Susanne Baumstark / 28.03.2018 / 12:00 / Foto: Fortepan/Ebner / 11 / Seite ausdrucken

Zugangssperren für Websites? Sie nennen es Verbraucherschutz

Zum Zweck des Verbraucherschutzes können Behörden ab 2020 Zugangssperren für Internetseiten verhängen, berichtet Spiegel Online: „Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die sogenannte CPC-Verordnung, ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, ‚um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern‘.“ Im Hintergrund geht es wohl auch um anstößige oder rechtswidrige Inhalte auf Websites.

„CPC bedeutet ‚Consumer Protection Cooperation‘ und bezeichnet ein europäisches Behördennetzwerk“, klärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 der Europäischen Union. Das BMJV fungiert als zentrale Verbindungsstelle für das CPC-Netzwerk in Deutschland. Beteiligt sind außerdem das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt und verschiedene Landesbehörden sowie private Einrichtungen, zum Beispiel die Verbraucherzentrale.

Die ursprüngliche CPC-Verordnung stammt aus 2004 und wurde laut dieser Vorlage zuletzt 2013 geändert. Aus dem Bericht aus Brüssel der Staatskanzlei Hessen ist auf Seite 20 zu erfahren, dass die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat im Sommer 2017 bekannt gaben, sich auf eine Reform der CPC-Verordnung geeinigt zu haben. Bereits ein Jahr zuvor, im Mai 2016, hatte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt:

„Ziel der Reform ist, die Vorschriften an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Die nationalen Behörden sollen mehr Befugnisse erhalten, um Verbraucher-rechte besser durchsetzen zu können.“ Die Kommission werde eine Datenbank einrichten, in die Behörden, Verbraucherorganisationen und Händlerverbände Verstöße melden können. 

Netzpolitik resümierte dazu im November 2017: „Auf den letzten Metern wurden in die EU-Verordnung Netzsperren hineinverhandelt.“ Verbraucherschützer „können damit unliebsame Inhalte aus dem Internet verbannen, ohne eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen“. Dies sei nun „mit breiter Mehrheit im EU-Parlament abgesegnet“ worden. Netzpolitisch sei das hochproblematisch: „Wenn es nicht gelingt, beanstandete Inhalte zu löschen oder Domänennamen in Beschlag zu nehmen, dann lässt sich künftig das umstrittene Instrument der Netzsperren heranziehen.“ 

Dieser Beitrag erscheint auch auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel

Foto: Fortepan/Ebner CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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U. Unger / 28.03.2018

Danke für die Fakten Frau Baumstark. Sie scheinen auch nicht an eine freiheitliche, demokratische EU zu glauben.  Es wird sich wohl zeigen,  warum C. Puigdemont gerade in Deutschland verhaftet wurde. Mein Tipp; Wir sind im Umgang gegen EU- Kritiker am skrupellosesten. Zudem eignet sich dieser Fall besonders, die Deutschen wieder an politische Gefangene zu gewöhnen (28 Jahre Pause!). Ein weiterer Versuchsballon, wie weit kann die Regierung gehen. Kommt keine Gegenwehr fahren die nächsten schutzwürdigen Verbraucher ein. Wie Merkel schon vor Jahren faselte, marktkonforme….....(Diktatur?). Noch hat man Probleme bei der Informationsunterdrückung.

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