Von Lukas Rich.
Irritierend sind weniger die Debatten rund um die Verwendung von „gendergerechter Sprache“ als vielmehr die Methoden zu deren Durchsetzung.
Dem Zeitgeist verpflichtete Themen wie die Forderung nach „gendergerechter Sprache“ rücken während der Covid-19-Pandemie in den Hintergrund. Der Ruf nach stilistischen Sprachmitteln wie Gender*sternchen, Binnen-I, Gender-x oder substantivierten Partizipien ist vorläufig verstummt. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass diese Debatte mit dem Abflachen der Corona-Kurve wieder an Fahrt gewinnen wird. Wohlgemerkt: Unter linguistischen Gesichtspunkten sind die sich stellenden Fragen interessant: Ist es tatsächlich so, wie dies feministische Stimmen propagieren, dass mit der Verwendung des generischen Maskulinums Frauen ebenso wie nichtbinäre Geschlechtsidentitäten ausgeschlossen werden? Oder gibt es nicht vielmehr in der deutschen Sprache gar keinen Zusammenhang zwischen sprachlichem Geschlecht (Genus) und biologischem Geschlecht (Sexus)? Über solche Fragen lässt sich trefflich streiten, und das ist auch gut so.
In der Beurteilung der häufig apodiktisch vorgetragenen Forderung nach „gendergerechter Sprache“ darf man allerdings nicht blauäugig sein. Es geht dabei um weit mehr als Semantik und Grammatik. Ziel der Apologeten der Gendersprache ist es letztlich, über die Sprache das Denken der Menschen zu verändern und so den Boden für ihre Agenda zu bereiten. Mittels Verwendung von Gendersprache soll, etwas überspitzt formuliert, der neue Mensch geschaffen werden, sensibilisiert für alle vermeintlich genderrelevanten politischen Anliegen. Dies entspricht ganz den Dogmen linker Identitätspolitik (identity politics). Dabei geht es im Kern darum, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder ihrer Ethnie kategorisiert werden.
Wie Douglas Murray in seinem lesenswerten Buch „Wahnsinn der Massen“ aufzeigt, findet anschließend ein Opferwettbewerb statt, wobei jede Gruppe aufgrund von in der Vergangenheit kollektiv erlittenem Unrecht bewertet wird. Dabei schneidet, plakativ gesagt, der weiße heterosexuelle Mann in moralischer Hinsicht schlecht ab, während die schwarze homosexuelle Frau obenaus schwingt. Derart propagierte Identitätspolitik ist natürlich intellektueller Mumpitz. Menschen werden so aufgrund von Kriterien kategorisiert und beurteilt, auf die sie gar keinen Einfluss haben. Die interessanteste Frage nach der Persönlichkeit, dem Charakter eines jeden Individuums, bleibt so auf der Strecke.
Freiheit des Individuums immer auch Freiheit der Sprache
Das Gedankenkonstrukt der Identitätspolitik erklärt, weshalb für deren Verfechter die Fixierung auf das weibliche und das nicht-binäre Geschlecht – auch in sprachlicher Hinsicht – so wichtig ist. Irritierend ist aber der quasi-religiöse Eifer, mit welchem jede vermeintliche sprachliche Diskriminierung in fast schon Orwell'scher Manier ausgemerzt werden soll. Nun mag man solche Vergleiche für übertrieben halten und selbst forsche Bestrebungen, der Gendersprache zum Durchbruch zu verhelfen, belächeln oder als irrelevant abtun. In jüngerer Zeit häufen sich aber die Versuche, Gendersprache autoritativ durchzusetzen und deren Nichtverwendung an ernstliche Nachteile zu koppeln. Ein illustratives Beispiel dafür bietet die Auseinandersetzung zwischen dem Stadtparlament von Zürich und der Gemeinderätin Susanne Brunner (Schweizerische Volkspartei).
Zur Erinnerung: Brunner reichte im vergangenen Sommer im Parlament eine Interpellation ein, die vom Büro des Gemeinderates wegen Nichtbeachtung der „gendergerechten Sprache“ zweimal zurückgewiesen wurde. Beanstandet wurde, dass der Vorstoß nicht konsequent die weibliche und die männliche Form enthielt. Brunner weigerte sich, ihre Interpellation sprachlich anzupassen und verlangte vom Stadtparlament einen Entscheid über die Zulassung ihrer Interpellation. Doch auch das rot-grün dominierte Parlament lehnte es mit Zweidrittelmehrheit ab, die Interpellation zur Behandlung zuzulassen, solange diese nicht „gendergerecht“ formuliert war. Dagegen wehrte sich Brunner auf dem Rechtsweg. Der Bezirksrat hieß ihren Rekurs gut und stellte fest, dass es keine genügende gesetzliche Grundlage für die verbindliche Verwendung von gendergerechter Sprache gab. Der Bezirksrat hielt zudem fest, es sei fraglich, ob es überhaupt zulässig wäre, das Eintreten auf politische Vorstöße vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben abhängig zu machen. Es sei überdies nicht ersichtlich, inwiefern die Einhaltung von sprachformalen Vorgaben für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein soll.
Und hier sind wir bei der Kernfrage: Was würde es für ein Parlament, für die Demokratie bedeuten, wenn die politische Mehrheit der Minderheit einen bestimmten Sprachgebrauch verbindlich aufzwingen könnte? Dies verbunden mit der Konsequenz, dass nicht genehm formulierte Vorstöße im Ratsbetrieb ignoriert und materiell nicht behandelt würden? In dieser Ausgangslage gäbe es nur noch zwei Möglichkeiten: Sich den aufoktroyierten Sprachvorschriften anzupassen oder politisch mundtot gemacht zu werden. Das ist inakzeptabel. Die Demokratie lebt von der offenen politischen Debatte und dem freien Diskurs um das bessere Argument.
Parlamentsmitglieder haben die Funktion, die unterschiedlichsten politischen Meinungen und Weltanschauungen ihrer Wählerschaft ungefiltert in den demokratischen Prozess einzuspeisen. Dabei sind – letztlich politisch motivierte – Sprachregelungen fehl am Platz. Die erzieherische Forderung nach Gendersprache kann und darf in einer funktionierenden Demokratie nicht bewirken, dass die politische Minderheit ihren Sprachgebrauch an die linguistischen Präferenzen der Mehrheit anpassen muss, um sich überhaupt Gehör verschaffen zu können. Solche Sprachdiktate sind demokratiefeindlich und letztlich totalitär. Denn Freiheit des Individuums ist immer auch Freiheit der Sprache.
lic. iur. Lukas Rich, LL.M., ist Rechtsanwalt bei „BEELEGAL Bösiger. Engel. Egloff“ in Zürich und hat Gemeinderätin Susanne Brunner im erwähnten Rekursverfahren gegen den Gemeinderat der Stadt Zürich vertreten.
Beitragsbild: NHCC via Wikimedia Commons
Bei diesem Thema geht es um die *hüstel* intellektuelle Lufthoheit. Ein ganz alter Trick der mental Tiefergelegten ist die Verlagerung der Debatte vom Inhalt auf die Form. – Dumm ist bloß, dass im linksakademischen Milieu seit 30 Jahren auch jene, die intellektuell eher unterfordert sind, diesen Regentanz mitmachen müssen, da sie sonst aus der Gemeinschaft der Menschen guten Willens exkommuniziert werden und zum Freischuss abgegeben sind.
@U.L. Kramer: Studenten ./. Studerpel --- ich lache mich kaputt.
Lieber Herr Dietmar Schell, 100% Zustimmung zu Ihrem Kommentar! Wer nicht kapiert, dass mit einem zufällig grammatikalisch "weiblichen" Ausdruck auch Männer oder umgekehrt mit einem zufällig grammatikalisch "männlichen" Ausdruck auch Frauen gemeint sein können, sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen!
Wenn z.B. “Bürger“ gesagt wird, können sich Alle angesprochen fühlen. Wird dagegen von “Bürgern und Bürgerinnen“ gesprochen, sind explizit nur Männer und Frauen gemeint, d.h. alle diversen LGBTI*xy werden politisch total inkorrekt diskriminiert. Also immer scharf dazwischen gehen und sich als Diverser outen, auch wenn‘s schwer fällt! Wird manchmal lustig.
@Renate Bahl NAZISSE ist mir überliefert als Untergrundbegriff im sog. 3.Reich selbst.
Jedem sollte klar sein, spricht man allgemein von Idioten, sind die Idiotinnen mit eingeschlossen, bei Psychopathen die Psychopathinnen, bei Hässlichen die Häsinnen oder wie auch immer man die Sprache hier notzüchtigen will. Zweck der Übung ist, wie bei den sogenannten Rechtschreibeformen, nicht "Gerechtigkeit", sondern Machtausübung, Ablenkung und Zersetzung nützlicher Strukturen. Endziel scheint mir eine dystopische Gesellschaft ohne Werte zu sein, die dem Leben Lebenswertes schenken.
Liebe Frau Alma Ruth, ( oder besonders klug,) ich glaube nicht, daß Ihr IQ bei Ihrer "Konfektionsgröße" endet. Sie schreiben immer sehr schöne und vor allem passende Leserbriefe. Alles Gute für Sie.