Zensur ohne Kontrolle

Der Fall des freigesprochenen Arztes Conzelmann steht für zunehmende Verfahren wegen Politikerbeleidigung, zu denen ein wucherndes Überwachungsnetzwerk halbstaatlicher Organisationen beiträgt.

Der Mord an dem Berliner Arzt Wolfgang Conzelmann hat nach jetzigem Stand vermutlich nichts mit dem wenige Tage zuvor stattgefundenen Gerichtsprozess gegen ihn zu tun. Und doch wirkt die Geschichte wie ein düsteres Fragment aus einem Roman von Camus – eine Erzählung über einen Staat, der zunehmend außer Kontrolle gerät.

Am 13. Juni wurde Conzelmann, ein Arzt, der sich jahrzehntelang auf die Behandlung von Drogensüchtigen spezialisiert hatte, in seiner Praxis nahe des berüchtigten Leopoldplatzes brutal getötet. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus. Tragisch: Nur drei Tage zuvor war Conzelmann von einem Berliner Gericht vom Vorwurf der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) freigesprochen worden.

Der Anlass für die Anzeige: Im Oktober 2022 hatte er eine Karikatur auf Facebook veröffentlicht. Darauf zu sehen: ein Propagandaplakat aus der NS-Zeit, in dem das Hakenkreuz durch das Logo der Grünen ersetzt worden war – daneben das Gesicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Den Post setzte er in einer Facebook-Gruppe ab, die die Corona-Politik der Regierung kritisierte.

Was dann folgte, ist exemplarisch für das neue Zensurregime in Deutschland: Eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung, beschlagnahmte Handys und Computer – wegen eines Memes. Conzelmann verweigerte die Zahlung einer Geldstrafe von 3.000 Euro und ging in Berufung. Auf seiner Website wehrte er sich mit polemischen, teils wirr wirkenden Texten – etwa unter Titeln wie „Verbrecherstaat oder Demokratie“ und „Der Staat der Drogenmafia“. Auf einem Schild an seiner Praxis soll zwischenzeitlich zu lesen gewesen sein: „Demokratie heißt: Klappe halten!

Doch Conzelmann war kein Einzelfall. Seit der Einführung des §188 StGB in seiner jetzigen Form, im Jahr 2021 – eines Paragraphen, der „Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens“ unter Strafe stellt – wurden hunderte Verfahren eingeleitet. Die Anzeigen stammen dabei zumeist nicht von Bürgern, sondern von einem undurchsichtigen Netzwerk sogenannter zivilgesellschaftlicher Akteure – faktisch von staatlich alimentierten NGOs, die Denunziation zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben.

HateAid ist Teil eines größeren Geflechts

Ein Beispiel für eine solche Organisation ist HateAid. Die Organisation wurde kürzlich von der Bundesregierung zum sogenannten „Trusted Flagger“ im Rahmen des Digital Services Act der EU ernannt – und damit zur offiziellen Zensurinstanz mit privilegiertem Zugang zu Plattformbetreibern. HateAid kann nun nicht nur Inhalte melden, sondern direkt Einfluss darauf nehmen, was gelöscht und was strafverfolgt wird.

In einer Dokumentation des US-Senders CBS News, die Anfang des Jahres international für Aufsehen sorgte, wurde HateAid bereits vorgestellt – zusammen mit der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ in Göttingen. In der Reportage ist zu sehen, wie sich Staatsanwälte darüber amüsieren, wie „schmerzhaft“ es für Betroffene sei, wenn ihre Geräte konfisziert werden.

HateAid ist Teil eines größeren Geflechts von halbstaatlichen Organisationen. Oft setzen sie sich aus weiteren Organisationen zusammen. Im Falle von HateAid sind das Campact oder Fearless Democracy e.V. Im Beirat der Organisation sitzen Politiker, deren Karrieren längst vorbei – oder sogar gescheitert – sind, darunter Nadine Schön (CDU), Brigitte Zypries (SPD) und Renate Künast (Grüne). Ihr Einfluss auf die politische Debatte ist durch diese Tätigkeit beträchtlich. Ihre demokratische Legitimation dafür jedoch gleich null.

Das System erhält sich selbst

Der Journalist Jakob Schirrmacher beschreibt das treffend als eine „technokratische Verschiebung von Entscheidungsgewalt, weg von Öffentlichkeit und Recht – hin zu halbprivaten Meldestrukturen, die Kommunikationsräume nach vorpolitischen Kriterien ordnen“.

Organisationen wie HateAid, Respekt! oder So Done beschäftigen Dutzende digitale Kontrolleure, deren tägliche Arbeit in der Durchforstung des Internets nach „problematischen Inhalten“ besteht. HateAid allein zählt über 50 Angestellte. Die Erfolgskennzahl dieser Organisationen ist die Zahl der eingereichten Meldungen und angestoßenen Strafverfahren. Respekt! meldete 2024 über 11.000 Fälle – 31 pro Tag – und bewirbt dies als Beleg für die eigene Relevanz.

Das System erhält sich selbst. Eine Organisation rechtfertigt die andere. Die Definition von „Beleidigung“ wird dabei immer weiter gefasst. Entstanden ist so ein selbstreferenzielles Zensurökosystem, das keiner öffentlichen Kontrolle unterliegt.

Ein kafkaeskes System

Wie der Blogger eugyppius festhält, haben wir ein „autonomes, sich selbst verstärkendes Zensurregime geschaffen, das keinem anderen Zweck als seiner eigenen Verbreitung dient“. Wer gehofft hatte, mit einer neuen Regierung würde dieser Apparat abgebaut, sieht sich enttäuscht. Die Zensurstrukturen wachsen, im Gegenteil, weiter. Ihre Maschinerie folgt einer eigenen inneren Logik.

Die größte Gefahr liegt in der abschreckenden Wirkung auf die Meinungsfreiheit. Wenn anonyme Organisationen Razzien veranlassen können, wenn NGOs definieren, was sagbar ist, wenn Strafverfolgung zum Instrument politischer Kontrolle wird – dann wird das Gift der Zensur zur systemischen Realität.

Der Fall Conzelmann wirft ein grelles Licht auf diesen Zustand: Freigesprochen wurde er erst nach zweieinhalb Jahren – und für was war er überhaupt angezeigt worden? Der Fall macht deutlich, wie leicht sich ein demokratischer Staat in ein kafkaeskes System verwandeln kann, in dem nicht mehr das Urteil, sondern die Anzeigen selbst zur Strafe – und zur Methode der Einschüchterung von Bürgern – werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Novo-Argumente.

 

Sabine Beppler-Spahl ist Diplom-Volkswirtin, Deutschlandkorrespondentin des britischen Online-Magazins Spiked sowie Vorsitzende des Vereins Freiblickinstitut e.V. Sie ist Herausgeberin des Sammelbandes „Cancel Culture und Meinungsfreiheit“.

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Wolfgang Weber / 25.06.2025

@Ilona Grimm: “@Wolfgang Weber: Wo sind Sie denn in den 60ern zur Schule gegangen?? Nichts, kein Wort, von dem, was Sie beschreiben, kann ich bestätigen, und ich bin von 1957 bis 1969 in Deutschland West zur Schule gegangen.” Ich bin von 1966 bis 1969 in eine Grundschule im Stadtteil Niederursel in Frankfurt am Main zur Schule gegangen. Im selben Stadtteil ist der einige Jahre ältere Dieter Zetsche (“die Zuwanderung der Flüchtlinge sorgt für ein neues Wirtschaftswunder”) aufgewachsen. Der müsste eigentlich dieselbe Grundschule besucht haben, nur einige Jahre vorher, denn da gibt es sonst keine andere. In der 5. Klasse, also 1970, kam ich auf eine “moderne” Schule, da wurden wir überhaupt nicht mehr geschlagen. Auf dieser Schule kamen meine Klassenkameraden von verschiedenen Grundschulen in Frankfurt. Ein Schüler kam aus Düsseldorf. Wir hatten uns damals viel darüber unterhalten, dass wir in der Grundschule wegen jedem Pieps geschlagen oder an den Ohren gezogen wurden, auch wegen Füllfederhalter in der “falschen” Hand halten. Da sich Anfang der 70er die 68er Ideologie in Frankfurts Schulen durchsetzte und auch im Fernsehen darüber gesendet wurde, dass Schüler gar nix dafür können, dass sie den Füller oder das Messer in die “falsche” Hand nehmen, hat das auch meine Mutter eingesehen. Wir hatten das damals auch in der 7. Klasse mit unseren Lehrern diskutiert, dass wir immer wegen so einem Käse geschlagen oder an den Ohren gezogen wurden. Keiner hatte in der Grundschule andere Erfahrungen gemacht, auch der Junge aus Düsseldorf nicht. Wenn man in einer Gaststätte in Frankfurt oder anderen Städten in Deutschland war, regten sich noch Anfang der 70er Gäste darüber auf, wenn Kinder das Messer in der “falschen” Hand hielten. Wenn Sie das auch nicht kennen, dann liegt das vielleicht daran, dass Sie immer alles “richtig” gemacht haben: Füllfederhalter und Messer in der richtigen Hand? Da sehen auch Erinnerungen ganz anders aus, wenn man kein Opfer war.

Ralf Pöhling / 25.06.2025

Ich hätte dazu mal eine andere Frage, weil das kaum öffentlich thematisiert wird: Was passiert eigentlich, wenn ein Politiker illegal überwacht, so kompromittierendes Material gesammelt und dann gezielt an feindliche ausländische Nachrichtendienste verteilt wird, um den Politiker erpressbar und damit zur Marionette zu machen? Ich kenne die Antwort: Nichts. Insbesondere dann nicht, wenn unsere eigenen Behörden darin verwickelt sind. Seit dem 11. September 2001 gelten in der westlichen Welt fortwährend Ausnahmeregelungen, die die Gewaltenteilung komplett aushebeln. Deutschland eingeschlossen, Verfassungswidrige Überwachungsgesetze, die in einem freien Land nicht ansatzweise vertretbar sind und komplett unser deutsches und europäisches Datenschutzrecht im Handstreich aushebeln. Ein infiltriertes U-Boot mit entsprechendem Auftrag im Polizei/Geheimdienstapparat bzw. ein korrupter Polizist/Geheimdienstler reicht hier in Deutschland aus, um (politische) Existenzen auf ewig komplett zu vernichten. Der 9/11 Überwachungsstaat gibt das problemlos her. Ich hab’s ausprobiert mit entsprechenden Ködern. Die sind alle gefressen worden. Was mich zu dem Umkehrschluss führt, dass ein erheblicher Teil unserer amtierenden Politik illegal abgehört und erpresst wird. Auf Basis von Überwachungsgesetzen zu radikalislamischen Intensivtätern, die bei mir und wohl auch bei 99% aller anderen Politiker in Deutschland überhaupt nicht anwendbar sind. Dennoch bin ich immer noch angezapft. Was mich dann weiter zu der Schlussfolgerung führt, dass in unserem Behördenapparat Leute sitzen, die mit dem radikalen Islam gemeinsame Sache machen und genau die Gesetze, die eigentlich gegen sie gedacht sind, für sich selbst gegen uns ausnutzen. So etwas nennt man dann wohl “sich selbst ins Knie schießen”. Wer hier andauernd noch mehr Überwachung fordert, ist entweder ein totaler Idiot oder arbeitet für den Feind.

W. Renner / 25.06.2025

Wieso wurde Uschis Handy nie beschlagnahmt? Ging ja nur um Milliarden Steuergelder.

Winston Smith / 25.06.2025

@ Th. Gerbert.  “@Winston Smith - Sie schrieben:  … ”  Was Sie vorbringen sind weiche Sachverhalte, die nicht weiter nachprüfbar sind. Für die Behauptung bezüglich des Registers bringen Sie bitte einen belastbaren Quelle. ++  Sie können in Washington mit einem Plakat “Trump ist ein Dummkopf” herumlaufen ohne dass etwas passiert. Es gibt in USA eine Menge extrem kritischer Organisationen - mit Auftritt im Internet - ohne dass irgendeine Behörden aktiv wird. ++ Soviel ich weiß gibt es in keinem anglo-amerikanischen Staat Verurteilungen aufgrund kritischer Meinungen. Urteile wie z.B. im Fall David Bendel gibt es auch in Großbritannien nicht. Solche Zensurgesetze wie in Deutschland gibt es in keinem anglo-amerikanischen Land. Hier eine kleine Auswahl der deutschen Gesetze: § 130 StGB, § 86 StGB, § 90 StGB, § 90a StGB, § 90b StGB, § 188 StGB, § 126a StGB, NetzDG. Das sind harte Fakten.

Stefan Riedel / 25.06.2025

Meinungsfreiheit? Ich sage jetzt, was ich meine, z. B. ein Tag hat 25 Stunden. Wer setzt mir Grenzen? Steht im Strafgesetzbuch der BRD,  die Äußerung von falschen naturwissenschaftlichen Behauptungen ist strafbar? Ich muss 2025 im Strafgesetzbuch nachschlagen? Falle ich unter die Strafbarkeitsgrenze? Folge? Selbstzensur? Absolut wirksamste Form der Zensur? Die Annahme einer staatlich garantierten “Meinungsfreiheit? Unendliche Möglichkeiten der staatlichen Zensur?

Th. Gerbert / 25.06.2025

@Winston Smith - Sie schrieben: “In den USA, Großbritannien, Australien, Kanada sind solche Dinge sowieso undenkbar.” Das ist leider völlig falsch. Im Gegenteil, in Großbritannien ist die Art und Weise, wie mit “Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” umgegangen wird, seit Jahren noch viel schlimmer. Es gibt für solche nicht strafbaren “Verstöße” (“non crime hate incidents”) ein eigenes Register, das von potentiellen Arbeitgebern (!) bei der Bewerberauswahl eingesehen werden kann. Und wenn sie von der Polizei wegen eines beanstandeten Tweets abgeholt werden, können Sie sich darauf einstellen, ggfs. die Nacht in einer Zelle zu verbringen (!), weil der zuständige Sachbearbeiter noch das Protokoll tippen muss. Wenn Sie Pech haben, bleiben Sie auch das ganze Wochenende in der Zelle. Und die Tweets, um die es geht, sind oft so harmlos, wie einige der hierzulande beanstandeten. An den Universitäten in England, Kanada und den USA (und in vielen Firmen dort, die sich “Vielfalt und Inklusion” verschrieben haben), können Sie ohnehin schon seit langer Zeit nicht mehr frei ihre Meinung sagen (und ich meine damit keine extremistischen Ansichten), in Schulbüchereien werden von beiden Seiten (woke und konservativ) Bücher gecancelt. Die ganze woke Mode kam doch aus dem angelsächsischen Bereich, und jeder, der im Internet unterwegs ist, weiß, was der deutsche Begriff “Stasi” bedeutet, er wird dort gerne zitiert.

Th. Gerbert / 25.06.2025

Der “Sheroes Fund” der staatlich geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung bezahlte die Kosten des Verfahrens J. Kluge gegen Marie-Luise Vollbrecht. Kluge ist transaktivistisch unterwegs, und hatte die unwahre Behauptung aufgestellt, dass Vollbrecht auf Twitter darüber gesprochen habe, Transpersonen mit rostigen Scheren kastrieren zu wollen.* Brisant ist diese finanzielle Unterstützung, weil die Stiftung auch Meldestellen gegen “Hass und Hetze” unterhält. Zwar stammt das Geld aus dem “Sheroes Fund” wohl aus Spenden, trotzdem stellt sich die Frage, warum eine NGO, die vorgeblich gegen “Hass und Hetze” kämpft, und Geld von der Bundesregierung erhält, nicht die Kosten für die Verleumdete übernimmt, sondern die Kosten für diejenige Person trägt, die die unwahre Behauptung aufgestellt, und der anderem damit geschadet hat. [!!] Ist das nicht genau das Gegenteil dessen, was die NGO sich vorgeblich auf die Fahnen geschrieben hat? Vollbrecht, also das Opfer der Falschbehauptung in diesem Fall, musste das Geld für ihre Anwaltkosten seinerzeit über Crowdfunding sammeln. Für mich ein weiteres Beispiel dafür, wie heuchlerisch und fragwürdig einige NGOs agieren, die Meldestellen betreiben.

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