Zum Höcke-Urteil, dem Grundrecht der Redefreiheit und seinen Grenzen 

Im weiteren Verlauf des Höcke-Verfahrens sowie allgemein des Umgangs mit der AfD wird man sehen, inwieweit sich in Freiheitsfragen die Justiz der Bundesrepublik gegenüber politischem Druck resistent erweist.

Von Politikern und Chorführern (sc. -innen) ist immer wieder zu hören, wir lebten im „freiesten Staat der deutschen Geschichte“ – ein Satz, der Widerspruch ausschließt. Ob aus Absicht oder aus Unwissen, in derlei Rede wird die höchst freiheitliche – an der politischen Wirklichkeit gescheiterte – Verfassung der Weimarer Republik schlichtweg ausgeblendet. Den realen Freiheitsbegriff der Bundesrepublik hat vielmehr – noch als Bundeskanzlerin – Angela Merkel definiert, als sie – ironiefrei oder auch nicht – kundtat, in der Bundesrepublik stehe es jedem frei, seine Meinung zu äußern, er müsse dann aber auch mit Konsequenzen rechnen. 

Anders als in den USA, wo der erste Zusatzartikel zur Verfassung ohne jegliche Einschränkung „free speech“ garantiert, sind im Grundgesetz dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Art. 5(2) gewisse Schranken – die allgemeinen Gesetze, den Schutz der Jugend und das Persönlichkeitsrecht betreffend – gesetzt.

Mit gutem Grund werden seit Gründung der Bundesrepublik vor nunmehr 75 Jahren auch die Glorifizierung, die Verharmlosung sowie die Symbolik der Nazi-Ära strafrechtlich verfolgt. Bereits anno 2021 sind die Gesetze zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft worden, was jedoch Innenministerin Nancy Faeser und dem Verfassungsschutzchef Haldewang offenbar noch nicht ausreicht. Künftig soll auch die „Delegitimierung staatlichen Handelns“ indiziert und verfolgt werden. Ein Schelm, dem nicht die Analogie zu „staatsfeindlicher Hetze“ aus DDR-Zeiten in den Sinn kommt.

Realer oder behaupteter Missbrauch der Meinungsfreiheit in politicis – nicht zuletzt in den social media – eröffnet juristischen Auseinandersetzungen ein weites Feld. Welche Seite – Anklage oder Verteidigung – obsiegt, wenn es um die Interpretation inkriminierter Aussagen geht? Bislang konnte man darauf vertrauen, dass unabhängige Gerichte im Streitfall die Meinungsfreiheit großzügig – „innerhalb eines Meinungsstreits noch zulässige Polemik“ – zugunsten des/der Beschuldigten auslegen würden. 

Anders liegt die Frage der Meinungs- und Redefreiheit im Fall der Anklage gegen die AfD-Führungsfigur Höcke, der vom Landgericht Halle wegen angeblich bewusster Verwendung einer SA-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 € verurteilt wurde. Höcke, der sich verteidigte, der Nazi-Zusammenhang sei ihm bei seiner rhetorischen Klimax nicht bewusst gewesen, konnte kaum auf Nachsicht des Gerichts – und das Prinzip  in dubio pro reo – rechnen. Denn in diesem Fall stand Redefreiheit im Gegensatz zu politischer Notwendigkeit. 

Ein grüner Abgeordneter im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte, gestützt auf selbst in Fachkreisen kaum geläufige historische Detailkenntnis, Höcke wegen Gebrauchs einer NS-Parole angezeigt. Danach stand das Gericht vor einem kaum auflösbaren Dilemma: Ein Freispruch – sprich: die Anerkennung der von Höcke behaupteten geistigen Unschuld – hätte der AfD zu einem medial wirksamen Propagandacoup verholfen. Es blieb also nur eine Verurteilung. Dass der Richter bereits vor der Urteilsverkündung ankündigte, es werde nur zu einer Geldstrafe, nicht zu einer Gefängnisstrafe kommen, lässt die Deutung zu, dass ihm bei der ganzen Sache nicht recht wohl war.

Höckes Anwalt hat Revision eingelegt und angekündigt, notfalls durch sämtliche Instanzen zu gehen. Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil wurde selbst in der linken taz kritisch kommentiert. Höcke und die AfD werden es nutzen, sich vor den anstehenden Wahlen als verfolgte Unschuld darzustellen. Im weiteren Verlauf des Höcke-Verfahrens sowie allgemein des Umgangs mit der AfD wird man sehen, inwieweit sich in Freiheitsfragen die Justiz der Bundesrepublik gegenüber politischem Druck resistent erweist.

Herbert Ammon, geb. 1943 in Brieg (Schlesien), ist ein deutscher Publizist, Historiker, Studienrat a.D. Er engagierte sich in den 1980ern in der damaligen Friedensbewegung, u.a. als Repräsentant des „Offenen Briefes“ des DDR-Regimekritikers Robert Havemann an den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew. 1981 zusammen mit Peter Brandt Herausgeber des Buches „Die Linke und die nationale Frage“. Mitgründer und Mitglied im Kuratorium der Deutschen Gesellschaft e.V. zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa.

Foto: Sandro Halank CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Steffen Huebner / 19.05.2024

Justiz als Instrument der herrschenden Machtelite - vulgo Klassenjustiz nach Marx. Wer erwartet da Objektivität? Staatsanwälte und wohl auch Richter, wie u.a. der Fall von Weimar zeigt, in Deutschland besonders politisch abhängig. Ein Berlusconi wäre in Deutschland nie vor dem Kadi gelandet.

Richard Loewe / 19.05.2024

@Sepp Kneip: das ist das offizielle Motto der Guardia Civil.

Birgit Hofmann / 19.05.2024

Ehrlich, lieber Autor, ich bin dieses Geschreibsel um die AFD und Herrn Höcke mittlerweile so was von leid, das ist ja schon hysterisch und pyschopatisch. Alles für Deutschland- und ? Mag sein, das irgend so ein Nazi- Irrer das gesagt hat, mir war das bis jetzt nicht geläufig. Man lernt halt nicht aus.  In Amerika heisst es : Amerika First, ist da drüben ganz normal, saugt jeder Amerikaner mit der Muttermilch ein. Gesunden Patriotismus nenn ich das. Hätte Hocke auch sagen sollen : Germoney First, stimmt in zweideutiger Hinsicht. Und die Opferrolle, na, das können die Grünen doch viel, viel besser, mimimi gehört bei denen zum Ritual. Und Steuerzahlern Strafanzeigen schicken, das können sie auch gut. Hab ich von der AFD noch nicht gehört. Hoffnung, Mut und Stolz, das wünschte ich mir für Deutschland auch.

Ulla Schneider / 19.05.2024

Nun, Herr Höcke könnte sich an einen neuen Satz heranwagen, von dem ich meine, daß er wesentlich mehr Potential hat das ganze zu entblößen. Wie wärs mit:” Es lebe das heilige Deutschland”.  - Ohhhhhh, ich sehe schon die Zuordnungen der Gesamtschulabgänger mit Schreibdiplom. ..... 

Dirk Jungnickel / 19.05.2024

Zitat: “Es blieb also nur eine Verurteilung.” NEIN ! -  Schon die Klageerhebung ist ein Treppenwitz der Geschichte. Hier sind von anderen Achse - Autoren schon Für und Wider dieser Anklage erörtert worden. Ich frage mich immer wieder, geht es bei Höckes - lediglich patriotischer Äußerung - um untergeschobene ideologische Semantik oder um den wirklichen Inhalt diese Satzes ????  Man fragt sich doch , wie weit soll die Fixierung auf die verfluchte Nazi - Zeit noch unsere Gegenwart belasten ? UND:  Gäbe es diesen lächerlichen Aufstand auch, wenn Scholz diese Formulierung aus irgendeinem Anlaß gebraucht hätte ???? Immerhin hätte er damit nur den SPD-dominierten Reichsbanner der 20er Jahre zitiert ......

Gerard Doering / 19.05.2024

Und ich las immer dass die sich noch viel mehr einfallen lassen werden um der AFD zu schaden. Wenn das alles sein soll dann ist es eine Kinderei welche einmal mehr das Gegenteil bewirkt. Der eine wird verurteilt weil er etwas nicht wusste und der andere wird in Ruhe gelassen weil er etwas vergessen hat. Versteht man das jetzt unter gelenkter Demokratie?

Rainer Nicolaisen / 19.05.2024

HAß und HETZE im Übermaß werden ausgeübt seit Jahren von der REGIERUNG (!), (ganz speziell natürlich von Faeser), ihren nachgeordneten Behörden ( vor allem Stasi) und Tarnorganisationen (“N"GOs, “Antifa” als Quasi-SA), der Bundestagsmehrheit von rot-grün-gelb-schwarz, den “Furchtbaren Juristen”, von denen sich dieses Land nie freigemacht hat und deren großer neuer Aufwuchs munter verurteilt, den mit der Regierung usw. gleichgeschalteten Medien, der Ärzteschaft( s. vor allem “Corona”), den Kirchen usw., usf.. Warum dieser unendliche Haß auf das eigene Deutschsein? Was fehlt jenen Menschen?—Was man diesen allen samt ihren Apologeten absprechen muß, ist Würde. /\  Es sind zutiefst würdelose Gesellen. /\

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