Gastautor / 30.05.2020 / 06:26 / Foto: NHCC / 70 / Seite ausdrucken

Zum Sprachdiktat bitte!

Von Lukas Rich.

Irritierend sind weniger die Debatten rund um die Verwendung von „gendergerechter Spra­che“ als vielmehr die Metho­den zu deren Durchsetzung.

Dem Zeitgeist verpflichtete Themen wie die Forderung nach „gendergerechter Sprache“ rücken während der Covid-19-Pandemie in den Hintergrund. Der Ruf nach stilistischen Sprach­mitteln wie Gender*sternchen, Binnen-I, Gender-x oder sub­stan­tivierten Parti­zipien ist vorläufig verstummt. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass diese Debatte mit dem Abflachen der Corona-Kurve wieder an Fahrt gewinnen wird. Wohl­gemerkt: Unter linguis­tischen Gesichtspunkten sind die sich stellenden Fragen inter­essant: Ist es tatsächlich so, wie dies feministische Stimmen pro­pagieren, dass mit der Ver­wend­ung des generischen Maskuli­nums Frauen ebenso wie nicht­­binäre Geschlechts­identitäten ausgeschlossen werden? Oder gibt es nicht viel­­mehr in der deutschen Spra­che gar keinen Zusammenhang zwischen sprach­lichem Ge­schlecht (Genus) und bio­logischem Geschlecht (Sexus)? Über solche Fragen lässt sich trefflich streiten, und das ist auch gut so.

In der Beurteilung der häufig apodiktisch vorgetragenen Forderung nach „gendergerechter Sprache“ darf man allerdings nicht blauäugig sein. Es geht dabei um weit mehr als Semantik und Grammatik. Ziel der Apologeten der Gendersprache ist es letztlich, über die Sprache das Denken der Menschen zu verändern und so den Boden für ihre Agenda zu bereiten. Mittels Verwendung von Gendersprache soll, etwas überspitzt formuliert, der neue Mensch ge­schaffen werden, sensibilisiert für alle vermeintlich genderrelevanten politischen Anliegen. Dies ent­spricht ganz den Dogmen linker Identitätspolitik (identity politics). Dabei geht es im Kern darum, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder ihrer Ethnie kate­gorisiert werden.

Wie Douglas Murray in seinem lesenswerten Buch „Wahnsinn der Massen“ aufzeigt, findet anschließend ein Opferwettbewerb statt, wobei jede Gruppe aufgrund von in der Vergangenheit kollektiv erlittenem Unrecht bewertet wird. Dabei schneidet, plakativ gesagt, der weiße hetero­sexuelle Mann in moralischer Hinsicht schlecht ab, während die schwarze homo­sexuelle Frau obenaus schwingt. Derart pro­pagierte Iden­titätspolitik ist natürlich intellektueller Mumpitz. Men­schen werden so aufgrund von Krite­rien kategorisiert und beurteilt, auf die sie gar keinen Einfluss haben. Die inter­essanteste Frage nach der Persönlich­keit, dem Charakter eines jeden Individuums, bleibt so auf der Strecke.

Freiheit des Individuums immer auch Freiheit der Sprache

Das Gedankenkonstrukt der Identitätspolitik erklärt, weshalb für deren Verfechter die Fixierung auf das weibliche und das nicht-binäre Geschlecht – auch in sprachlicher Hinsicht – so wichtig ist. Irritierend ist aber der quasi-religiöse Eifer, mit welchem jede vermeintliche sprachliche Dis­­kriminierung in fast schon Orwell'scher Manier ausgemerzt werden soll. Nun mag man sol­che Vergleiche für übertrieben halten und selbst forsche Bestrebungen, der Gender­sprache zum Durchbruch zu ver­helfen, belächeln oder als irrelevant abtun. In jüngerer Zeit häufen sich aber die Versuche, Gen­der­sprache autoritativ durchzusetzen und deren Nicht­verwendung an ernstliche Nachteile zu koppeln. Ein illustratives Beispiel dafür bietet die Aus­einandersetzung zwischen dem Stadt­parlament von Zürich und der Gemeinderätin Susanne Brunner (Schweizerische Volkspartei).

Zur Erinner­ung: Brun­ner reichte im vergangenen Sommer im Parlament eine Interpellation ein, die vom Büro des Ge­meinde­rates wegen Nicht­beachtung der „gender­gerechten Sprache“ zweimal zurück­gewiesen wurde. Beanstandet wurde, dass der Vorstoß nicht konsequent die weibliche und die männliche Form enthielt. Brunner weigerte sich, ihre Inter­pellation sprachlich anzupassen und verlangte vom Stadtparlament einen Entscheid über die Zulassung ihrer Interpellation. Doch auch das rot-grün dominierte Parlament lehnte es mit Zweidrittelmehrheit ab, die Inter­pellation zur Behandlung zuzulassen, solange diese nicht „gendergerecht“ formuliert war. Da­gegen wehrte sich Brunner auf dem Rechtsweg. Der Bezirksrat hieß ihren Rekurs gut und stellte fest, dass es keine genügende gesetzliche Grundlage für die ver­bindliche Ver­wendung von gendergerechter Sprache gab. Der Bezirksrat hielt zudem fest, es sei fraglich, ob es überhaupt zulässig wäre, das Eintreten auf politische Vorstöße vom Ein­halten von sprachformalen Vorgaben abhängig zu machen. Es sei überdies nicht ersichtlich, inwiefern die Einhaltung von sprachformalen Vorgaben für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein soll.

Und hier sind wir bei der Kernfrage: Was würde es für ein Parlament, für die Demokratie bedeuten, wenn die politische Mehrheit der Minderheit einen bestimmten Sprachgebrauch verbindlich auf­zwingen könnte? Dies verbunden mit der Konsequenz, dass nicht genehm formulierte Vor­stöße im Ratsbetrieb ignoriert und materiell nicht behandelt würden? In dieser Aus­gangs­lage gäbe es nur noch zwei Möglichkeiten: Sich den aufoktroyierten Sprach­vorschriften anzu­passen oder politisch mundtot gemacht zu werden. Das ist inakzeptabel. Die Demo­kratie lebt von der offenen politischen Debatte und dem freien Diskurs um das bessere Argument.

Parlamentsmitglieder haben die Funktion, die unterschiedlichsten politischen Mein­ungen und Weltanschauungen ihrer Wählerschaft ungefiltert in den demokratischen Prozess einzuspeisen. Dabei sind – letztlich politisch motivierte – Sprachregelungen fehl am Platz. Die erzieherische Forderung nach Gendersprache kann und darf in einer funktionier­enden Demokratie nicht bewirken, dass die politische Minderheit ihren Sprachgebrauch an die linguistischen Präferenzen der Mehrheit anpassen muss, um sich überhaupt Gehör ver­schaffen zu können. Solche Sprachdiktate sind demokratiefeindlich und letztlich totalitär. Denn Freiheit des Individuums ist immer auch Freiheit der Sprache.

 

lic. iur. Lukas Rich, LL.M., ist Rechtsanwalt bei „BEELEGAL Bösiger. Engel. Egloff“ in Zürich und hat Gemeinderätin Susanne Brunner im erwähnten Rekursverfahren gegen den Gemeinderat der Stadt Zürich vertreten.

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beat schaller / 30.05.2020

Na, geht doch!! Bravo, das bedeutet ja dass noch ein bisschen “Recht” vorhanden ist und dass noch nicht im Homeoffice die Gerichtsstunde abgehalten wird. Ich mache deshalb das Kreuz oder das Sternchen an der Decke! b.schaller

Hubert Bauer / 30.05.2020

Wie muss es gendergerecht heißen, wenn Männer, Frauen und Diverse für das Amt des Bürgermeisters kandidieren? Bürger_*InnenXmeister_*InnenXkandidat_*InnenX?

Dieter Kief / 30.05.2020

Erfreulich, danke! - Könnte jemand bitte unseren Nachbarn sagen, dass ihre (und unsere…) Linguistinnen und Lingusiten, als sie noch nicht als Sozialrevolutionäre sich verstanden, durchaus wussten und den Leuten auch mit guten Gründen sagten, das das grammatische Geschlecht nicht das biologische Geschlecht repräsentiert. Dass also Dinge, die mit dem Artikel der einhergehen, sowohl männlich als auch weiblich sein können - genauso wie dinge, die mit dem Artikel die einhergehen - und ebenfalls dinge, die mit dem Artikel das einhergehen (das Bübchen…). - Das gilt nach wie vor. Man nannte solches wissen Grammatik. - Schullehrer, wo seid ihr, wenn man eure Unterstützung braucht?

Wilfried Cremer / 30.05.2020

Das Gendern ist die Religion der Dekadenz. Das eigentliche Hassobjekt der Sprachfaschisten ist die Zeugungsfähigkeit und deren geistige Version, der Segen alter Schule.

Uwe Heinz / 30.05.2020

Um wieviel schöner würde wohl ein Gedicht von Schilling, Lessing oder Goethe klingen, wenn sie es damals schon gendergerecht geschaffen hätten? Die Opern von Richard Wagner hätten so viel mehr Ausdruckskraft, wäre damals die gendergerechte Sprache angewandt worden. Wir wären heute schon soo viel weiter mit der Geschlechtergerechtigkeit für eine Vielzahl von inzwischen erforschten Geschlechtern. Auch die Bibel klänge heute viel schöner, wenn Martin Luther, dieser alte weiße hässliche Mann, sie gendergerecht übersetzt hätte. Aber jetzt haben wir die einmalige Chance alles besser zu machen. Aus dem Land der Dichter und Denker wird das Land der Bekloppten, sozusagen die Ostfriesen der Weltgemeinschaft. Wahrscheinlich verdienen wir es auszusterben und zum Fliegenschiß der Geschichte zu werden. Sorge macht mir nur, daß die Österreicher und Schweizer genauso bekloppt agieren - offenbar liegt es an der deutschen Sprache!

Leopold Hrdlitschka / 30.05.2020

Auch die von mir so geschätzten Schweizer einigermaßen irre. Hört es denn nicht mehr auf?

Rudhart M.H. / 30.05.2020

Bei solcher Art der Dikussion wird auch das letzte Auswanderungsland von selbst zur No-go-area.

Frank Stricker / 30.05.2020

Lieber Herr Rich, der Gender-Wahnsinn ist auch längst in Deutschland angekommen. Die Stadt Hannover hat erst kürzlich einen Erlaß bezüglich gendergerechter Formulierungen vorgelegt. Zuständige Mitarbeiter müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie die Verordnungen nicht umsetzen. Es ist natürlich kein Zufall, dass die Verordnungen auf die Initiative von rot-grün zurückgehen. Also heißt es demnächst nicht mehr “der Bankräuber”, sondern “Menschen, die zum Nachteil eins Geldinstitutes dessen Vermögensverhältnisse verändert haben”...……..

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