Die Weimer Media Group GmbH hat am 25.11.2025 einen berichtigten Jahresabschluss zum 31.12.2022 im Unternehmensregister veröffentlicht und darin die überhöhten Bilanzwerte bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand aus der Veröffentlichung vom 13.06.2024 nach unten korrigiert. Damit ist der Inhalt des Achgut-Artikels Wolfram Weimer – jetzt auch noch Bilanzfälschung? vom 20.11.2025 bestätigt, in dem der Vorwurf der möglichen Bilanzfälschung im Sinne des § 331 I Nr. 1 HGB erstmals thematisiert worden ist. Das Fragezeichen muss allerdings bleiben. Denn die Frage einer etwaigen Strafbarkeit von Wolfram Weimer und/oder seiner Ehefrau als Geschäftsführer der Weimer Media Group hängt insbesondere auch davon ab, ob sie vorsätzlich gehandelt haben. Insofern gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Beitragsbild: Martin Rulsch, CC BY-SA 4.0, Link
Warum steht der Fritze immer noch stramm hinter dem Wolfram? Er soll mal merkeln: <Ich stehe voll hinter ihm/ihr!> und zwei Tage später hatte er/sie schon das Messer im Rücken oder er/sie nahm freiwillig Abschied. Also los, Fritze, versuch wenigstens, die schlimmsten Personalien in deinem Pulk zu eliminieren!
…im Windschatten des Geisterfahrers M.