Wenn man nach drei Stunden Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (vulgo: Zensurgesetz) eine Prognose wagen soll, kann diese nur lauten, dass es sich um eine offenkundig verfassungswidrige Totgeburt handelt. Sieben von zehn Sachverständigen erklärten das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Auszugsweise Zitate:
“Verfassungswidrig, europarechtswidrig”. “Schwerwiegendes Grundrechtseingriffe denkbar”. “Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen”. “Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit”. “Ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken”. “Nicht verfassungsgemäß”.
Das Gesetz ist irreparabel. Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland, Europas letzte Diktatur, ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, “die keine lupenreinen Demokratien sind” berichtet wird. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich Heiko Maas bei seinem Kampf gegen sogenannte Hetze bewegt.
Die geäußerten Anregungen und Bedenken aus dieser Anhörung sind bis zum Ende der nächsten Woche, der letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode, unter keinen Umständen sorgfältig zu prüfen und in einen geänderten, verfassungsgemäßen Entwurf einzuarbeiten. Die CSU ist dem Vernehmen nach mittlerweile fast komplett gegen das Gesetz.
Ohne einen aus der Bundesregierung über die Fraktionsvorsitzenden gegenüber den Abgeordneten ausgeübten parlamentarischen Gewaltakt ist das Gesetz tot. Und jetzt kommt der Haken: Dieser Regierung und insbesondere der Regierungschefin traue ich auch einen solchen Schritt ohne weiteres zu.
Colorandi causa: Die Ausschußvorsitzende Renate Künast (Grüne) hat die öffentliche Sitzung professionell und fair geleitet. Die Abgeordneten machten, mit einer Ausnahme, soweit sie sich zu Wort meldeten, einen mit der Sache vertrauten Eindruck.
Beitragsbild: Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia

Diese Regierung braucht die Einflussnahme auf die freie Meinungsäußerung nur bis zu den Wahlen. Um dieses wirkliche Ziel zu verschleiern, werden sie ein paar "Proforma-Änderungen" vornehmen und das Gesetz wird in Kraft gesetzt. Nach der Wahl wird dann, nach erneuter Prüfung der Rechtslage, - mit dem Ausdruck des Bedauerns - das Gesetz wieder zurück genommen. Taktieren nennt man das. Und sie werden Taktieren - auf Teufel komm raus ! beste Grüße L.H.
"Und jetzt kommt der Haken: Dieser Regierung und insbesondere der Regierungschefin traue ich auch einen solchen Schritt ohne weiteres zu." Es gibt noch einen zweiten Haken: Ich kann mir nicht mal mehr vorstellen, dass irgend jemand im Falle eines solchen politischen Gewaltaktes Verantwortung übernimmt, Merkel festnimmt und in Handschellen abführt. Hier entsteht gerade eine Situation, die mich an den US-Film "Eine Frage der Ehre" erinnert. Jack Nicholson ist in dem einen Moment noch der respektierte General und einen Moment später erledigt. In Merkel-Deutschland würde Jack Nicholson, alias Merkel, "Ja, ich habe den Code Red befohlen!" brüllen und dennoch als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.
Was für Interessenbekundungen...na da tut sich für Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ja eine ganz neue Möglichkeit des Exports auf! Vielleicht wird der derzeitige Justizminister von seinen Aufgaben freigestellt, kann damit auf Welttournee gehen und wir blieben von neuen Ergüssen seinerseits verschont. Dann könnte er anderorts die Freiheit bekämpfen...
“Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen” Werter Herr Steinhöfel, das hat man auch bei diversen Verfahren im Umfeld der "Eurorettung" geglaubt. Ich kann mir leider kaum vorstellen, dass Maas-Merkel ein Gesetz von einer solchen Tragweite durch das Parlament prügeln, ohne sich vorher des augenzwinkernden Einverständnisses der Richter in den roten Roben vergewissert zu haben. Ich fürchte, dass die Demokraten in diesem Lande in den nächsten Wochen gleich dreimal Anlass zur Resignation haben werden: Zum ersten Male bei der Verabschiedung des Maasi-Gesetzes. Zum zweiten Mal, wenn die ersten Entscheidungen des BVerfG über das Gesetz verkündet werden. Und dann natürlich am 24. September, wenn die, die das Ganze angerichtet haben, die Lizenz zum "Weiter so!" bekommen. Letzte Hoffnungsschimmer: Eine CSU, die doch irgendwann mal den Kanal bis oben voll haben müsste. Oder, ganz vielleicht, eine schwarzgelbe Mehrheit nach dem 24. September, Beides ist zu unwahrscheinlich, um ernsthaft erwogen zu werden.