Manfred Haferburg / 12.05.2018 / 17:00 / 11 / Seite ausdrucken

Yussif O. abgeschoben, Yussif U. kommt wieder

Als nach der Euphorie der Willkommenskultur die ersten Rufe nach Grenzschließung laut wurden, kam Kanzlerin Merkel ein wenig die Logik abhanden, als sie meinte, dass man die 3.000 km lange deutsche Grenze nicht einzäunen könne – es sollten besser statt dessen die 8.000 km Land- und die 43.000 km Seegrenzen der EU geschützt werden. 

Doch die Volksseele ließ sich angesichts der Zuwanderung in die Sozialsysteme mit solchen Verschleierungen der Realität nicht mehr beruhigen, also mussten neue Nebelbomben her. Thomas de Maiziere, der Kanzlerin treu ergebener Innenminister, verkündete daher „Grenzkontrollen“. Er verlängerte sie sogar in heldenhafter Manier gegen den Widerstand der EU-Kommission. 

Seither hat sich der Strom der einwanderungswilligen Jungmänner angeblich zu einem Tröpfeln verringert – sagen die meisten Medien. Belastbare Zahlen zur echten Einwanderung gibt es allerdings nicht, da Resettlement und Familiennachzug nicht in der Statistik erfasst werden, illegale Einwanderung schon gar nicht. Im Jahre 2017 sind allein nach Deutschland mehr „Flüchtlinge“ gekommen, als insgesamt über das Mittelmeer nach Europa kamen. Denn jetzt kommen sie auch per Flugzeug, Bahn oder Bus. Wie das mit den Grenzkontrollen vereinbar ist, versteht keiner, da nach wie vor 80 Prozent der Einwanderer keine Papiere vorweisen. Haben sie die versehentlich im Flugzeug unter dem Sitz vergessen? Ich bin jedenfalls noch nie in einen internationalen Flieger gestiegen, ohne meinen Pass oder Ausweis vorzeigen zu müssen. 

Die Anweisung über die durchzuführenden Grenzkontrollen gibt es sicherlich schriftlich. Die Anweisung des Innenministers, jeden ins Land zu lassen, der das Wort „ASYL“ sagt, gibt es seit 2015 nur mündlich, und sie besteht laut Bundespolizei fort. Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten" sei.

Das kleine Zauberwort des deutschen „Sesam öffne dich“

Deshalb ist es eine Schmierenkomödie, was Behörden und Medien um die Abschiebung eines Togolesen aus Ellwangen aufführen. Ein absurdes Theater, das jede Grenze des gesunden Menschenverstandes sprengt. Der Togoer wehrt sich mit allen Mitteln gegen seine Abschiebung – nach Italien. Sein Anwalt hat gar mit dem Bundesverfassungsgericht gedroht. 

Der Togolese Yussif O. könnte nämlich, genauso wie jeder andere Abgeschobene, an der Grenze erneut ohne Papiere vorsprechen und das kleine Zauberwort des deutschen „Sesam öffne dich“ aufsagen. Denn selbst unter dem fliegenden Teppich Seehofer gilt immer noch die mündliche „Regel“ seines Vorgängers. Die Rheinische Post schreibt dazu: „Zwar dürfe ein nach Italien abgeschobener Drittstaatsangehöriger eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Doch gilt nach Informationen der Redaktion für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.“

Seit 2015 sind auf Grund dieser mündlichen Anweisung des Innenministers ohne Beschluss des Bundestages viele hunderttausende Zuwanderer in die deutschen Sozialsysteme eingewandert und können nicht abgeschoben werden, da sie keine Papiere haben. Deutschland ist auf Grund einer „mündlichen Anweisung des Innenministers“ seit mehreren Jahren das einzige Land der Welt geworden, in das man ohne Papiere leicht hinein, aber wegen fehlender Papiere schwer wieder hinaus kommt.

Trotz aller markigen Sprüche des neuen Innenministers, der wohl seiner Chefin genauso ergeben ist wie sein Vorgänger, wird der Zustand des „eigentlich ist es Gesetz, aber aus humanitären Gründen wird davon abgesehen“ ungebrochen fortgesetzt. Vielleicht sollte man diese Information einmal an den Professor der Jurisprudenz Daniel Thym weiterleiten, der in der permanenten Grenzöffnung keinen Rechtsbruch erkennen kann. 

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Frank Schult / 12.05.2018

Das der jetzige Innenminister die mündliche Anweisung zurück nimmt, ist nicht zu erwarten, er sprang als bayerischer Loewe und landete als Bettvorleger. Aber wo bleiben die Einsprüche der obersten Polizei-Behörden, die Befehlsverweigerungen bei eindeutig rechtswidrigen Einsatzbefehlen, die Rücktritte von hohen Beamten und Generälen mit entsprechenden öffentlichen Briefen. Wieso können über 1000 Anzeigen gegen die "Alternativlose" einfach nur abgeheftet werden. Mrd. EUR werden locker gemacht, und sinnlos versenkt. Gewalt und Angst gehen um. Ist es eine Schockstarre der Bürokratie oder ist " Refugees welcome" das Passwort in den Behörden. Fragen über Fragen. Aber es zeigt, dass es zu spät ist. Wirklich Schade.

Jan-Hendrik Brünink / 12.05.2018

Als ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter kann ich bezeugen, dass die unerlaubte Wiedereinreise nach Abschiebung früher mal eine Straftat war, die mit mindestens 6 Monaten Haftstrafe und anschließend erneuter Abschiebung geahndet wurde. Das war allerdings vor dem Zeitalter der Willkommenskultur für illegale Einwanderer in die Sozialsysteme, des humanitären Imperativs und der weitgehenden Außerkraftsetzung der inländischen Rechtsordnung für jeden, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht. Wie sich die Zeiten ändern...

Gottfried Meier / 12.05.2018

Deshalb werde ich im Oktober nicht CSU wählen. Auch wenn die einen auf harte Linie machen, wird sich nichts ändern. Letztendlich stützen Seehofer und seine Weggefährten Merkels Politik.

Mike Loewe / 12.05.2018

Wie kann eine mündliche Anweisung zu schwerwiegenden Themen Gültigkeit haben in einem Land, in dem schon jeder Kauf einer Schraube oder eines Lutschers mit einem Kassenbon dokumentiert wird?

Bernhard Krug-Fischer / 12.05.2018

Den "Drehhofer" kann doch wirklich niemand mehr ernstnehmen. Was mich in der ganzen "Asyldebatte" so aufregt, ist die Tatsache, dass die meisten Asylbewerber doch gar nicht politisch im Herkunftsland verfolgt werden. Ich habe dienstlich hunderte von Anhörungsprotokollen des BAMF gelesen. Speziell von afghanischen Asylbewebern kann wohl niemand behaupten, dass z.B. Viehhirten, die nicht schreiben können (das Protokoll wurde mit einem Fingerabdruck unterschrieben!!!) politisch verfolgt werden. Hier wird der Artikel 16 des GG mit Füßen getreten. Wer mit Nachweis politisch im Herkunftsland worköich verfolgt wird, soll hier auch Asyl bekommen. Aber das trifft nur auf ca. 5% der Asylbewerber zu. Der Rest sind "Wirtschaftsflüchtlinge", die aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetz hier ein gutes Leben führen wollen, für die der deutsche Steuerzahler aufkommen muss. Der Umschwung wird definitiv kommen, bleibt nur die Frage wann. Armes Deutschland.

Chr. Kühn / 12.05.2018

Mich wundert es eigentlich nur noch, dass sich Individuen wie Seehofer noch an und in die Oeffentlichkeit trauen. Eigentlich muesste jeder mit Trillerpfeiffe und faulen Tomaten bewaffnet in Berlin und Muenchen (oder Ingolstadt) unterwegs sein, um beim ersten Anzeichen eines Politikers aktiv werden zu koennen.

Uta Buhr / 12.05.2018

Deutschland ist ein Irrenhaus. Das Problem ist nur, dass die Insassen - oder zumindest ein großer Teil von ihnen - über 80% - ihr Zuhause für einen veritablen Garten Eden halten, in dem sie gut und gerne leben. Das Land wird täglich mit Tausenden Analphabeten aus dem Morgenland geflutet, die Kriminalität wächst stetig und die Sozialsysteme werden über kurz oder lang zusammenbrechen. Wen kümmert das schon? Der Tanz auf dem Vulkan geht munter weiter. Wir sind ja so reich, dass wir die ganze Welt alimentieren können. "Wir schaffen das", sagt die Raute, und alle glauben ihr. Wie lange noch?

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