Felix Perrefort / 17.07.2019 / 14:00 / Foto: achgut.com / 28 / Seite ausdrucken

ZDF heute: Zensur nach „Volksempfinden“

Wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Selbstverständnis auch nicht gerecht, ein verlässliches Medium zu sein, das objektiv und neutral informiert, beglücken seine Vertreter den Gebührenzahler immerhin mit einer ordentlichen Portion Unterhaltung – womit das verprasste Geld nicht völlig für die Katz ist. Und auch die Gag-Dichte kann sich sehen lassen:

Kurz nachdem die Haltungsjournalistin Anja Reschke allen Ernstes verkündete, die Panorama-Reporter auf der Sea-Watch 3 hätten mit Betreten des Bootes doch nicht wissen können, dass tatsächlich ein Notruf eingehen wird, teilte ein scheinbarer Rechtsexperte im Namen von „ZDF heute“ der interessierten Facebook-Gemeinde Folgendes mit:

„Wenn Sie gesperrt werden, haben Sie vorher bereits Verwarnungen erhalten. Überdies können Sie sich auch über die Zuschauerredaktion mit uns in Verbindung setzen, sollten Sie eine Sperrung als nicht gerechtfertigt ansehen. Das hat nichts mit der Beschränkung der Meinungsfreiheit zu tun. Diese endet übrigens nach den § 186 und § 187 StGb und § 5.2 BGB an dem Punkt, an dem bewusst unwahre Tatsachen behauptet werden und dadurch einem anderen Menschen oder der Gesellschaft Schaden zugefügt wird.“

Diese sonderbare Belehrung veranlasste einen Anwalt dankenswerterweise zu dem Hinweis, dass es im heutigen Recht der BRD letzteren Paragraphen genauso wenig gibt – gemeint war wohl Art. 5 Abs. 2 GG – wie den Tatbestand, „der Gesellschaft“ durch die Behauptung „bewusst unwahrer Tatsachen“ zu schaden. Mit dem Bauchgefühl des Social-Media-Redakteurs korrelieren allerdings durchaus historische und aktuelle Vorbilder.

Zum Schutze des Kollektivs

Im sowjetischen Recht, gab es einen dem Gehalt nach ähnlichen Straftatbestand. Artikel 70 – „Antisowjetische Agitation und Propaganda“ – des Strafgesetzbuches der RSFSR legte fest:

Mit „Freiheitsentziehung von sechs Monaten bis zu sieben Jahren oder mit Verbannung von zwei bis zu fünf Jahren“ wird die „Verbreitung verleumderischer Unwahrheiten, welche die sowjetische staatliche und gesellschaftliche Ordnung in üblen Ruf bringen“, bestraft.

Auch die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ kennt gesellschaftsschädigende Unwahrheitsäußerungen. Dort heißt es in Artikel 12a:

„Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die Veröffentlichung dessen, was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwächung der Umma dient: ‚Wenn die Heuchler und diejenigen, die in der Stadt Unruhe stiften, nicht aufhören, werden wir dich bestimmt veranlassen, gegen sie vorzugehen, und sie werden dann nur (noch) kurze Zeit in ihr deine Nachbarn sein. Ein Fluch wird auf ihnen liegen. Wo immer man sie zu fassen bekommt, wird man sie greifen und rücksichtslos umbringen‘ (Koran 33, 60-61).“

Außerdem lohnt der Blick in die deutsche Vergangenheit: Der Nationalsozialismus schaffte das in der Weimarer Reichsverfassung geltende Recht auf freie Meinungsäußerung mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ ab. In § 9 (1) heißt es beispielsweise: „Periodische Druckschriften können verboten werden, wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden.“

Es dominiert das „gesunde Volksempfinden“

Das westliche Recht sanktioniert keine vermeintlichen oder tatsächlichen Unwahrheiten, die von Einzelpersonen verbreitet „der Gesellschaft“ schaden würden. Im Grundgesetz steht in Artikel 5: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Auch wenn autoritäre Persönlichkeiten, etwa die Fans des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, nach dem die „Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung“ zu deren Entfernung führen solle, es gern anders hätten: Die Verbreitung von Lügen ist im westlichen Recht keine Straftat. Und was der Gesellschaft schadet, ist eine politische und keine juristische Frage.

Sollte der aktuelle Kampf um die Meinungsfreiheit verloren werden und sich das „chaotische, aber freiheitliche und kosmopolitische Nach-Wende-Deutschland“, wie es Maxim Biller befürchtete, schlussendlich in einen „halbtotalitären Misthaufen“ verwandeln – dieser Misthaufen würde ausreichend autoritäres Personal beim Öffentlich-Rechtlichen finden: Wo man davon lebt, sich im Gemeinschaftauftrag gegen mündige Bürger durchzusetzen, liegen Blamagen wie diese in der Natur der Sache. Das Rechtsverständnis, das den Zensurmaßnahmen offenbar zugrunde liegt, zeigt vor allem eines: Der völkische Ungeist, den der GEZ-Rundfunk vor allem bei AfD-Wählern feststellt, weht bisweilen durch die eigenen Redaktionsstuben. Was kommentiert werden darf und was nicht, darüber entscheidet im Zweifel das „gesunde Volksempfinden“ eines Social-Media-Redakteurs.

Foto: achgut.com

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Jan Kandziora / 17.07.2019

„ … weht bisweilen durch die eigenen Redaktionsstuben. “ – Bisweilen? Ernsthaft jetzt? Was wir da mitbekommen, ist doch tatsächlich ein noch viel kleinerer Zipfel des Eisbergs als bei Gauland, Storch, Höcke und Co. Schließlich stehen letztere ja unter permanenter Beobachtung, während sich ARDZDF-Bubis und -Tussen größtenteils wieder in das Dickicht verziehen können, aus dem sie kommen. Wenn nicht mal wieder eine Dunya Hayali mit den Händen in den Taschen „Kontakt“ zu Chemnitzerinnen sucht (Handschlag hat dann ihre Redakteurin gegeben) oder Frau Reschke schön öffentlich darlegt, wes Geistes Kind sie ist.

Wolfgang Richter / 17.07.2019

Wenn selbst erstellte Moralstandarts zur allein gültigen Meinung erhoben werden, alles andere von selbigen selbst ernannten Meinungsführern als “nicht hinnehmbar” bis “Straftat” eingestuft wird, dann sind wir nicht nur bei der Zensur, sondern im totalitären politischen System angelangt, Nordkorea und sein großer roter Bruder lassen grüßen. Stellt sich aktuell die Frage, wer das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Freie Meinungsäußerung im Lande faktisch wieder in Kraft setzt. (Gilt auch für die Freiheit der Wissenschaft, auch wenn deren Ergebnisse den Klimahüpfern nicht in ihr ideologisches Schubfach passen.) Nach aktuellen Entscheidungen deutscher Justiz bewegen sich Islamkritiker gleichfalls aus sehr “dünnem Eis”, während man nichts darüber hört, daß und wie die Vertreter des behaupteten Rechtsstaates gegen die Verfasser von z. B. Fatwas vorgehen, die für Islamkritiker ein oftmals dauerhaftes Leben unter Polizeischutz bedeutet, dies in Deutschland, dessen Politikverantwortliche ständig die “Werte” von Freiheit und Gleichheit beschwören, für die diese Gesellschaft (EU weit) angeblich steht.

Thomas Taterka / 17.07.2019

Den Biller hab’ ich in diesem Literatur - Kuschel - Quartett gesehen und er war völlig genervt. Ich hab ’ mich gefragt : warum steht der nicht auf und geht einfach ? Als mir die einzig richtige Antwort einfiel, hab ’ ich auf den Ausknopf gedrückt. Hätte ich NICHT machen KÖNNEN,  als ich noch als Buchhändler selbstständig war. Deshalb hab’ ich ” Verständnis ” dafür, daß er sitzengeblieben ist und die ” Studiogäste gezählt ” hat. Und bin überrascht, daß die ZEIT das druckt. Der ” halbtotalitäre Misthaufen ” kann bald schon staatsfeindliche Propaganda sein. Alle Signale sprechen dafür. Wer etwas genau und unmissverständlich benennt, wird es in Zukunft sehr schwer haben, ganz gleich wie wahr es sein mag. Zuviel Macht in den Händen von dummen Leuten ist ” ganz ” gefährlich. Vielen Dank für den Beitrag.

Michael Stoll / 17.07.2019

Das ZDF möchte die Grenzen der Meinungsfreiheit festlegen und wandelt dabei in den Spuren Stalins, des Islam und des Nationalsozialismus. Glücklicherweise bewirkt die Überdosierung der linken Agitation und Propaganda eine Immunisierung der Menschen gegen die Dauerbestrahlung.

Jörg Themlitz / 17.07.2019

Wie weit sind eigentlich die Planungen des ZDF, aus CO2 Vermeidungsgründen nur noch von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu senden? Und beim MOMA soll es nur noch die Hälfte der Kameras und Scheinwerfer geben. Nach meinem ausgefallenen Geschmack wird dann die Frisur von Frau Hayali auch nicht besser aussehen. Da hilft halt nach wie vor , power off! Es bleibt nur dieses eingenartige, bedrückende Gefühl, dass ich (wir) den Kakao auch noch bezahlen muß (müssen), durch den mich (uns) Frau Hayali zieht.

Gert Köppe / 17.07.2019

Nun ja, wenn schon unsere Politiker der herrschenden “Einheitsparteien-Riege“, mit Merkel an der Spitze, geltendes Recht mit Füßen treten, so ist es nicht verwunderlich, das auch beim “Staatsfunk“ Recht und Gesetz nach eigenen Vorstellungen verbreitet wird. Soviel Größenwahn muss man einigen Gestalten,bei ARD und ZDF, schon zugestehen. Das ist doch das Wenigste.

Karl Eduard / 17.07.2019

Sehr geehrter Herr Felix Perrefort. Dank Bemühungen, wie den Ihrigen, erhalte ich eine Ahnung, was mir alles bei langjähriger TV - und Radioabstinenz nicht entgeht. Vor einigen Tagen zappte ich allerdings in der Hoffnung auf die Regenaussichten der nächsten Stunden (Radweg zur Arbeit)  zufällig in ein Morgenmagazin und es war die infantile Hölle, inklusive der nachfolgenden Wettererklärung. Ich weiß nicht, warum Sie sich diese Mühe machen, aber bereits vor Jahren, als Israel einige Gebiete an die Palästinenser zurückgab, ist mir aufgefallen, was für üble Propagandaschleudern das sind. Wahrscheinlich auch schon immer gewesen sind, nur haben sie inzwischen die Raffinesse aufgegeben und verhalten sich immer mehr wie das Erste und Zweite DDR-Fernsehen. Außer einem Teil der “Ossis” und hier, in der “Filterblase der Achse” und anderen kritischen Medien, wird das aber niemandem bewußt sein. Und die kommen ja damit durch. Deren Geld fließt so oder so. Ob sie nun die Leute belügen, ihnen ihre Meinung aufdrängen oder gängeln, am Ende des Monats stimmt die Kohle. Weswegen natürlich auch die AfD geschmäht gehört, weil die die GEZ abschaffen will. Und wovon sollen diese Leute dann leben? Von ehrlicher Arbeit vielleicht?

Frank Volkmar / 17.07.2019

“Der völkische Ungeist, den der GEZ-Rundfunk vor allem bei AfD-Wählern feststellt, weht bisweilen durch die eigenen Redaktionsstuben.” Mein “völkischer Ungeist” trieb mich vor ein paar Tagen zu einer Beschwerde beim DLF und dem Ersten über die Berichterstattung zu dem Küstenstädchen Fairbourne in Wales, welches von der örtlichen Administration laut ÖR Medien dem Klimawandel geopfert wird. Es wurde nur der Klimawandelwandel beschworen und nicht die Umstände erläutert. Dieses Städchen gebaut auf Salzgraswiesen, wurde im 19 Jahrhundert dem Meer abgetrotzt, indem man Küstenschutz betrieben hat. Beim DLF sprach man von 1 m Meeresspiegelanstieg bis 2045 ! Ich habe mich bei beiden Sendern beschwert, das die Berichterstattung nach der Definition von Propaganda der bpb eben genau diese ist, nämlich in Reinstform. Die Antwort vom Ersten war nichtssagend wie erwartet. Das muss mein “völkischer Ungeist” nun hinnehmen und er darf weiter die GEZ-Gebühren zahlen !

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