Gastautor / 28.09.2010 / 18:19 / 0 / Seite ausdrucken

Zehn Fragen an den Islam

Rainer Grell

Sicher kann man eine Religion nicht – oder jedenfalls nicht allein – daran messen, was ihre Anhänger tun. Religion kann falsch verstanden oder missbraucht werden. Außerdem gibt es in jeder Religion verschiedene Strömungen, die sich teilweise widersprechen oder gar bekämpfen. „Den Islam“ gibt es nicht, schallt einem bei jeder Gelegenheit entgegen. Lassen wir das einfach mal so stehen und kümmern uns auch nicht weiter darum, dass „die Muslime“ sich als weltweite Glaubensgemeinschaft (umma) verstehen und die Verbandsmuslime in Deutschland (ZMD, DITIB, VIKZ, Islamrat) bei jeder Gelegenheit „die Muslime“ ins Feld führen (die beleidigt sind, diskriminiert werden usw.). Nehmen wir stattdessen die unbestrittene Tatsache, dass Koran und Sunna des Propheten Mohammed die Grundlagen des Islam bilden. Dann stellen sich für den Islam in Deutschland und Europa folgende Fragen:

Frage eins: Demokratie?

Nach Nr. 8 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002 ist „der Islam Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich“. Die Trennung von Religion und Staat (din wa daula) ist diesem Islam fremd. Religion ist keineswegs „Privatsache“, sondern durchdringt alle Bereiche des Lebens. „Im Westen ist die Religion nur ein Teil des Lebens. Im Islam ist das Leben nur ein Teil der Religion“, wie Ayatollah Chomeini (Khomeini) es – keineswegs nur mit Blick auf den schiitischen Islam – formuliert hat.

„Ich sage es Euch Muslimen in aller Offenheit, dass die säkulare Demokratie in jeder Hinsicht im Widerspruch zu Eurer Religion und zu Eurem Glauben steht (...) Der Islam, an den Ihr glaubt und wonach Ihr Euch Muslime nennt, unterscheidet sich von diesem hässlichen System total (...) Selbst in Bagatellangelegenheiten kann es keine Übereinstimmung zwischen Islam und Demokratie geben, weil sie sich diametral widersprechen.“

„Der Koordinierungsrat bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland vom 28. März 2007, der folgende Absatz lautet dann aber „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrates.“

In der „sozialen Ordnung“ des Islam stehen Gottes Gebote über den menschlichen Geboten. Wie ist diese Ordnung mit der von Menschen für Menschen geschaffenen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland und den anderen europäischen Ländern vereinbar?

Die Antwort gibt der ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Axel Köhler, selbst: „In den klassischen islamischen Verfassungen ist von Demokratie, so wie sie in den modernen westlichen Staaten ausgeprägt ist, nichts zu spüren. Die klassischen islamischen Staatstheorien lehnen das Prinzip der Volkssouveränität ab. Die Abneigung gegenüber dem demokratisch-parlamentarischen System hat im Islam also eine begründete Tradition. Der islamische Herrscher sollte am besten mittels Wahl bestimmt werden, erkannten schon die Staatsrechtler des goldenen islamischen Mittelalters. Das islamische Gesellschaftssystem wird damit aber keineswegs zu einer Demokratie. Diese Staatsform ist dem Islam fremd [Hervorhebung von mir].“

Hat Hamed Abdel-Samad also Recht, wenn er feststellt: „Die weltliche Seite des Islam und die Demokratie vertragen sich wie Spinat und Tiramisu“? Ist die Demokratie nur wie eine Straßenbahn, in die man einsteigt, bis man am Ziel sei, um sie dann wieder zu verlassen?

Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Oder?

Frage zwei: Menschenrechte?
„Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“ lautet Nr. 3 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002.

Wenn aber die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt sind, (wenigstens im „Kernbestand“) auch im Islam anerkannt werden, warum haben dann der Islamrat für Europa am 19. September 1981 „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ („hergeleitet aus dem edlen Koran und der reinen Sunna des Propheten“) und die Staaten der Organisation der Islamischen Konferenz am 5. August 1990 „Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet? Letztere bestimmt in Artikel 24: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.“ Und weiter in Artikel 25: „Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.“

Niemand kann zwei Herren dienen, schreibt der frühere Direktor des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Prof. em. Dr. Karl Doehring, in einem ausführlichen Gastbeitrag für die FAZ.

Wie schafft der Islam in Deutschland und Europa diesen Spagat?

Frage drei: Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem alle staatliche Gewalt durch Gesetze begründet und begrenzt wird. Oder wie es Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Wie die politische Ordnung nach den Vorstellungen des Islam auszusehen hat, zeigt die Islamische Musterverfassung, die 1978 von den Rechtsgelehrten der Al-Azhar-Universität herausgegeben wurde.

§ 28 Gerechtigkeit und Gleichheit [s. u. § 47] bilden die Grundlage der Herrschaft.
§ 43 Alle Rechte gelten im Rahmen der höheren Ziele der Scharia.
§ 44 Der Staat hat einen Imam, dem auch bei abweichender Meinung Gehorsam zusteht. …
§ 47 Er muss Muslim sein, männlich, volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte und Kenntnisse in der Scharia aufweisen.
§ 61 Die Richter sprechen gemäß der Scharia Recht.

Gesetze in einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis sind stets von Menschen gemacht, sie werden von den gewählten Volksvertretern in den Parlamenten beschlossen. Das islamische Recht, die Scharia, wird aus dem Koran und der Sunna abgeleitet, ist also göttlichen Ursprungs.
Wie lassen sich diese beiden Standpunkte vereinbaren?

Frage vier: Gleichberechtigung?

„Die Frau ist dem Mann an Würde gleich“ heißt es in Artikel 6 Absatz a der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Von Gleichberechtigung im Sinne von Artikel 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ist nicht die Rede. Auch Artikel 1 Absatz a sagt lediglich: „Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung; und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen.“ Von Rechten ist in der Bestimmung nicht die Rede.

In der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland kommt das Wort „Frau“ nur einmal vor, nämlich im Zusammenhang mit dem aktiven und passiven Wahlrecht der Frau (Nr. 11). Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), und zwar auf der Erde und nicht erst im Himmel, sucht man vergeblich.

Auch die unbegrenzte sexuelle Verfügbarkeit der Frau für den Mann ist mit der Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes nicht vereinbar: „Eure Frauen sind euer Saatfeld. So geht zu eurem Saatfeld, wie ihr wollt“ (Sure 2, 223). Und was passiert, wenn die Frauen sich diese Behandlung nicht gefallen lassen und dagegen aufbegehren? „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie. Und wenn sie nicht vernünftig werden, lasst sie allein in ihren Betten. Und hören sie trotzdem nicht auf, so schlagt sie. Und wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede“ (Sure 4, 34). Also gehorchen muss die Frau ihrem Mann auf jeden Fall, der sich im Übrigen mit vier Frauen umgeben darf, wenn er sich das leisten kann (Sure 4, 3).

Was hat das alles mit Gleichberechtigung zu tun?

Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) von 1794 gab dem Ehemann ebenfalls das „Recht der mäßigen Züchtigung“ seiner Ehefrau. Es wurde allerdings bereits 1812 abgeschafft.

In Bayern hat diese Entwicklung etwas länger gedauert. Nach dem bayerischen Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1758 hatte der Mann in der Ehe ebenfalls das Recht, die Ehefrau „nötigenfalls mit Mäßigkeit“ zu züchtigen, um seine Stellung und Rechte durchzusetzen. Dieses wurde seit Erlass des BGB von 1896 von den Gerichten nicht mehr angewendet, aber erst 1947 offiziell aufgehoben.

Apropos schlagen. Das elterliche Züchtigungsrecht wurde im Jahr 2000 durch Änderung des BGB abgeschafft. Dessen § 1631 Absatz 2 lautet seitdem: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Schläge sind daher als Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch strafbar.

Gleichwohl heißt es in dem Buch „As-Salah. Das Gebet im Islam“ (auf Seite 21): „Das fünfmalige Gebet ist Pflicht für jeden erwachsenen Muslim, ob Mann oder Frau, der Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Kinder sollen vom siebten Lebensjahr an von den Eltern durch Ermahnungen zum Gebet angehalten werden, vom zehnten Lebensjahr an auch notfalls, wenn es gar nicht anders geht, durch Schläge.“

Wie passt dies alles zusammen mit der Aussage in Nr. 10 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002, das Islamische Recht verpflichte Muslime in der Diaspora, sich „grundsätzlich“ an die lokale Rechtsordnung zu halten? Steckt die Antwort vielleicht in dem Wort „grundsätzlich“?

Frage fünf: Religionsfreiheit (im Islam und für den Islam)?
„Der Koran untersagt jede Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens.“ heißt es in Nr. 11 der Islamischen Charta des ZMD. Daher akzeptieren die im Zentralrat vertretenen Muslime „auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine andere oder gar keine Religion zu haben“. Sure 2, 256 scheint diese Haltung zu bestätigen: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“ (la ikraha fi`d-din). Aber ganz abgesehen davon, dass es für diesen Satz mindestens ein halbes Dutzend Interpretationen gibt: Warum hat Mohammed dann gesagt: „Das Blut eines Muslims zu vergießen ist nicht erlaubt, außer in drei Fällen: Leben für Leben, ein verheirateter Mensch, der Zina [Ehebruch] begeht und jemand, der sich von seiner Religion dem Islam abwendet und sich von der Gemeinschaft abtrennt“?

Außerdem wird folgende Aussage dem Gesandten Gottes zugeschrieben: „Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad der Gesandte Gottes ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzliche Abgabe bezahlen. Kommen sie diesen Forderungen nach, so sind ihr Leben und ihre Habe vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islams, und Gott wird sie richten“ (Sahih al Buhari, Reclam-Ausgabe 1991, II/9).

Wie passt diese Aussage mit der behaupteten Religionsfreiheit im Islam zusammen?

Frage sechs: Meinungsfreiheit?
„Jeder kann denken, glauben und zum Ausdruck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die Scharia vorschreibt, bleibt.“ So lautet Artikel 12 Absatz a der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam, die der Islamrat für Europa 1981 erlassen hat.

Islamkritik ist danach unzulässig. Sie bedroht sogar, laut Ali Bardako?lu, Präsident des Amtes für religiöse Angelegenheiten [Diyanet] in der Türkei, ernsthaft den Weltfrieden.

Was hat das mit Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu tun? Es geht doch keineswegs darum, den Islam zu verunglimpfen oder Muslime zu beleidigen: „Die Religiösität vieler Muslime verdient Respekt. Die oftmals verteufelte Islamkritik ist jedoch, wenn sie wissenschaftlich abgesichert ist, die Gesamtentwicklung im Auge behält und sich nicht ausschließlich an punktuellen Defiziten orientiert, niemals respektlos.“

Wenn der Islam ein Teil Deutschlands ist, wie ihm Thomas Schäuble in seiner Eigenschaft als Innenminister und Vorsitzender der Deutschen Islamkonferenz bescheinigt hat, warum bekennen sich Muslime dann nicht vorbehaltlos zur Meinungsfreiheit?

„Immigranten müssen sich der hiesigen Ordnung anpassen, nicht umgekehrt. Wer sich damit nicht abfinden kann, sollte besser heute als morgen wieder gehen.“ Dieser Satz stammt nicht etwa von einem rechten Scharfmacher, sondern von dem holländischen Muslim marokkanischer Herkunft Ahmed Aboutaleb.

Frage sieben: Antisemitismus?
Mohammed hat gesagt: „Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!’“ (Sahih al Buhari, Reclam-Ausgabe 1991, XXVIII/ 18). Dieser Satz steht auch in Artikel 7 Absatz 3 der Charta der Hamas vom 18. August 1988. Ist dieser Befehl nicht für jeden Muslim verbindlich, wenn der Koran gleichzeitig bestimmt: „Und wahrlich, der Gesandte Allahs ist ein schönes Vorbild für euch und für diejenigen, die auf Allah und den Jüngsten Tag hoffen und Allahs häufig gedenken“ (Sure 33, 21)? 

In dem gleichen Sinne ruft Punkt 11 des Geheimpapiers der Muslimbruderschaft vom 1. Dezember 1982 „Für eine weltweite Strategie in der islamischen Politik“ dazu auf, „ein Hassgefühl gegenüber den Juden [zu] nähren und jegliche Koexistenz [zu] verweigern“.

Wird hier der Islam missbraucht oder folgen Hamas und Muslimbruderschaft nur dem Vorbild des Propheten?

Frage acht: Gewalt?
„Der Islam ist die Religion des Friedens“, „’Islam’ bedeutet gleichzeitig Friede und Hingabe“, erklärt uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland gleich in Nr. 1 seiner Islamischen Charta.

Der staunende Nichtmuslim fragt sich allerdings, wie die zahlreichen Suren des Koran, in denen die Muslime zur Gewalt gegen die „Ungläubigen“ aufgerufen werden, zu verstehen sind.

„Die Strafe derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten kämpfen und Unruhen auf der Erde zu stiften trachten, soll sein, dass sie getötet oder gehängt werden oder dass ihnen Hände und Füße verschränkt abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das soll für sie eine Schmach in dieser Welt sein. Und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil“ (Sure 5, 33).

Dieser Vers stand auf dem Zettel, den der Mörder Theo van Goghs, Mohammed Bouyeri, seinem Opfer mit einem Messer an die Brust geheftet hatte.

„In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen“, heißt es in Sure 8, 12, und: „So haut ein oberhalb ihres Nackens! Schlagt ihnen die Finger ab!“ Friedfertig klingt das ebenso wenig wie der Slogan muslimischer Demonstranten in London: „Behead those who insult islam!“

Und die Todesfatwa von Ayatollah Chomeini (Khomeini) gegen Salman Rushdie zeugt ebenfalls nicht von der Friedfertigkeit des Islam: „Ich informiere hiermit die stolzen Muslime der Welt, dass der Autor des Buches ‘Satanische Verse’, das gegen den Islam, den Propheten und den Koran gerichtet ist, sowie alle, die an seiner Publikation teilhaben, zum Tode verurteilt sind. Ich fordere alle Muslime auf, sie hinzurichten, wo immer sie sie auch finden.” Und das waren keineswegs nur leere Worte: 22 Menschen wurden aufgrund dieser Aufforderung ermordet.

Professor Scheich Omar Abdel Rahman (Sunnit) von der berühmten Al-Azhar Universität in Kairo zu Mark A. Gabriel (Pseudonym), einem später zum Christentum konvertierten Imam von Gizeh: „Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure über die Kriegsbeute. Eine Sure über den Frieden gibt es nicht. Der Dschihad und das Töten sind das Haupt des Islam. Wer sie herausnimmt, der schneidet dem Islam das Haupt ab.“

Ayatollah Sadeq Chalchali (Khalkhali) (Schiit): „Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet [Mohammed] tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen. Unser   Imam Ali [der Schwiegersohn Mohammeds] tötete an einem einzigen Tage über siebenhundert Personen. Ist Blutvergießen für den Bestand unseres Glaubens vonnöten, sind wir da, unsere Pflicht zu erfüllen.“

Kommt die Friedlichkeit des Islam vielleicht erst zum Tragen, wenn die ganze Welt im dar al-Islam [Haus des Islam] lebt, also islamisch geworden ist? Und wenn ja: welches Islam? Denn die Muslime gehen mit sich untereinander ja auch nicht gerade zimperlich um: Von den vier rechtgeleiteten Nachfolgern des Propheten Mohammed starb nur Abdallah Abu Bakr, der erste Kalif, eines natürlichen Todes, bei vielen Anschlägen muslimischer Selbstmordattentäter sind Glaubensbrüder und –schwestern unter den Toten (Afghanistan, Irak, Pakistan usw.) und unter den 2752 Opfern des Anschlags auf das World Trade Center am 11. September 2001 waren ebenfalls Muslime (von bis zu 300 ist die Rede).

Frage neun: Integration?
„O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Nazarener zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist fürwahr einer von ihnen“ (Sure 5, 51). „O die ihr glaubt! Nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen! (Sure 4, 144) „Wahrlich, die schlimmsten der Geschöpfe vor Allah, die auf der Erde laufen, sind jene, die ungläubig sind“ (Sure 8, 51). In anderer Übersetzung: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ Und darauf basierend die Empfehlung von Yusuf Al-Qaradawi an die muslimischen Immigranten, sich nach dem Vorbild der Juden in Ghettos zusammenzufinden: „Versucht inmitten der umfassenden Gesellschaft Eure eigene kleine Gesellschaft zu bilden, andernfalls löst ihr euch auf wie Salz im Wasser“.

Sind das nicht Aufrufe zur Integrations-Verweigerung, die ein nicht unbeachtlicher Teil der Muslime in Deutschland – bewusst oder unbewusst – befolgt?

Frage zehn: aufgeklärter Islam/Euro-Islam?
„Lasst uns nicht im Stich – Gönnt uns einen Voltaire“ ruft Ayaan Hirsi Ali ihrer europäischen Leserschaft zu. Und Salman Rushdie schließt sich mit der Forderung an: „Wir brauchen eine islamische Reformation“, an deren Ende, so muss man wohl ergänzen, ein aufgeklärter Islam steht oder, wie der deutsch-syrische Politikwissenschaftler und Muslim Bassam Tibi ihn nennt, der „Euro-Islam“. Und der Politikwissenschaftler und Muslim Hamed Abdel-Samad erklärt: „Für mich hat nur ein ‚Islam Light’ in Europa eine Zukunft: Islam ohne Scharia, ohne Dschihad, ohne Geschlechter-Apartheid, ohne Missionierung und ohne Anspruchsmentalität.“

Auch in der Politik trifft man auf die Erkenntnis, dass es ohne eine Änderung des Islam wohl nicht zu einem harmonischen Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland und Europa kommen wird: „Wir [sic!] müssen hinbekommen, dass die Menschen sich in einem modernen säkularen Staat entwickeln können, ohne ständig das Gefühl zu haben, vermeintliche oder tatsächliche religiöse Tabus zu brechen.“ Und wie das gehen soll weiß Volker Bouffier, der neue hessische Ministerpräsident, von dem diese Aussage stammt, auch gleich: „Als Lösung sehe ich nur einen aufgeklärten Islam“. Ob er sich der Tragweite dieser Aussage bewusst ist?

Sie bedeutet nämlich nichts Geringeres als: „Die Doktrin, wonach der Koran von Gott diktiert und der Glaube deshalb nicht veränderbar sei, muss ersetzt werden. Muslime müssen zu der Überzeugung kommen, dass es Menschen waren, die die Heilige Schrift verfasst haben“ wie Ayaan Hirsi Ali klar erkannt hat.
Wird die weltweite umma oder wenigstens die Gemeinschaft der Muslime in Deutschland und Europa dazu bereit und in der Lage sein?

Der Botschaftsrat und Vorsitzende der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Sadi Arslan, hat schon abgewinkt. In einem Gespräch mit der türkischen Zeitung HÜRRIYET hat er einen Euro-Islam abgelehnt. „Die Quellen des Islams sind der Koran und die Sunna des Propheten“, sagte Arslan. Oder wie Ministerpräsident Recep Tayyip Erdo?an es ausgedrückt hat: „Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich.“

Werden die Muslime in Deutschland und Europa es schaffen, ihre religiösen Quellen und ihre Geschichte kritisch aufzuarbeiten, den Koran nicht länger als das „unerschaffene“ und „ewig gültige“ Wort Gottes, sondern als Menschenwerk zu begreifen und die Trennung zwischen Religion und Staat zu vollziehen, ihren Machtanspruch aufzugeben, indem sie den Islam als „Privatsache“ verstehen und ihren Glauben auf seine spirituelle Seite zu reduzieren?

Rainer Grell, Jg. 1941, Jurist; war 35 Jahre im Innenministerium Baden-Württemberg tätig, zuletzt als Referatsleiter u.a. für Staatsangehörigkeitsrecht;
Verfasser des „Muslim-Tests“. Seit Juni 2006 im Ruhestand.

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