Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will laut einer als „persönliche Erklärung“ überschriebenen Pressemitteilung vom 20.11.2025 seine Anteile an der Weimer Media Group GmbH an einen Treuhänder übertragen. Damit möchte er der immer lauter werdenden Kritik an der Verquickung von Amt und Unternehmensbeteiligung begegnen. Doch seine Erklärung ist inhaltlich wirr und eine Mogelpackung. Sie dient augenscheinlich nicht der Herstellung von Transparenz, sondern der Verschleierung, um die Öffentlichkeit irrezuführen und den überfälligen Rücktritt hinauszuzögern.
Kern der Erklärung ist die angekündigte Übertragung seiner 50-Prozent-Beteiligung an der Weimer Media Group (WMG) auf einen Treuhänder. Ziel sei die Vermeidung des Anscheins von Interessenkonflikten zwischen Amt und Unternehmen. Wer dieser Treuhänder ist (seine Ehefrau, der Sohn, der Bundeskanzler?) – man erfährt es nicht. Eine solche Treuhand ist ohnehin von vornherein nicht geeignet, die angestrebte strikte Trennung zwischen Amt und Beteiligung herzustellen. Denn bei einer Treuhand ist der Treuhänder grundsätzlich an die Weisungen des Treugebers (= Weimer) gebunden (siehe hier). Der Treuhänder muss also tun, was Weimer will. Und zudem kann der Treugeber den Treuhandvertrag, so er den unentgeltlich abgeschlossen sein sollte, jederzeit kündigen (§ 671 I BGB), ansonsten mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Ob Weimer formal selbst die GmbH-Anteile hält oder sein „Spezi“ als Treuhänder, ist also ziemlich egal.
Wörtlich heißt es dann in der Erklärung: „Die stimmrechtslosen Anteile waren bisher schon nicht gewinnberechtigt. Nun überträgt Staatsminister Weimer seine Anteile an der WMG treuhänderisch und verzichtet auch weiterhin auf jegliche Gewinnausschüttung. Dieser Verzicht gilt bereits für das aktuelle Geschäftsjahr.“ Diese drei Sätze verdienen eine nähere Betrachtung. Denn sie zeigen sehr deutlich, dass Wolfram Weimer nicht seriös und offen agiert, sondern verschleiert und verdeckt. Daher dazu folgende Anmerkungen:
1. Laut dem im Handelsregister einsehbaren Gesellschaftsvertrag der Weimer Media Group GmbH gibt es keine stimmrechtslosen Anteile und auch keine nicht gewinnberechtigten Anteile. Auf Anfrage, ob und ggf. wann eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgt sei, erteilte Weimer keine Auskunft.
2. Der Erklärung nach sollen die Anteile „bisher schon nicht gewinnberechtigt“ gewesen sein. Wäre dies tatsächlich der Fall, so müsste Weimar auf die Gewinnberechtigung nicht verzichten. Denn man kann nicht einen Verzicht erklären für ein Recht, das einem gar nicht zusteht. Der Verzicht widerspricht also der Behauptung, dass schon bisher keine Gewinnberechtigung bestanden habe.
3. Die Formulierung „bisher schon nicht gewinnberechtigt“ erweckt den Eindruck, dass dies schon seit längerer Zeit gilt. Sie kann aber auch so verstanden werden, dass dies erst seit ein paar Tagen gilt. Auf Anfrage gab Weimer keine Klarstellung ab.
4. Die Erklärung führt nicht aus, ob der Verzicht endgültig ist oder nur vorläufig (z.B. bis zu seinem Rücktritt oder seiner Entlassung aus dem Amt) bzw. ob die fehlende Gewinnberechtigung nach Beendigung seiner Amtstätigkeit auch für Zeiträume vor Amtsende wieder auflebt. Im Falle eines nur vorläufigen Verzichts bzw. Wiederauflebens des Rechts wäre das nur ein bloßer Aufschub, also ohne jeden Wert.
5. Die Formulierungen zum Verzicht sind nicht eindeutig. Gilt der Verzicht auch für die Gewinne der Jahre bis Ende 2024 („verzichtet weiterhin auf jegliche Gewinnausschüttung“) oder nur für den Gewinn des aktuellen Jahres 2025 und ggf. Folgejahre („gilt bereits für das aktuelle Geschäftsjahr“)? Auch hierzu äußerte sich Weimer auf Anfrage nicht.
6. Ob der Gewinn bei Wolfram Weimer und seiner Ehefrau zu je 50 Prozent landet oder zu 100 Prozent bei seiner Ehefrau, ist zumindest bei einer intakten Ehe (nach dem Gesetz eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) ziemlich egal.
7. Ein Nebenaspekt: Wenn Weimer zugunsten seiner Ehefrau auf seine Gewinnberechtigung verzichtet haben soll, dann liegt hierin üblicherweise eine Schenkung an selbige. Schenkungen sind schenkungssteuerpflichtig. Wenn der Verzicht auch die Gewinne der Vorjahre bis 2024 betrifft und endgültig ist (und das suggeriert die Presseerklärung zumindest), dann könnte der Wert dieser Schenkung angesichts der bisherigen GmbH-Gewinne ohne Weiteres über dem Freibetrag von 500.000 € liegen. Insofern bleibt nur zu „hoffen“, dass die Weimers die Schenkung dem Finanzamt auch ordnungsgemäß angezeigt haben – nicht dass auch noch die Steuerbehörden aktiv werden müssen.
Weimers persönliche Presseerklärung vom 20.11.2025 ist unausgegoren, widersprüchlich und wirft viele Fragen auf, ohne andere zu beantworten. Sie entspricht dem unsauberen Geschäftsgebaren, das in den letzten Wochen bekannt geworden ist. Man darf wohl unterstellen, dass Weimer bei der Abfassung der Erklärung beraten war (sei es anwaltlich, sei es durch juristische Ministeriumsmitarbeiter). Dann liegt die Annahme nahe, dass die Erklärung mit Absicht dilettantisch formuliert ist, um einerseits die Öffentlichkeit ruhigzustellen und ihr eine strikte Trennung von Amt und Unternehmen vorzugaukeln und sich andererseits alle Auslegungsoptionen zum Inhalt der Erklärung offenzuhalten. Tatsächlich entlastet ihn die Erklärung nicht, sondern lässt ihn im Gegenteil noch weiter im selbst geschaffenen Sumpf seiner fragwürdigen Geschäftspraktiken versinken.
Danke,dass Sie Weimers Erklärung kritisch eingeordnet haben. Die Alt-Medien haben sich dieser Aufgabe ja wieder einmal entzogen und sich dem Minister gefällig gezeigt.
Bei so einem Firmengeflecht von mehreren Medienprodukten , da braucht es schon die volle Aufmerksamkeit gewiefter Durchblicker um das gegenseitige Gewusel von „Mein“ und „Dein“ , seriös auseinander zu klamüsern. Wieso muss ich hier an ein österreichiches Imperium denken, dessen Geburtshelfer sich gerade verantworten muss.
Wir wollen Claudia Roth zurück!
Was darf denn der Kanzler an Aktien-Beteiligungen-Eigentum -ect. alles haben ? Oder ist er nach BlackRock zum finanziellen Neutrum geworden ? Wird in der Weimer – Sache der Esel getreten ?
Das Wort „Treuhand“ allein hat einen unschönen Beigeschmack, besonders für unsere Brüder und Schwestern im Osten. Zu Weimer fällt einem höchstens ein: Weg mit Schaden, aber Hauptsache weg!
hi, in der öffentlichen Meinung ist Herr Weimer eh schon unten durch. Egal was von ihm jetzt noch kommt, er reitet sich noch tiefer in den Sumpf. Das Neue ist, dass Zombies unter Merz nicht weiter auffallen. Er hofft wahrscheinlich, damit durchzukommen.