Stephan Holthoff-Pförtner ist keine unbedeutende Stimme in der deutschen Presselandschaft. Er ist der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). 496 überwiegend mittelständische Verlage zählt er zu seinen Mitgliedern. Dieser Mann sieht in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der vorgeblich dem Kampf gegen Hass-Kommentare im Internet dienen soll, einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. In einem Interview mit der dpa, das von meedia.de publiziert wurde, spricht er Klartext:
Private Unternehmen sollen unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro innerhalb einer Woche alle strafrechtswidrigen Äußerungen entfernen, alle offenkundig strafrechtswidrigen Äußerungen sogar innerhalb von 24 Stunden. Das läuft auf die staatliche Einsetzung privater Meinungspolizei hinaus. Ein privates Unternehmen ist aber nicht in der Lage, die Wahrheit oder Unwahrheit kritischer Behauptungen über Politiker, Sportler, Unternehmer oder wen auch immer zu überprüfen. Es hat dafür weder die Ressourcen noch die nötigen Ermittlungsrechte. Plattformen bleibt angesichts solcher Bußgelddrohungen keine andere Wahl als im Zweifel zu löschen. Das halte ich für eine große Gefahr.
Der Zeitschriftenverleger-Präsident möchte ja Heiko Maas keine bösen Absichten unterstellen. Er findet nur, dass der Justizminister jetzt etwas ganz anderes tut, als er noch im letzten Jahr gesagt hat:
Der Maas von 2016 war besser. Da hat er erklärt, er wolle keine „Wahrheitskommission“ in Deutschland. „Die Dinge, die strafbar sind, die müssen vor Gericht gebracht werden, und dort müssen sie abgeurteilt werden.“ Das hat er gesagt und das ist genau das, was wir brauchen: Im Internet gelten die gleichen Äußerungsschranken wie außerhalb, kein rechtsfreier Raum, aber auch kein neues Sonderrecht.
Wie gut, dass wenigstens ein Verleger-Vertreter den Bundesjustizminister an ein paar Grundwerte eines Rechtsstaats erinnert. Es würde das Vertrauen in die Kraft der Demokratie stärken, wenn solche Ermahnungen von den Kollegen in der Bundesregierung und im Bundestag kämen. Immerhin haben allein 149 Bundestagsabgeordnete Rechts- und Staatswissenschaften studiert und sollten mithin eine gewisse Nähe zum Rechtsstaat haben. Oder offenbaren sich hier eklatante Ausbildungsmängel?
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