereits „Stunden nach der Tat“ vorgelegenen Einschätzung eines „in Deutschland beispiellosen rassistischen Terroranschlag(s)“ nichts geändert. Eine solche Vorab-Festlegung ist allerdings eine denkbar schlechte Ausgangsposition, um hier der Wahrheit auf die Spur kommen zu können.

Dessen ungeachtet, legt die Bundesanwaltschaft aber einen erheblichen Aktivismus an den Tag. Etwa, wenn Beck erklärt: Die Bundesanwaltschaft habe bereits „mehr als 100 Zeugen befragt“, benötige aber für die restlichen Ermittlungen noch „bis zu sechs Monate“ und werde weiter prüfen, wie sich der Täter „radikalisiert“ habe und – man höre und staune – was seine „Motivation“ gewesen sei. Ja, was denn nun? Ist diese Frage für den GBA nicht längst geklärt, nämlich im Sinne einer „zutiefst rassistischen Motivation“? 

An den Tagen unmittelbar nach dem Attentat von Hanau hatten die Medien ja bereits einen Teil dieser Ermittlungsarbeit geleistet – mit eindeutigen Ergebnissen: Weder die Aussagen von Nachbarn, ehemaligen Arbeitskollegen, Mitschülern oder Kommilitonen noch die von Mitgliedern des Schützenvereins ergaben auch nur halbwegs fundierte Hinweise auf eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung von Tobias R., der jedoch durchweg als – mehr oder weniger skurriler – Außenseiter und Einzelgänger geschildert wurde. 

Wie es eben typisch ist für jemanden, der an einer Schizophrenie leidet. Gesellig sind die Betroffenen nur selten, Tobias R. gehörte auf jeden Fall nicht dazu. Daher lautet meine Prognose: Selbst wenn die Bundesanwälte noch zwölf Monate ermitteln und dabei großflächig sämtliche Nachbarn und jede Aushilfs- und Reinigungskraft, mit denen der Attentäter an seinen letzten beiden Arbeitsplätzen Kontakt gehabt haben könnte, ausführlich befragen, werden sie am Ende keine Beweise vorlegen können, die eine krankheitsunabhängige rassistische Gesinnung schlüssig und überzeugend belegen.  

Der Generalbundesanwalt auf einer Mission impossible?

Der GBA und die ihm unterstellten Bundesanwälte befinden sich eigentlich auf einer Mission impossible. Denn es wäre anhand der beiden mehr als eindeutig auf eine paranoide Schizophrenie hinweisenden Täter-Manifeste äußerst gewagt, eine solche psychische Erkrankung einfach zu leugnen. Wird das Vorliegen einer Schizophrenie – eine andere Erkrankung kommt hier nicht in Betracht – aber anerkannt, stellt sich automatisch die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters: War Tobias R. – wie es im Gesetz heißt – „unfähig (…), das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“? Ja, das war er eindeutig, wie hier und hier ausführlich begründet wird. 

Außerdem ist es eine Mission impossible, weil es mit dem Leugnen einer Schizophrenie oder einer Verharmlosung der bei Tobias R. in einer schweren Ausprägung vorgelegenen psychischen Krankheit nicht getan wäre. Dann bräuchte der GBA nämlich immer noch eine Erklärung dafür, wie sich bei Tobias R. erst eine zutiefst rassistische Gesinnung und dann ein entsprechender Handlungswille entwickelt haben sollen. Deshalb die exzessive Befragung von Zeugen oder möglichen Zeugen. Die Hoffnung stirbt eben zuletzt. 

Was könnte der Vater bezeugt haben? 

Und was ist mit den Aussagen des Vaters? Aus Sicht des GBA sind sie wahrscheinlich eine einzige Enttäuschung: keine schlüssige Geschichte über die Entstehung einer rassistischen Gesinnung, keine anschwellenden hasserfüllten Äußerungen über Personen mit Migrationshintergrund oder auch Merkels Grenzöffnung, keine Änderung der Lesegewohnheiten, kein Verbot für den Vater, Tagesschau oder Heute zu sehen, keine ständigen Vorträge zur Überlegenheit des weißen Mannes.

Vielmehr dürfte der Vater den Ermittlern geschildert haben, wie sich sein Sohn im Jahr vor der Tat veränderte und sich ihm dabei noch stärker als bisher schon entfremdete und verschloss. Was genau in dessen Kopf vorging, habe er nicht gewusst, allerdings ein ungutes Gefühl gehabt. Vielleicht hat der Vater sogar versucht, psychiatrische Hilfe auf den Weg zu bringen, womit er beim Sohn natürlich abblitzte, denn der fühlte sich ja nicht krank, sondern zur Weltenrettung bestimmt.  

Zudem war der Adressat von Tobias R. nicht der Vater, irgendein Psychiater oder die Hanauer Allgemeine, sondern der GBA. Darunter machte er es nicht in seinem Wahn. Dem GBA ließ er seine beiden Manifeste – nicht: „Pamphlete“ – zukommen. Nur erkannte der GBA beim ersten Manifest – als noch Zeit zum präventiven Handeln war – die darin lauernden Gefahren nicht und sorgte nicht dafür, dass der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) in Hanau informiert wurde. Was – entgegen der Meinung des GBA – nach meiner Erfahrung hinsichtlich der Kooperation von Behörden mit dem SpD eigentlich keine Probleme hätte bereiten sollen. 

Wenn es die Umstände gut mit einem meinen

Nun offenbart sich gelegentlich bei einer Mission impossible nicht nur im Kino eine Lösung, sondern auch im echten Leben. Und manchmal reicht gar eine Scheinlösung, wenn es die Umstände besonders gut mit einem meinen. Und genauso verhält es sich mit dem GBA und seinen Bundesanwälten in der Hanau-Sache. Von diesen günstigen Umständen ist zuvorderst die Tatsache zu nennen, dass es keinen Prozess geben wird, denn gegen Tote wird nicht verhandelt. Damit gibt es aber auch keine Richter, Sachverständige und Verteidiger, die sich kritisch mit den Ermittlungen und Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft auseinandersetzen könnten. 

Auch vom weisungsbefugten Innenminister droht kein Ungemach. Der ist zwar etwas unberechenbar, fällt er doch öfters um. Aber das macht er immer nur in eine bestimmte Richtung, so dass sich der GBA hier keine Sorgen zu machen braucht. Hinzu kommt, dass Seehofer und nahezu der gesamte polit-mediale Komplex in ihrem eifernden Kampf gegen Rechts geradezu besessen sind von der Legende eines zutiefst rassistisch und rechtsextrem motivierten Täters. Auch die Psychiatrie scheint das gutzuheißen, haben sich doch bisher kaum Stimmen gemeldet, welche die politische Instrumentalisierung eines schwer psychisch Kranken anprangern. Das ist schlicht erbärmlich. Und schlussendlich hätten mittlerweile wohl auch die überlebenden Opfer und die Angehörigen kein Verständnis, sollte plötzlich ein ausschließlich vom Wahnsinn besessener, schuldunfähiger Täter präsentiert werden. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.                  

Lesen Sie zum gleichen Thema von Wolfgang Meins:

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

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Leserpost

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Klaus Meyer / 23.07.2020

Ein interessanter Artikel. Allerdings würde ich noch weitergehen. Ich sehe es lange nicht als erwiesen an, daß Tobias R. überhaupt der Täter und nicht nur ein willkommenes Bauernopfer war. Der ganze offizielle Tatablauf ist doch sehr unwahrscheinlich. Und andere, in meinen Augen deutlich wahrscheinlichere, Tatabläufe, werden völlig ausgeblendet. Praktischerweise steht Tobias R. als Täter fest und ist tot. Und da gegen Tote nicht ermittelt wird, werden wir wohl die Wahrheit nie erfahren.

Martin Landvoigt / 23.07.2020

@Eugen Richter : Das Rechts / Links Schema ist wie ein Prokrustesbett. Es passt meist nicht auf das weit Spektrum unterschiedlicher Ansichten. Rechtsextreme und Nationalsozialisten sind sich oft näher als Konservative und Systemumstürzer von beiden Seiten des Spektrums. Und die Dimension Ordnung vs. Freiheit passt hier auch nicht. Das geht dann so weit, dass man so unterschiedliche Begriffe mit ‘Freiheit’ und ‘Ordnung’ verbindet, dass man sich gar nicht mehr versteht. Ursprünglich waren die Rechten eben die Konservativen und Royalisten. Heute werden sie umgedeutet: Rechte sind gleich Nazis und die Linke sind eben die Guten. Für Konservative und Liberale ist da gar kein Platz mehr. . Rechte verstehen sich meist unter dem Schlagwort ‘Vive la difference’ - Unterschiede sind gut und bilden die gewollte Vielfalt. Man hält die Realität für den Maßstab, nicht weltfremde Utopien. Linke wollen vor allem die Gleichheit, und nennen das Ergebnis dann ‘bunt’, am besten einheitlich bunt. Und wer nicht gleich bunt ist, bleibt eben außen vor.

Klaus Schmid Dr. / 23.07.2020

An der Wahrheit liegt doch Deutschlands “Eliten” rein gar-nichts mehr - das gilt für alle Gebiete gleichermaßen. Mit Wortakrobatik wird alles platt-geframt. Aber mit diesem “Volk” hat es in absehbarer Zeit sowieso ein Ende.

Sascha Hill / 23.07.2020

Das wirklich traurige Fazit der aktuellen Zeit, ist in der Tat mit einem einzigen Wort zu bezeichnen… erbärmlich! Wobei, bedenklich wäre evtl. auch ein Wort, was nicht vergessen werden sollte. Heutzutage, ist es doch in der Tat so, das man eine gr. Portion Mut benötigt, damit man seine Meinung verlauten kann. Wenn die Meinung dann noch komplett vom Mainstream abweicht, dann muss man damit rechnen, das die Karriere nachhaltig zerstört wird. Wenn alles nicht hilft, setzen unsere etablierten Politiker ihre paramilitärische Schlägertruppen in Gang. Von der Qualitätspresse rede ich erst gar nicht, kann man sowas überhaupt noch Presse nennen? Was bei der NYT geschehen ist oder immer noch geschieht, war bei unseren Blättern sicher sehr einfach durchzudrücken. Widerstand ist in Deutschland scheinbar verpönt.

Dr. Markus Hahn / 23.07.2020

Man wird die Tat nutzen, “geistige Mittäter” zu (er)finden. Diese werden dann aus dem öffentlichen Diskurs entfernt. Die Beschränkungen regierungspolitisch nicht zertifizierter Äußerungen werden erweitert. Außerdem nährt die Länge der offiziellen Ermittlungen das Narrativ von der rechtsextremistischen Bedrohung unseres Staats. “Never let a good crisis go to waste”. Ob die Gewalttat eines Psychotikers oder eine Beta-Coronavirusinfektionswelle.

Ralf Pöhling / 23.07.2020

Dass der Täter von Hanau relativ kurz vor der Tat eine Anzeige an den GBA höchstselbst weiterleitete, ist bekannt. Dass darin von Geheimdiensten die Rede war, die ihn angeblich überwachen, auch. Dass die Anzeige in weiten Teilen deckungsgleich mit dem späteren Manifest des Täters sein soll, die rassistischen Vernichtungsphantasien jedoch in der Anzeige gefehlt haben sollen, hat der GBA selbst öffentlich bestätigt. Jetzt stellen sich zwei Fragen: 1. Wer hat aus der Anzeige von Tobias R. an den GBA im Nachhinein ein Manifest erstellt und um die rassistischen Vernichtungsphantasien ergweitert? 2. Aus welchem Grund ist dies passiert? Ich sehe derzeit nur zwei mögliche Antworten: 1. Entweder der GBA nebst verantwortlichem Umfeld hat gepennt und der Folgeschaden wurde im Nachgang durch Seilschaften im polit-medialen Komplex auf “rechts” geschoben, oder 2. die Tat war etwas ganz anderes…

Udo Kemmerling / 23.07.2020

Schließlichen wollen 60 % der propagandaverstrahlten Deutschen die einzig sie glücklich machende Antwort erhalten, dass die AfD die Schuld an Hanau trägt. Denen und ihren geistigen Brandstiftern kann leider nicht mehr geholfen werden, schließlich hatte schon damals niemand die Absicht eine Mauer zu bauen, und mit Ozeanien waren wir noch nie im Krieg.

Ulla Schneider / 23.07.2020

Wenn ein schwer psychisch kranker Mensch ( ICD10 F 20)politisch instrumentalisiert wird, sowie auch vom Fachpersonal keinen wesentlichen Einspruch, ob dieser Instrumentalisierung erfährt, wäre der Wahnsinn im wahrsten Sinne des Wortes als ” normal” zu betrachten. Eine Umkehrung der Tatsachen. Die Berufsethik und -moral   lässt grüssen. Somit legen wir den ICD 10 ad acta und freuen uns der “normalen” Menschen, denn so werden sie offensichtlich gesehen. Öffnet die Kliniken, sie sind alle schuldfähig. Herr Professor ich fasse es nicht!

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