Susanne Baumstark / 16.11.2019 / 06:23 / Foto: Emilio Esbardo / 27 / Seite ausdrucken

Wussten die Behörden von Anis Amris Anschlags-Plänen?

Endlich wird Tacheles geredet – drei Jahre nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin mit zwölf Toten. Das Web-Magazin schreibt: „Ein Polizist versetzt mit seiner Zeugenaussage den Bundestag in Aufruhr. Er ist bis heute wütend – weil ein Informant, der schon früh auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters hinwies, aus seiner Sicht damals nicht ernst genug genommen wurde.“ Die Vorwürfe aus NRW richten sich an das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und die Berliner Polizei. „Ein Kriminalhauptkommissar, der am Donnerstag im Bundestag als Zeuge befragt wurde, sagte, ein Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA) habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, der Informant des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, der damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, ‚mache zu viel Arbeit‘. Diese Auffassung werde auch von ‚ganz oben‘ vertreten … Er sei nach diesem Gespräch ‚konsterniert und geschockt‘ gewesen und habe darüber auch direkt im Anschluss mit zwei Staatsanwälten gesprochen.“ Der Informant sei „absolut glaubwürdig“.

Es dürfte unstrittig sein, dass es sich dabei um strafrechtlich relevante Unterlassung handelt. Besonders pikant: Die „Vereinigung 17. Juni 1953“ in Berlin hat Ende Dezember 2016 bei der Staatsanwaltschaft in Moabit Anzeige gegen Unbekannt wegen strafwürdiger Unterlassung erstattet: Die Behörden hätten gewusst, dass Anis Amri einen Anschlag verüben wollte. Bei investigativ.de bei der Welt klingt das ähnlich: „Die Ermittler in Nordrhein-Westfalen hatten Zugang zu Amris Telegram-Chats. Sie wussten daher von seinen Kontakten zu IS-Terroristen in Libyen. Und vom Wunsch, einen Anschlag in Deutschland zu begehen.“ In der Anzeige heißt es weiter: „Mithin haben sich diverse, derzeit unbekannte Personen der Unterlassung schuldig gemacht und haben insofern den Tod von Menschen inkauf genommen“, indem sie ihre „Handlungspflicht gröblich verletzt“ hätten. Der Fortgang der Anzeige ist hier festgehalten.

Die Anzeige des Vereins wurde zurückgewiesen, woraufhin dieser beim Generalstaatsanwalt in Berlin Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 17.01.2017 einlegte und beantragte, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde ab. Eine der Begründungen: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht.“ Der Verein dazu: „Wenn hier unserer Strafanzeige keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat entnommen werden konnten, sieht das aus unserer Sicht eher nach einer tatsächlichen zusätzlichen Vernebelung von Verantwortlichkeiten unter Anwendung formaler Juristerei aus … Resignierend teilte der Vorstand mit, dass ‚unsere Mittel leider nicht ausreichen, eine entsprechend ausgestattete Kanzlei mit der Wahrnehmung des Interesses an einer sauberen und zweifelsfreien rechtlichen Beurteilung‘ zu beauftragen.“

Später noch entdeckt: Zwei Meldungen bei „Heute im Bundestag“: "Anis Amri hat durch die Offenherzigkeit, mit der [er] im Kreis Gleichgesinnter über Terrorabsichten redete, auch die mit ihm befassten Ermittler überrascht. Dies berichtete eine Oberkommissarin aus dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ... Ende November berichtete der Informant, Amri habe im Kreis seiner Gesinnungsgenossen geprahlt, er könne jederzeit Kalaschnikow-Schnellfeuergewehre beschaffen, um in Deutschland einen Anschlag zu verüben. Diese Äußerung sei 'schon sehr prägnant' gewesen ... Warum damals nicht schon ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Amri eingeleitet wurde, könne sie freilich nicht beurteilen." Quellen direkt aus dem Bundestag: Hier die erste Meldung und dort die zweite.

Nachtrag vom 16.11.2019

Beim General-Anzeiger heißt es: "Der von M. angegebene BKA-Beamte versichere, dass er die behaupteten Äußerungen weder dem Wortlaut noch dem Sinn nach getätigt habe. Somit steht nun Aussage gegen Aussage, es war ein Vier-Augen-Gespräch, weitere Zeugen gibt es nicht. Auch Beteiligung oder Mitwissen des damaligen Ministers wird dementiert. Es sei auszuschließen, dass de Maizière oder BKA entsprechende Weisungen erteilt hätten." M.'s Vorgesetzte solle jetzt vom Untersuchungsausschuss vorgeladen werden. 

Die Zeit schreibt: Nach widersprüchlichen Aussagen von Mitarbeitern des BKA und NRW-LKA verwies die SPD auf strafrechtliche Konsequenzen. Die Widersprüche müsse der Ausschuss nun klären, denn "jemand lügt".

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.

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Leserpost

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U. Unger / 16.11.2019

Getreu der alten Vorgabe aus der Bundeswehr: “Melden macht frei!”, dürfte klar sein, wie wenig die Spitzen der Behörden gewußt haben. Innenministerium und Kanzleramt vorne weg. Nur Idioten glauben etwas anderes. Wer sich an die Erfahrungen der RAF Zeit erinnern kann, dürfte klar sehen. Hochbrisante geheimdienstliche und polizeiliche Erkenntnisse landen zu 99% beim höchsten Entscheider! Merkel hat es bei der Grenzöffnung durch konkludentes Handeln ebenfalls bewiesen! Nicht erfolgte Entlassungen im Unterbau beweisen das Wissen übergeordneter Stellen! Man konnte keinen geeigneten Sündenbock finden. Vertuschung als billigste Option wird nur unterlassen, falls von vornherein unmöglich. Salamitaktik. Straftätermäßig: Nur zugeben was bewiesen ist, unbestreitbar. Unschuldige wehren sich erfahrungsmäß am vehementesten, übrigens sogar völlig zu recht. Einzelne Aussagen im Ausschuß lässt man also bereitwillig im Raum stehen, wie einen Furz. Nicht kommentieren, hört von allein auf zu stinken. Ausblenden. QED. Klappt gut! Bis auf ein paar Stichwortgeber. Nun müsste ich die ganze Latte der 2. Garde (Kommentatoren Achse,Tichy, Lengsfeld…....) aufzählen. Gestatten Sie mir ersatzweise einen Gruß an Ronald Pofalla: “Ich bin ein Arschloch, gegen Merkel!” Gegen Honecker (GDR) war ich übrigens auch, möglichweise existiert noch ein belastendes Beweisfoto. Der junge blonde Mann mit dem Mittelfinger West, 1987 Duderstadt, möglicherweise Farbfoto. Mein Dank an alle, die wahrheitsgemäß aussagen, nur Sie verdienen unseren Respekt! MfG und schönes WE uu

Sabine Lotus / 16.11.2019

Herr Reichert: Vollkommen richtig. Was den NSU angeht: Ich erinnere mich noch an den Lachanfall, der mich überkam, als ich die Namen der drei Rechtanwälte von Tschäpe das erste Mal gehört habe: Heer, Stahl, Sturm. Ich habe Tränen gelacht und um mich herum blöd dreinschauende Rechtsanwälte, die den Superwitz einfach nicht verstanden.

b. stein / 16.11.2019

und wie beruhigend ist es doch, dass die Kanzlerin über alle Medien übermitteln lässt: “es gibt keinen Grund zur Sorge.” Auszug aus der “Welt”: “...Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte, die deutschen Behörden würden gewährleisten, dass von Islamisten und mutmaßlichen IS-Anhängern, die die Türkei abschiebt, keine Gefahr ausgeht. Diese Menschen würden im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern einer Sicherheitsbewertung unterzogen… „Dementsprechend wird dann natürlich sichergestellt, dass von diesen Personen keine Gefahr ausgeht.“ // Schön, sehr schön. Ach nun werde ich mich ruhig zurücklehnen, denn ich kann mich ja darauf verlassen, dass, wenn doch etwas schief geht sofort Steffen Seibert vor die Kameras tritt und im Namen der Kanzlerin den nächsten Collateralschaden scharf verurteilt und tiefste Anteilnahme übermittelt.

Rolf Lindner / 16.11.2019

War schon ein schlaues Kerlchen. Hat nur von Maschinenpistolen geredet und nicht etwa ein Luftgewehr gekauft.

Thomas Taterka / 16.11.2019

Weihnachtsmärkte sind für mich Tabu, denn sie sind Versammlungen zum Einverständnis mit einer Regierung, die christliches Mitgefühl ersetzt durch bedingungslosen Gehorsam. Nach dieser Art von ” Sentimentalität ” verlangt es mich nicht.

Armin Reichert / 16.11.2019

Diese ganzen Lügen und “Staatsgeheimnisse” widern mich einfach nur an. Meines Wissens gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen Deutschland die Aktivitäten von Geheimdiensten der Siegermächte auf deutschem Boden juristisch nicht verfolgen darf. Soviel zur “Souveränität” dieses Landes. Die selben Lügen wie beim sogenannten “NSU”, einer Reihe von Morden im kurdisch/türkischen kriminellen Milieu, an dem möglicherweise auch ausländische Dienste beteiligt waren. Das ganze wird dann für den dummdeutschen Untertanen zu einer Mordserie einer rechtsextremistischen “Terrorgruppe” verbrieft und durch die Medien bis zum Erbrechen repliziert. Nur dumm, dass an 27 Tatorten zwar jede Menge DNA, aber nicht eine einzige DNA-Spur der durch wundersamen Selbstmord zu Tode gekommenen “Terroristen” Mundlos und Böhnhardt gefunden werden konnte. Was für ein Hohn, für Morde im kriminelle Drogenmilieu von Kurden und Türken werden in Deutschland Denkmäler errichtet. Es widert mich nur noch an.

Wilfried Cremer / 16.11.2019

Den postdemokratischen Funkparteienstaat, lieber Herr Haferburg (@).

Stefan Lanz / 16.11.2019

Wie z.B. bei der NSU: Politisch nicht Gewolltes wird im Keim erstickt, Beamten das Gas eingestellt, wie man bei uns in Bayern so schön sagt. Und am Ende gibt’s Tote, Vertuschungen und - wie immer - niemand der verantwortlich dafür war… Wie gesagt, durch den Einfluss der Politik. Gewaltenteilung war gestern bzw. war ja so nie gewollt.

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